TRUMA S 2200 - Pfanne

S 2200 - Pfanne TRUMA - Kostenlose Bedienungsanleitung

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Laden Sie die Anleitung für Ihr Pfanne kostenlos im PDF-Format! Finden Sie Ihr Handbuch S 2200 - TRUMA und nehmen Sie Ihr elektronisches Gerät wieder in die Hand. Auf dieser Seite sind alle Dokumente veröffentlicht, die für die Verwendung Ihres Geräts notwendig sind. S 2200 von der Marke TRUMA.

BEDIENUNGSANLEITUNG S 2200 TRUMA

  • Truma S 2200 Seite 02 Page 09 Page 16 Pagina 23 Pagina 30 Side 37 Sida 43 Page 522 DE Truma S 2200 Vor Inbetriebnahme Sicherheitshinweise und Ge- brauchsanweisung sorgfältig durchlesen und befolgen. Verwendungszweck Bestimmungsgemäße Verwendung Das Gerät ist ausschließlich zum Einbau und Betrieb in Wohn- anhängern (Caravans) und Bauwagen der Fahrzeugklasse O, und Mobilheimen zugelassen, wenn die Installation der Gas- anlage nach EN 1949 durchgeführt ist. Nationale Vorschriften und Regelungen zum Betrieb und Prüfungen von Gasinstal- lationen (in Deutschland z. B. das DVGW-Arbeitsblatt G 607) müssen beachtet werden. Das Gerät darf ausschließlich zum Zwecke der Erwärmung des Fahrzeuginnenraums verwendet werden. Zum Betrieb des Gerätes während der Fahrt müssen Einrich- tungen vorhanden sein um ein unkontrolliertes Austreten von Flüssiggas bei einem Unfall zu verhindern (entsprechend der UN-ECE Regelung 122). Bei gewerblicher Anwendung des Gerätes hat der Betreiber für die Einhaltung besonderer gesetzlichen und versiche- rungsrechtlicher Vorschriften des jeweiligen Bestimmungslan- des Sorge zu tragen (in Deutschland z.B. DGUV Vorschriften). Nicht bestimmungsgemäße Verwendung Alle anderen Anwendungen, die nicht unter bestimmungs- gemäßer Verwendung aufgeführt sind, sind unzulässig und daher verboten. Dies gilt z. B. für Einbau und Betrieb in: – Wohnmobilen (Motorcaravans) der Fahrzeugklasse M1 – Kraftomnibussen der Fahrzeugklasse M2 und M3, – Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklasse N, – Booten und anderen Wasserfahrzeugen, – Jagd-/Forsthütten, Wochenendhäusern oder Vorzelten, – Anhängern und Fahrzeugen benutzt von Waldkindergärten. Der Einbau in Anhängern und Fahrzeugen zum Transport ge- fährlicher Güter ist verboten. Defekte Geräte dürfen nicht verwendet werden. Geräte die entgegen den Gebrauchs- und Einbauanweisun- gen installiert oder genutzt werden, dürfen nicht verwendet werden. Inhaltsverzeichnis Verwendete Symbole p. 2
  • Verwendungszweck p. 2
  • Sicherheitshinweise p. 3
  • Gebrauchsanweisung Inbetriebnahme p. 6
  • Komponenten Truma S 2200 p. 6
  • Zünden des Brenners p. 6
  • Ausschalten p. 6
  • Wartung p. 6
  • Batteriewechsel am Zündautomat p. 6
  • Reinigung der Heizung p. 7
  • Entsorgung p. 7
  • Technische Daten p. 7
  • Abmessungen p. 7
  • Hersteller-Garantieerklärung (Europäische Union) Verwendete Symbole Symbol weist auf mögliche Gefahren hin. Verbrennungsgefahr! Heiße Oberfläche. Schutzhandschuhe gegen mögliche mechanische Verletzungen tragen. Hinweis mit Informationen und Tipps.3DE Sicherheitshinweise Nur fachkundiges und geschultes Perso- nal (Fachpersonal) darf unter Beachtung der Einbau- und Gebrauchsanweisung und der aktuellen anerkannten Regeln der Technik das Truma Produkt einbauen, reparieren und die Funktionsprüfung durchführen. Fachpersonal sind Personen, die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und Schulungen, ihrer Kenntnisse und Erfahrungen mit den Truma Produkten und den einschlägigen Normen die notwen- digen Arbeiten ordnungsgemäß durchführen und mögliche Gefahren erkennen können. Für eine sichere und sachgerechte An- wendung, Gebrauchsanweisung und weitere produktbegleitende Unterlagen sorg- fältig lesen, beachten und für spätere Verwen- dung aufbewahren. Die jeweils gültigen Geset- ze, Richtlinien und Normen sind zu beachten. Die Nichtbeachtung der Regelungen in der Gebrauchs- und Einbauanweisung kann zu schwerem Sachschaden und zur ernsthaften Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens von Personen führen. Für die dadurch entstan- denen Schäden haftet allein der Betreiber oder Benutzer des Geräts. Für den Betrieb von Gasreglern, Gasge- räten bzw. Gasanlagen, ist die Verwen- dung von stehenden Gasflaschen aus denen Gas aus der Gasphase entnommen wird zwin- gend vorgeschrieben. Gasflaschen aus denen Gas aus der Flüssigphase entnommen wird (z. B. für Stapler) sind für den Betrieb verbo- ten, da sie zur Beschädigung der Gasanlage führen! Was tun bei Gasgeruch? – Zündquellen vermeiden z.B. alle offenen Flammen löschen, keine elektrischen Schal- ter, Handy oder Radio im Fahrzeug betäti- gen, Motor des Fahrzeugs nicht starten, kei- ne Geräte betreiben, nicht rauchen. – Fenster und Türen öffnen. – Alle Personen aus dem Fahrzeug evakuieren. – Gasflaschen schließen bzw. Gaszufuhr von außen absperren. – Die gesamte Gasanlage durch Fachpersonal überprüfen und instand setzen lassen. – Die Gasanlage erst nach Überprüfung und Instandsetzung wieder in Betrieb nehmen. Vergiftungsgefahr durch Abgase! Die Abgase der Heizung können in geschlos- senen oder schlecht belüfteten Räumen (wie z. B. Garagen, Werkstätten) zu Vergiftungen führen. Wenn das Freizeitfahrzeug in diesen Räumen geparkt wird: – Brennstoffzufuhr zur Heizung absperren, – Heizung am Bedienteil ausschalten. Ein geöffnetes Dachfenster / Hubdach im Umkreis des Abgaskamins birgt die Gefahr des Eintritts von Abgas in das Fahrzeu- ginnere. Die Heizung darf nur bei geschlosse- nem Dachfenster / Hubdach betrieben werden. Gefahr von Brand / Explosion beim Tan- ken! Das Gerät darf nicht betrieben wer- den beim Betanken: – des Fahrzeugs, – des Zugfahrzeugs des Caravans oder – anderer Geräte. Schalten Sie das Flüssiggasgerät am Bedien- teil aus. Sperren Sie die Gaszufuhr zum Flüs- siggasgerät ab. Stellen Sie sicher, dass das Flüssiggasgerät keinesfalls eingeschaltet wer- den kann. Mögliche Personen- / Sachschäden durch Betrieb der Heizung ohne Verklei- dung. Wegen heißer Oberflächen am Wärme- tauscher, Heizung nur mit angebrachter Ver- kleidung betreiben Explosionsgefahr durch unsachgemäße Reparatur oder Veränderungen an der Gasanlage. Ausführen dieser Arbeiten nur durch Fachpersonal. Reparaturen an der Heizung und an den Brennerdüsen nur durch Fachpersonal. Nach jeder Demontage der Abgasfüh- rung muss ein neuer O-Ring montiert werden! Der Betriebsdruck der Gasversor- gung 30 mbar muss mit dem Be- triebsdruck des Gerätes (siehe Typenschild) über einstimmen.4 DE Das Gerät, die Gasanlage und die Abfüh- rungsleitung für die Verbrennungspro- dukte müssen durch einen anerkannten Sach- kundigen nach den nationalen Bestimmungen (z. B. in Deutschland gemäß dem Arbeitsblatt DVGW G 607) oder, sofern solche nicht beste- hen, zumindest jedoch alle zwei Jahre geprüft werden. – Nach durchgeführten Änderungen an der Flüssiggasanlage ist eine Dichtheitsprü- fung von einem anerkannten Sachkundigen durchzuführen. – Verantwortlich für die Veranlassung der Überprüfung ist der Fahrzeughalter. Bei erster Inbetriebnahme eines fabrik- neuen Gerätes kann kurzzeitig eine Rauch- und Geruchsentwicklung auftreten. Bei Inbetriebnahme nach insbesondere langer Standzeit kann kurzzeitig eine leichte Rauch- und Geruchsentwicklung aufgrund von Staub oder Schmutz auftreten. Es ist zweckmäßig, das Gerät zum Zweck der Selbstreinigung dann einige Minuten in höchster Leistungsstu- fe zu betreiben und für gute Durchlüftung des Raumes zu sorgen. Ein ungewohntes Brennergeräusch oder Abheben der Flamme lässt auf einen Reglerdefekt schließen und macht eine Über- prüfung des Reglers notwendig. Keinesfalls Gegenstände (z. B. Spraydo- sen) oder brennbare Materialien / Flüs- sigkeiten im Einbauraum des Geräts oder im Gerät selbst verstauen, da es hier unter Um- ständen zu erhöhten Temperaturen kommen kann. Für die Gasanlage dürfen in Deutschland nur Druckregeleinrichtungen gemäß DIN EN 16129 (in Fahrzeugen) mit einem fes- ten Ausgangsdruck von 30 mbar verwendet werden. Die Durchflussrate der Druckregel- einrichtung muss mindestens dem Höchstver- brauch aller eingebauten Geräte entsprechen. Für Fahrzeuge empfehlen wir die Gas- druck-Regelanlage Truma MonoCon- trolCS sowie für die Zweiflaschen-Gasanlage die Gasdruck-Regelanlage DuoControl CS. Bei Temperaturen um 0 °C und darunter sollten die Gasdruck-Regelanlage bzw. das Umschaltventil mit der Reglerbeheizung EisEx betrieben werden. Es dürfen nur für das Bestimmungsland geeignete Regleranschlussschläuche, die den Anforderungen des Landes entspre- chen, verwendet werden. Diese sind regelmä- ßig auf Brüchigkeit zu überprüfen. Druckregelgeräte und Schlauchlei- tungen müssen spätestens 10 Jahre (bei gewerblicher Nutzung 8 Jahre) nach Herstellungs datum gegen neue ausgewech- selt werden. Der Betreiber ist dafür verantwortlich. Zum Betrieb der Heizung mit Wandkamin p. 7

Die Öffnungen des Wandkamins müssen frei sein. Bei Bedarf Schmutz, Laub und insbesondere im Winter Schnee oder -matsch vor den Öffnungen entfernen. Dies muss gelegentlich kontrolliert werden. Zum Betrieb der Heizung mit Dachkamin

Der Dachkamin muss während des Betriebs der Heizung stets frei im Luftstrom liegen. Dachaufbauten können die Funktion der Heizung stören.

Im Winter muss vor Inbetriebnahme der Heizung der Dachkamin von Schnee befreit werden.

Für Winter- bzw. Dauercamping emp- fehlen wir den auf das Kaminteil auf- schraubbaren Kaminverlängerungssatz SKV (3 x 15 cm).

Sollte die Heizung bei Standorten mit extremen Windverhältnissen oder bei Nutzung im Winter wiederholt verlöschen, empfehlen wir die Verwendung einer Ka- minverlängerung AKV (15 cm) sowie zu- sätzlich den Kaminaufsatz T-2 oder T-3.

Werden 2 oder 3 Verlängerungen à 15 cm verwendet, müssen diese vor einer Fahrt abgenommen werden um nicht verloren zu gehen (Unfallgefahr). Eine ver- bleibende Verlängerung muss festge- schraubt und mit einer Schraube gesichert sein. – Falls am Wohnwagen ein Überdach mon- tiert wird, muss der Dachkamin unbedingt durch dieses Dach hindurchgeführt wer- den. Verwenden Sie dafür die Kamindurch- führung UEK.5DE – Bei Verbrennungsluft-Ansaugung un- ter dem Fahrzeug muss diese Öff- nung von Schmutz, Laub und Schnee- matsch freigehalten werden. Im Bereich der Verbrennungsluftansaugung dürfen sich keine leichtentzündliche Stoffe (z.B. Heu, Laub, Textilien) befinden. Der Ansaug- stutzen der Heizung darf deshalb nicht im Spritzbereich der Räder liegen, evtl. Spritz- schutz anbringen. Der Wärmetauscher, das Abgasrohr und alle An schlüsse müssen regelmäßig, in jedem Fall nach Verpuffungen (Fehlzündun- gen), durch Fachpersonal überprüft werden. Das Abgasrohr muss: – an der Heizung und am Kamin dicht und fest angeschlossen sein, – aus einem Stück (ohne Trennstellen) bestehen, – ohne Querschnittsverengung und unbedingt auf ganzer Länge steigend verlegt sein, – zusammen mit dem Überrohr (Rohr ÜR) mit mehreren Schellen fest montiert sein. Es dürfen keine Gegenstände auf das Ab- gasrohr gelegt werden, da dies zu Beschä- digungen führen könnte. Heizungen mit falsch montiertem oder beschädigtem Abgasrohr bzw. beschä- digtem Wärmetauscher dürfen auf keinen Fall weiter betrieben werden! Wegen Überhitzung und Brandgefahr darf der Warmluftaustritt der Heizung unter keinen Umständen behindert werden. Es dürfen keine Gegenstände auf die Heizung ge- legt oder in unmittelbare Nähe gebracht wer- den (z.B. trocknen von Gegenständen). Bauartbedingt wird während des Betrie- bes die Verkleidung der Heizung heiß. Dies kann insbesondere für Kinder und Perso- nen mit verringerten physischen, sensorischen oder mentalen Fähigkeiten gefährlich sein und zu Verbrennungen führen. Die Sorgfaltspflicht und Aufsichtspflicht gegenüber Dritten obliegt dem Betreiber. Der Betreiber wird gegenüber Dritten auf mögliche Gefahren (z.B. Verbren- nungsgefahr, Brandgefahr) hinweisen. Insbe- sondere Kinder unter 8 Jahren sind während des Betriebs des Geräts ständig zu beaufsich- tigen und vom Gerät fernzuhalten. Dieses Gerät kann von Kindern ab 16Jahren und darüber sowie von Perso- nen mit verringerten physischen, sensorischen oder mentalen Fähigkeiten oder Mangel an Er- fahrung und Wissen benutzt werden, wenn sie beaufsichtigt und bezüglich des sicheren Ge- brauchs des Gerätes unterwiesen wurden und die daraus resultierenden Gefahren verstehen. Kinder dürfen nicht mit dem Gerät spielen. Die dem Gerät beiliegenden Aufkleber sind vom Einbauer bzw. Fahrzeughalter an einer für jeden Benutzer gut sichtbaren Stelle im Fahrzeug und in der Nähe der Hei- zung anzubringen! Fehlende Aufkleber können bei Truma angefordert werden. Heizen während der Fahrt Für das Heizen während der Fahrt ist in der UN ECE Regelung 122 eine Sicherheitsabsper- reinrichtung vorgeschrieben, um ein unkon- trolliertes Austreten von Gas bei einem Unfall zu verhindern. Die Gasdruck-Regelanlage MonoControl CS erfüllt diese Anforderung. Nationale Vorschriften und Regelungen müs- sen beachtet werden. Wenn keine Sicherheitsabsperreinrichtung (z.B. MonoControl CS) installiert ist, muss die Gasflasche während der Fahrt geschlossen sein und es müssen Hinweis-Schilder ge- mäß den geltenden Vorschriften angebracht werden.6 DE Mögliche Verpuffungsgefahr! – Bei Störungen oder nicht erfolgreicher Zündung vor erneu- tem Zündversuch mindestens drei Minuten warten. – Nach drei erfolglosen Zündversuchen – Service kontaktieren. Sollte die Flamme während des Betriebs verlöschen, erfolgt innerhalb der Schließzeit der Zündsicherung (ca. 30 Sekunden) ein sofortiger automatischer Wiederzündversuch. Für den Fall, dass trotz Wiederzündversuch keine Zündung gelingt (z.B. wegen leerer Gasflasche), arbeitet der Zündautomat weiter, bis der Bedienungsknopf (a) auf „0“ (g) gestellt wird. Ausschalten Bedienungsknopf (a) auf „0“ (g) stellen (Zündautomat wird damit gleichzeitig abgeschaltet). Bei längerem Nichtgebrauch Schnellschlussventil in der Gaszuleitung und Gasflasche schließen. Bei Einbau mit Wandkamin (siehe Bild C3) kann das Kamingitter (14) mit der Kaminkappe (17 – Zubehör) ab- gedeckt werden, um z. B. beim Waschen des Caravans oder bei Unwetter ein übermäßiges Eindringen von Wasser zu verhindern. Wartung Mögliche Gefahr von Verbrennungen bei Kontakt mit heißer Heizung. Arbeiten nur bei ausgeschalteter und kalter Heizung durchführen. Trotz sorgfältiger Fertigung kann die Heizung scharfkan- tige Teile enthalten, deshalb bei Wartungs- und Reini- gungsarbeiten immer Schutzhandschuhe verwenden! Die Verwendung chlorhaltiger Produkte am und im Gerät ist verboten. Batteriewechsel am Zündautomat – Sind bei der Inbetriebnahme keine Zündfunken hörbar oder weniger als zwei Zündfunken pro Sekunde erkennbar, muss die Batterie erneuert werden. – Vor Beginn jeder Heizsaison eine neue Batterie einsetzen. Nur temperaturbeständige (+70 °C), auslaufsichere 1,5V Mignon-Batterie (Typ LR 6, AA, AM 3) verwenden (Art.-Nr. 30030-99200), andere Batterien können Funktions- störungen verursachen! Mögliche Gefahr von Verbrennungen bei Kontakt mit heißer Heizung. Batterie nur bei ausgeschalteter und kalter Heizung wechseln. – Batteriefachabdeckung nach oben schieben und Batterie wechseln. Plus / Minus beachten! – Batteriefach wieder schließen. Bild 3 Entsorgung der Batterie Die Batterie darf nicht über den Hausmüll entsorgt werden sondern muss über eine Sammelstelle der Wie- derverwertung zugeführt werden. Dadurch leisten Sie Ihren Beitrag zur Wiederverwendung und zum Recycling Inbetriebnahme Komponenten Truma S 2200 Bild 1 – Abgasanschluss links (Standard) a = Bedienungsknopf b = Sichtfenster zum Beobachten der Flamme c = Zündautomat mit Batteriefach d = Typenschild Bild 2 e = Zünd- und Kleinstellung f = Großstellung g = Heizung ausgeschaltet Bei Geräten mit Abgasanschluss auf der rechten Seite sind die Teile (a - d) auf der anderen Seite (gespiegelt) angeordnet. Zünden des Brenners Vor dem Betrieb vergewissern, dass eine neue Batterie mit ausreichendem Ladezustand im Zündautomaten ist. Möglliche Verpuffungsgefahr! Verringerte Zündfrequenz durch eine alte oder schwache Batterie im Zündautomaten. – Mindestens zwei Zündfunken pro Sekunde müssen erkenn- bar sein. – Ist dies nicht der Fall, Batterie im Zündautomaten wechseln (siehe „Batteriewechsel am Zündautomat“).

1. Kaminkappe, falls vorhanden, abnehmen (bei Einbau mit

2. Gasflasche und Schnellschlussventil in der Gaszuleitung öffnen.

3. Bedienungsknopf (a) auf Funkensymbol (e) stellen (Zündau-

tomat wird eingeschaltet) und bis zum Anschlag eindrücken (maximal 30 Sekunden). Zündung erfolgt in dieser Stellung automatisch (Zündfunke hörbar), bis die Flamme brennt.

4. Zündvorgang durch Sichtfenster (b) kontrollieren. Bei er-

folgreicher Zündung ist eine Flamme erkennbar.

5. Bedienungsknopf nach erfolgreicher Zündung weitere

10 Sekunden gedrückt halten, damit die Zündsicherung zuver- lässig anspricht.

6. Heizung ca. 1 Minute in Zündstellung brennen lassen, dann

erst auf „Groß“ (f) stellen.

7. Die Heizleistung ist am Bedienungsknopf(a) stufenlos

zwischen Kleinstellung (e) und Großstellung (f) einstellbar. Gebrauchsanweisung7DE Reinigung der Heizung – Mindestens einmal jährlich muss der sich angesammelte Staub am Heizungssockel vorsichtig mit einem Pinsel oder einer kleinen Bürste entfernt werden. Entsorgung Das Gerät und die Batterie im Zündautomaten getrennt, gemäß den administrativen Bestimmungen des jeweiligen Verwendungslandes, entsorgen. Nationale Vorschriften und Gesetze (in Deutschland ist dies z. B. die Altfahrzeug-Verord- nung) müssen beachtet werden. In anderen Ländern sind die jeweils gültigen Vorschriften zu beachten. Technische Daten (ermittelt nach EN 624 bzw. Truma Prüfbedingungen) Gasart Flüssiggas (Propan / Butan) Betriebsdruck 30 mbar (siehe Typenschild) Nennwärmeleistung 1850 W Gasverbrauch 50 – 170 g/h Zusätzliche Angaben nach EN 624

; I 3B/P(30) Bestimmungsländer AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, GB, GR, HR, HU, IE, IS, IT, LI, LT, LU, LV, MT, NL, NO, PL, PT, RO, SE, SI, SK, TR Betriebsspannung 1,5 V (Zündautomat mit Batteriebetrieb) Stromaufnahme 225 mW (Zünden) Gewicht ca. 6,7 kg Technische Änderungen vorbehalten! Abmessungen AKW2 = Abgasführung und Verbrennungsluftzuführung durch die Seitenwand, mit Einbausituation 1 oder 2 AKD = Abgasführung über Dach (Dachkaminset AKD) AKW 2 AKD AKW 2

Bild 4 Maße in mm. Technische Änderungen vorbehalten! Hersteller-Garantieerklärung (Europäische Union)

1. Umfang der Herstellergarantie

Truma gewährt als Hersteller des Gerätes dem Verbraucher eine Garantie, die etwaige Material- und/oder Fertigungsfehler des Gerätes abdeckt. Diese Garantie gilt in den Mitgliedsstaaten der europäischen Union sowie in den Ländern Island, Norwegen, Schweiz und Türkei. Verbraucher ist die natürliche Person, die als erstes das Gerät vom Hersteller, OEM oder Fachhändler erworben hat und es nicht im Rahmen einer gewerblichen oder selbstän- digen beruflichen Tätigkeit weiterveräußert oder bei Dritten installiert. Die Herstellergarantie gilt für die oben genannten Mängel, die innerhalb der ersten 24 Monate seit Abschluss des Kaufver- trages zwischen dem Verkäufer und dem Verbraucher eintre- ten. Der Hersteller oder ein autorisierter Servicepartner wird solche Mängel durch Nacherfüllung, das heißt nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, beseitigen. Defekte Teile gehen in das Eigentum des Herstellers bzw. des autorisierten Servicepartners über. Sofern das Gerät zum Zeit- punkt der Mangelanzeige nicht mehr hergestellt wird, kann der Hersteller im Fall einer Ersatzlieferung auch ein ähnliches Produkt liefern. Leistet der Hersteller Garantie, beginnt die Garantiefrist hin- sichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile nicht von neuem, sondern die alte Frist läuft für das Gerät weiter. Zur Durchführung von Garantiearbeiten sind nur der Hersteller selbst oder ein autorisierter Servicepartner berechtigt. Die im Garantiefall anfallenden Kosten werden direkt zwischen dem autorisierten Servicepartner und dem Hersteller abgerechnet. Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbau- bedingungen des Gerätes (z. B. Demontage von Möbel- oder Karosserieteilen) sowie Anfahrtskosten des autorisierten Servicepartners oder Herstellers können nicht als Garantieleis- tung anerkannt werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz- ansprüche des Verbrauchers oder Dritter, sind ausgeschlos- sen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Die geltenden gesetzlichen Sachmängelansprüche des Ver- brauchers gegenüber dem Verkäufer im jeweiligen Erwerbs- land bleiben durch die freiwillige Garantie des Herstellers unberührt. In einzelnen Ländern kann es Garantien geben, die durch die jeweiligen Fachhändler (Vertragshändler, Truma Partner) ausgesprochen werden. Diese kann der Verbraucher direkt über seinen Fachhändler, bei dem er das Gerät gekauft hat, abwickeln. Es gelten die Garantiebedingungen des Lan- des, in dem der Ersterwerb des Gerätes durch den Verbrau- cher erfolgt ist.

2. Ausschluss der Garantie

Der Garantieanspruch besteht nicht: – infolge unsachgemäßer, ungeeigneter, fehlerhafter, nach- lässiger oder nichtbestimmungsgemäßer Verwendung des Geräts, – infolge unsachgemäßer Installation, Montage oder Inbetriebnahme entgegen der Gebrauchs- und Einbauanweisung, – infolge unsachgemäßem Betrieb oder Bedienung entgegen der Gebrauchs- und Einbauanweisung, insbesondere bei Missachtung von Wartungs-, Pflege- und Warnhinweisen, – wenn Installationen, Reparaturen oder Eingriffe von nicht autorisierten Partnern durchgeführt werden, – für Verbrauchsmaterialien, Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,8 DE – wenn das Gerät mit Ersatz-, Ergänzungs- oder Zubehörtei- len versehen wird, die keine Originalteile des Herstellers sind oder vom Hersteller nicht freigegeben worden sind. Dies gilt insbesondere im Fall einer vernetzten Steuerung des Geräts, wenn die Steuergeräte und Software nicht von Truma freigegeben wurden oder wenn das Truma Steuerge- rät (z. B. Truma CP plus, Truma iNetBox) nicht ausschließ- lich für die Steuerung von Truma Geräten oder von Truma freigegebenen Geräten verwendet wird, – infolge von Schäden durch Fremdstoffe (z. B. Öle, Weich- macher im Gas), chemische oder elektrochemische Einflüs- se im Wasser oder wenn das Gerät sonst mit ungeeigneten Stoffen in Berührung gekommen ist (z. B. chemische Pro- dukte, entflammbare Stoffe, ungeeignete Reinigungsmittel), – infolge von Schäden durch anormale Umwelt- oder sach- fremde Betriebsbedingungen, – infolge von Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatas- trophen, sowie durch andere Einflüsse, die nicht von Truma zu verantworten sind, – infolge von Schäden, die auf unsachgemäßen Transport zu- rückzuführen sind, – infolge von Veränderungen am Gerät einschließlich an Er- satz-, Ergänzungs- oder Zubehörteilen und deren Installati- on, insbesondere der Abgasführung oder am Kamin durch den Endkunden oder durch Dritte.

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Produktinformationen

Marke : TRUMA

Modell : S 2200

Kategorie : Pfanne