SMOKETROPIC - Duft für Nebelmaschine IBIZA SOUND - Kostenlose Bedienungsanleitung
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BEDIENUNGSANLEITUNG SMOKETROPIC IBIZA SOUND
DE - Bedienungsanleitung - S. 6
SICHERHEITSDATENBLATT
Sicherheitsdatenblatt gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geändert durch die Verordnung (EU) 2020/878
Version 2.0 - Datum: 21.08.2024
ABSCHNITT 1:
BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS
1.1 PRODUKTIDENTIFIKATION
Produktform : Mischung aus Parfüm s
Produktname : Duft Ibiza Light - Tropico Scent - 20-ml -Flasche
Produktcode : 15 - 1122
1.2. RELEVANTE IDENTIFIZIERTE VERWENDUNGEN DES STOFFS ODER GEMISCHS UND VERWENDUNGEN, VON DENEN ABGERATEN WIRD
Relevante identifizierte Verwendungen
Hauptverwendungskategorie : Industrielle Verwendung, Professionelle Verwendung. Nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt
Das Produkt soll in eine künstliche Rauchflüssigkeit gemischt werden, um den Grundgeruch mit einem angenehmen und angenehmen Geruch zu überdecken.
1.3. EINZELHEITEN ZUM LIEFERANTEN DES SICHERHEITSDATENBLATTES
LOTRONIC SA
Rue F. Englert 17/2 1480 - Tubize - Belgien
Tel: +32 2 390 91 91 - +32 2 390 93 19
Website: www.lotronic.net
1.4. NOTRUFNUMMER
| Land/Region Organisation | /Firma Notrufnummer | |
| Frankreich ORFILA +33 1 | 45 42 59 59 |
ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 EINSTUFUNG DES STOFFS ODER GEMISCHS
- Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
- Enthält Furaneol, d-Limonen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen: EUH208
- Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. EUH210
• Vollständiger Text der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 - Schädliche physikochemischen, gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen
- Unseres Wissens nach birgt dieses Produkt keine besonderen Risiken, sofern es unter Beachtung der geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz gehandhabt wird.
2.2. BESCHRIFTUNGSELEMENTE
- Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
- EUH-Sätze : EUH208 – Enthält Furaneol, d-Limonen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- EUH210 – Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
2.3. SONSTIGE GEFAHREN
Enthält keine PBT- und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1 %, bewertet nach REACH Anhang XIII
Das Gemisch enthält keine Stoffe, die in der gemäß Artikel 59 Absatz 1 der REACH-Verordnung erstellten Liste mit endokrinschädigenden Eigenschaften aufgeführt sind, oder Stoffe, bei denen gemäß den in der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgelegten Kriterien keine endokrinschädigenden Eigenschaften festgestellt wurden, in einer Konzentration von 0,1 % oder mehr.
ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.2. GEMISCHE
| Name Produktidentifikator % | Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] | ||
| (R)-p-Mentha-1,8-dien;d-Limonen | CAS-Nr.: 5989-27-5EG-Nr.: 227-813-5EG Index-Nr.: 601-096-00-2 | 0,1 - 0,9 | Flam. Liq. 3, H226Skin Irrit . 2, H315Skin Sens. 1B, H317Asp. Tox. 1, H304Akut gewässergefährdend 1, H400 Chronisch gewässergefährdend 3, H412 |
| Furaneol / 4-Hydroxy-2,5-dimethyl-3(2H)-furanon | CAS-Nr.: 3658-77-3EG-Nr.: 222-908-8 | < 0,1 Akut Tox. 4 (Oral), H302 (ATE=500 mg/kg Körpergewicht)Hautätzend 1, H314Augenschädigend 1, H318Hautsensitiv 1A, H317 | |
Vollständiger Text der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16
ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1. BESCHREIBUNG DER ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
- Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein: Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen.
- Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt: Haut mit reichlich Wasser abwaschen.
- Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt: Augen vorsorglich mit Wasser spülen.
- Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
- Erste-Hilfe-Maßnahmen für Ersthelfer: Ersthelfer werden mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet.
- Symptome/Wirkungen nach Einatmen: Obwohl keine geeigneten Daten zu Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier vorliegen, wird davon ausgegangen, dass dieses Material beim Einatmen eine Gefahr darstellt.
- Symptome/Wirkungen nach Hautkontakt: Unter normalen Bedingungen keine.
- Symptome/Wirkungen nach Augenkontakt: Unter normalen Bedingungen keine.
- Symptome/Wirkungen nach Verschlucken: Unter normalen Bedingungen keine.
4.3. HINWEISE AUF ÄRZTLICHE SOFORTHILFE ODER SPEZIALBEHANDLUNG
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1. LÖSCHMITTEL
- Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl. Trockenes Löschpulver. Schaum. Kohlendioxid.
- Ungeeignete Löschmittel: Keinen starken Wasserstrahl verwenden.
5.2. BESONDERE VOM STOFF ODER GEMISCH AUSGEHENDE GEFAHREN
• Brandgefahr: Keine Brandgefahr.
- Explosionsgefahr: Keine direkte Explosionsgefahr.
- Gefährliche Zersetzungsprodukte im Brandfall: Es können giftige Dämpfe freigesetzt werden.
5.3. HINWEISE FÜR FEUERWEHRLEUTE
- Anweisungen zur Brandbekämpfung: Brand aus sicherer Entfernung und geschütztem Bereich bekämpfen. Brandbereich nicht ohne geeignete Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, betreten.
- Schutz bei der Brandbekämpfung: Keine Maßnahmen ohne geeignete Schutzausrüstung ergreifen. Umgebungsunabhängiges Atemschutzgerät. Vollständige Schutzkleidung.
ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1. PERSONENBEZOGENE VORSICHTSMASSNAHMEN, SCHUTZAUSRÜSTUNGEN UND NOTFALL-MASSNAHMEN
- Allgemeine Maßnahmen: Leck stoppen, wenn dies gefahrlos möglich ist. Behörden benachrichtigen, wenn das Produkt in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer gelangt. Verschüttetes Material aufnehmen, um Sachschäden zu vermeiden.
- Für Nicht-Notfallpersonal
- Schutzausrüstung: Empfohlene persönliche Schutzausrüstung tragen.
- Notfallmaßnahmen: Den Bereich der verschütteten Flüssigkeit belüften.
- Für Rettungskräfte
- Schutzausrüstung: Versuchen Sie nicht, Maßnahmen ohne geeignete Schutzausrüstung zu ergreifen. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 8: „Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung“.
- Notfallmaßnahmen: Nicht benötigtes Personal evakuieren. Leck stoppen, wenn dies gefahrlos möglich ist.
6.2. UMWELTSCHUTZMASSNAHMEN
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
6.3. METHODEN UND MATERIAL FÜR RÜCKHALTUNG UND REINIGUNG
Zur Eindämmung: Verschüttetes Material mit Sand oder Erde aufnehmen. Verschüttetes Material mit Dämmen oder Absorptionsmitteln eindämmen, um ein Verschleppen und Eindringen in Abwasserkanäle oder Flüsse zu verhindern. Leck möglichst ohne Risiko stoppen.
Verfahren zur Reinigung: Verschüttete Flüssigkeit mit saugfähigem Material aufnehmen.
Sonstige Angaben: Materialien oder feste Rückstände bei einer autorisierten Stelle entsorgen.
6.4. VERWEIS AUF ANDERE ABSCHNITTE
Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1. VORSICHTSMASSNAHMEN ZUR SICHEREN HANDHABUNG
- Zusätzliche Gefahren bei der Verarbeitung: Unter den erwarteten Bedingungen einer normalen Verwendung dürfte keine erhebliche Gefahr bestehen.
- Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung: Für gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen. Persönliche Schutzausrüstung tragen.
- Hygienemaßnahmen: Bei der Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen. Nach dem Umgang mit dem Produkt stets die Hände waschen.
7.2. VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE SICHERE LAGERUNG, EINSCHLIESSLICH BELIEBIG INKOMPATIBILITÄTEN
- Technische Maßnahmen: An einem kühlen, gut belüfteten Ort aufbewahren und vor Hitze schützen.
- Lagerbedingungen: Kühl aufbewahren. Vor Sonnenlicht schützen.
- Verpackungsmaterialien: Lagern Sie das Produkt immer in Behältern aus demselben Material wie der Originalbehälter.
7.3. SPEZIFISCHE ENDVERWENDUNG(EN)
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1. KONTROLLPARAMETER
Keine weiteren Informationen verfügbar
8.2. GEFAHRENAUSSETZUNG
• Geeignete technische Maßnahmen
- Sorgen Sie für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes.
- Persönliche Schutzausrüstung Persönliche Schutzausrüstung:
- Tragen Sie die empfohlene persönliche Schutzausrüstung.
- Symbol(e) für persönliche Schutzausrüstung:

Augen- und Gesichtsschutz
• Augenschutz: Schutzbrille
- Haut- und Körperschutz: Geeignete Schutzkleidung tragen
- Handschutz: Schutzhandschuhe
- Atemschutz: Bei unzureichender Belüftung geeignetes Atemschutzgerät tragen
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Physikalischer Zustand: Flüssig
Farbe : Farblos.
Geruch : Charakteristisch.
Geruchsschwelle: Nicht verfügbar
Schmelzpunkt: Nicht anwendbar
Gefrierpunkt: Nicht verfügbar
Siedepunkt: Nicht verfügbar
Entflammbarkeit: Nicht verfügbar
Untere Explosionsgrenze: Nicht verfügbar
Obere Explosionsgrenze: Nicht verfügbar
Flammpunkt > 60 °C
Selbstentzündungstemperatur: Nicht verfügbar
Zersetzungstemperatur: Nicht verfügbar
pH: 4,2 (3,7 - 4,7)
Viskosität, kinematisch: Nicht verfügbar
Löslichkeit: wasserlöslich.
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser (Log Kow): Nicht verfügbar
Dampfdruck: Nicht verfügbar
Dampfdruck bei 50°C: Nicht verfügbar
Dichte: Nicht verfügbar
Relative Dichte: 1,04 (1,02 - 1,06)
Relative Dampfdichte bei 20°C: Nicht verfügbar
Partikeleigenschaften: Nicht anwendbar
9.2. WEITERE INFORMATIONEN
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1. Reaktivität: Das Produkt ist unter normalen Verwendungs-, Lagerungs- und Transportbedingungen nicht reaktiv.
10.2. Chemische Stabilität: Unter normalen Bedingungen stabil.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen: Unter normalen Verwendungsbedingungen sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen : Keine unter den empfohlenen Lagerungs- und Handhabungsbedingungen (siehe Abschnitt 7).
10.5. Unverträgliche Materialien: Keine weiteren Informationen verfügbar
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte : Unter normalen Lagerungs- und Verwendungsbedingungen sollten keine gefährlichen Zersetzungsprodukte entstehen.
ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
11.1. ANGABEN ZU DEN GEFAHRENKLASSEN GEMÄSS VERORDNUNG (EG) NR. 1272/2008
- Akute Toxizität (oral): Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
- Akute Toxizität (dermal) : Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
- Akute Toxizität (Inhalation): Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
| Furaneol / 4-Hydroxy-2,5-dimethyl-3(2H)-furanon (3658-77-3) | |
| LD50 oral Ratte 2320 mg/kg | Körpergewicht Tier: Ratte, Leitlinie: OECD-Leitlinie 401 (Akute orale Toxizität) |
| (R)-p-Mentha-1,8-dien; d-Limonen (5989-27-5) | |
| LD50 oral Ratte > 2000 mg/kg | Körpergewicht Tier: Ratte, Tiergeschlecht: weiblich, Leitlinie: OECD-Leitlinie 423 (Akute orale Toxizität - Methode der akuten Toxizitätsklasse) |
| LD50 Dermal Kaninchen > | 5000 mg/kg Quelle: National Library of Medicine |
- Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt) pH: 4,2 (3,7 - 4,7)
- Schwere Augenschädigung/-reizung: Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
• pH: 4,2 (3,7 - 4,7) - Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut: Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt) Keimzellmutagenität: Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
- Karzinogenität: Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
| (R)-p-Mentha-1,8-dien; d-Limonen (5989-27-5) | |
| IARC-Gruppe 3 – Nicht klassifizierbar | |
Reproduktionstoxizität: Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
| Furaneol / 4-Hydroxy-2,5-dimethyl-3(2H)-furanon (3658-77-3) | |
| NOAEL (Tier/männlich, F0/P): 1 | 000 mg/kg Körpergewicht Tier: Ratte, Tier-Geschlecht: männlich, Leitlinie: andere: |
| (R)-p-Mentha-1,8-dien; d-Limonen (5989-27-5) | |
| NOAEL (Tier/weiblich, F0/P) | 600 mg/kg Körpergewicht Tier: Ratte, Tiergeschlecht: weiblich, Leitlinie: andere: |
- STOT-einmalige Exposition: Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
- STOT-wiederholte Exposition: Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
- Aspirationsgefahr: Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
(R)-p-Mentha-1,8-dien; d-Limonen (5989-27-5)
Viskosität, kinematisch 1,075 mm²/s
11.2. INFORMATIONEN ZU ANDEREN GEFAHREN
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN
12.1. TOXIZITÄT
- Ökologie - Allgemeines: Das Produkt gilt weder als schädlich für Wasserorganismen noch als Ursache langfristiger nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt.
- Kurzzeitig (akut) gewässergefährdend: Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
- Langfristig (chronisch) gewässergefährdend: Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
| Furaneol / 4-Hydroxy-2,5-dimethyl-3(2H)-furanon (3658-77-3) | |
| LC50 - Fisch [1] 1,887 mg/l Quelle: Ökologische Struktur-Wirkungs-Beziehungen | |
| EC50 - Crustacea [1] 6,8 mg/l Testorganismen (Arten): Daphnia magna | |
| EC50 72h - Algen [1] 194,03 mg/l Testorganismen (Arten): Desmodesmus subspicatus (früherer Name: Scenedesmus subspicatus ) | |
| EC50 96h - Algen [1] 96.963 mg/l Quelle: Ökologische Struktur-Aktivitäts-Beziehungen | |
| (R)-p-Mentha-1,8-dien; d-Limonen (5989-27-5) | |
| LC50 - Fische [1] 720 μg /l Testorganismen (Arten): Pimephales Abonnieren | |
| LC50 - Fische [2] 702 μg /l Testorganismen (Arten): Pimephales Abonnieren | |
| EC50 - Crustacea [1]: 0,307 mg/l Testorganismen (Arten): Daphnia magna | |
| EC50 - Crustacea [2]: 0,51 mg/l Testorganismen (Arten): Daphnia magna | |
| EC50 72h - Algen [1]: | 0,32 mg/l Testorganismen (Arten): Raphidocelis subcapitata (frühere Namen: Pseudokirchneriella subcapitata , Selenastrum capricornutum) |
| EC50 72h - Algen [2]: | 0,214 mg/l Testorganismen (Arten): Raphidocelis subcapitata (frühere Namen: Pseudokirchneriella subcapitata , Selenastrum capricornutum) |
| NOEC (chronisch): 0,115 mg/l Testorganismen (Arten): andere: Bei Süßwasserwirbellosen sind häufig Arten wie Daphnia magna oder Daphnia pulex zu finden . Dauer: '16 d' | |
12.2 PERSISTENZ UND ABBAUBARKEIT
PASSIONSFRUCHTGESCHMACK FP-23
Persistenz und Abbaubarkeit: Nicht schnell abbaubar
Persistenz und Abbaubarkeit: Nicht schnell abbaubar
(R)-p-Mentha-1,8-dien; d-Limonen (5989-27-5)
Persistenz und Abbaubarkeit: Nicht schnell abbaubar
12.3 . BIOAKKUMULATIONSPOTENZIAL
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser (Log Pow): 0,82 Quelle: Quantitative Struktur-Aktivitäts-Beziehung
(R)-p-Mentha-1,8-dien; d-Limonen (5989-27-5)
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser (Log Pow): 4,38 Quelle: ECHA Registrierte Stoffe
12.4 MOBILITÄT IM BODEN
Mobilität im Boden: 1,072 Quelle: Quantitative Struktur-Aktivitäts-Beziehung
12.5. ERGEBNISSE DER PBT- UND VPVB -BEURTEILUNG
Keine weiteren Informationen verfügbar
12.6. ENDOKRINSCHÄDIGENDE EIGENSCHAFTEN
Keine weiteren Informationen verfügbar
12.7. ANDERE SCHÄDLICHE WIRKUNGEN
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 13: ENTSORGUNG
13.1. VERFAHREN ZUR ABFALLBEHANDLUNG
- Regionale Abfallverordnung: Die Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
- Verfahren zur Abfallbehandlung: Inhalt/Behälter gemäß den Sortieranweisungen zugelassener Abfallsammler entsorgen.
- Empfehlungen zur Abwasserentsorgung: Die Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen. Empfehlungen zur Produkt-/Verpackungsentsorgung: Die Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
- Zusätzliche Informationen : Leere Behälter nicht wiederverwenden.
ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT
Gemäß ADR / IMDG / IATA
ADR IMDG IATA
| 14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer | ||
| Nicht für den Transport reguliert | ||
| 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung | ||
| Nicht reguliert Nicht reguliert Nicht reguliert | ||
| 14.3. Transportgefahrenklassen | ||
| Nicht reguliert Nicht reguliert Nicht reguliert | ||
| 14.4. Verpackungsgruppe | ||
| Nicht reguliert Nicht reguliert Nicht reguliert | ||
| 14.5. Umweltgefahren | ||
| Nicht reguliert Nicht reguliert Nicht reguliert | ||
| Keine ergänzenden Informationen verfügbar | ||
14.6. BESONDERE VORSICHTSMASSNAHMEN FÜR DEN ANWENDER
- Landtransport: Nicht geregelt
- Transport auf dem Seeweg: Nicht geregelt
- Luftverkehr: Nicht reguliert
14.7. SEETRANSPORT VON MASSENGUT GEMÄSS DEN IMO-INSTRUMENTEN
Nicht zutreffend.
ABSCHNITT 15: REGULATORISCHE INFORMATIONEN
15.1. SICHERHEITS-, GESUNDHEITS- UND UMWELTSCHUTZBESTIMMUNGEN/SPEZIFISCHE RECHTSVORSCHRIFTEN FÜR DEN STOFF ODER DAS GEMISCH
EU-Verordnungen
REACH Anhang XVII (Beschränkungsliste)
Enthält keine Stoffe, die in REACH-Anhang XVII (Beschränkungsbedingungen) aufgeführt sind.
REACH Anhang XIV (Liste der zulassungspflichtigen Stoffe)
Enthält keine Stoffe, die in REACH-Anhang XIV (Zulassungsliste) aufgeführt sind.
REACH-Kandidatenliste (SVHC)
Enthält keine Stoffe, die auf der REACH-Kandidatenliste aufgeführt sind
PIC-Verordnung (Prior Informed Consent)
Enthält keine Stoffe, die auf der PIC-Liste (Verordnung EU 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien) aufgeführt sind.
POP-Verordnung (Persistente organische Schadstoffe)
Enthält keine Stoffe, die auf der POP-Liste (Verordnung EU 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe) aufgeführt sind.
Ozon-Verordnung (1005/2009)
Enthält keine Stoffe, die auf der Ozonabbauliste stehen (Verordnung (EU) 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen)
Dual-Use-Verordnung (428/2009)
Enthält keine Stoffe, die der VERORDNUNG (EG) Nr. 428/2009 DES RATES vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck unterliegen.
Verordnung über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe (2019/1148)
Enthält keine Stoffe, die auf der Liste der Ausgangsstoffe für Explosivstoffe (Verordnung (EU) 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe) aufgeführt sind.
Verordnung über Drogenausgangsstoffe (273/2004)
Enthält Substanzen, die auf der Liste der Drogenausgangsstoffe aufgeführt sind (Verordnung (EG) Nr. 273/2004 über die Herstellung und das Inverkehrbringen bestimmter Stoffe, die zur unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen verwendet werden)
15.2. STOFFSICHERHEITSBEURTEILUNG
Es wurde keine chemische Sicherheitsbewertung durchgeführt
ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN
Abkürzungen und Akronyme:
| ADN Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen | |
| ADR Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße | |
| ATE- Schätzung der akuten Toxizität | |
| BCF Biokonzentrationsfaktor | |
| BLV Biologischer Grenzwert | |
| BOD Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB) | |
| CSB Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) | |
| DMEL Abgeleitetes Minimales-Effekt-Niveau | |
| DNEL Abgeleiteter No-Effect Level | |
| EG-Nr. Europäische Gemeinschaftsnummer | |
| EC50 Mittlere effektive Konzentration | |
| EN Europäische Norm | |
| IARC | Internationale Agentur für Krebsforschung |
| IATA | Internationaler Lufttransportverband |
| IMDG | Internationale Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen |
| LC50 Mittlere letale Konzentration | |
| LD50 Mittlere letale Dosis | |
| LOAEL | Niedrigstes beobachtetes Ausmaß schädlicher Wirkungen |
| NOAEC | Konzentration ohne beobachtete nachteilige Wirkung |
| NOAEL | -Konzentration ohne beobachtete nachteilige Auswirkungen |
| NOEC | Konzentration ohne beobachtete Wirkung |
| OECD | Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung |
| OEL Arbeitsplatzgrenzwert | |
| PBT | Persistent Bioakkumulativ Toxisch |
| PNEC -vorhergesagte Konzentration ohne Effekt | |
| RID- Regelung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter | |
| SDS Sicherheitsdatenblatt | |
| STP | Kläranlage |
| ThOD | Theoretischer Sauerstoffbedarf ( ThOD ) |
| TLM- | Median-Toleranzgrenze |
| VOC Flüchtige organische Verbindungen | |
| CAS-Nr. Chemical Abstract Service Nummer | |
| NOS Nicht anders angegeben | |
| vPvB Sehr persistent und sehr bioakkumulativ | |
| ED Endokrine Disruptoren | |
Vollständiger Text der H- und EUH-Sätze:
| Acute Tox. 4 (oral) | Akute Toxizität (oral), Kategorie 4 |
| Aquatic Acute 1 Gewässergefährdend - Akute Gefahr, Kategorie 1 | |
| Aquatic Chronic 3 Gewässergefährdend - Chronische Gefahr, Kategorie 3 | |
| Asp. Tox. 1 Aspirationsgefahr, Kategorie 1 | |
| EUH208 Enthält Furaneol, d-Limonen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. | |
| EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. | |
| Eye Dam. 1 Schwere Augenschädigung/-reizung, Kategorie 1 | |
| Flam. Liq. 3 | Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3 |
| H226 | Flüssigkeit und Dampf entzündbar. |
| H302 | Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
| H304 | Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. |
| H314 | Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. |
| H315 | Verursacht Hautreizungen. |
| H317 | Kann allergische Hautreaktionen verursachen. |
| H318 | Verursacht schwere Augenschäden. |
| H400 | Sehr giftig für Wasserorganismen. |
| H412 | Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
| Vollständiger Text der H- und EUH-Sätze: | |
| Skin Corr. 1 | Hautätzung/-reizung, Kategorie 1 |
| Skin Irrit.2 | Hautätzung/-reizung, Kategorie 2 |
| Skin Sens. 1A | Hautsensibilisierung, Kategorie 1A |
| Skin Sens. 1B | Hautsensibilisierung, Kategorie 1B |
Sicherheitsdatenblatt (SDS), EU
Diese Informationen basieren auf unserem aktuellen Wissensstand und sollen das Produkt nur im Hinblick auf Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltanforderungen beschreiben. Sie sind daher nicht als Zusicherung bestimmter Eigenschaften des Produkts zu verstehen.
VEILIGHEIDSINFORMATIEBLAD
VEILIGHEIDSINFORMATIEBLAD VOLGENS DE REACH-VERORDENING (EG) NR. 1907/2006 GEWIJZIGD DOOR DE VERORDENING (EU) 2020/878
VERSIE 2.0 - DATUM: 21.08.2024
SECTIE 1: IDENTIFICATIE VAN DE STOF/HET MENGSEL EN VAN HET BEDRIJF
1.1 PRODUCTIDENTIFICATIE
Behandel symptomatisch.
HOOFDSTUK 5: BRANDBESTRIJDINGSMAATREGELEN
5.1. BLUSMIDDELEN
Geschikte blusmiddelen: Waternevel. Droog poeder. Schuim. Koolstofdioxide.
Passende technische maatregelen Passende technische maatregelen:
SECTIE 9: FYSISCH EN CHEMISCH EIGENSCHAPPEN
SECTIE 10: STABILITEIT EN REACTIVITEIT
12.4. MOBILITEIT IN DE BODEM
12.6. HORMOONVERSTORENDE EIGENSCHAPPEN
POP-regulering (Persistente Organische Verontreinigende Stoffen)
Bevat geen stof(fen) die op de POP-lijst staan (Verordening EU 2019/1021 betreffende persistente organische verontreinigende stoffen)
Ozonverordening (1005/2009)
Bevat geen stof(fen) die op de ozonlaagaantastende lijst staan (Verordening EU 1005/2009 betreffende stoffen die de ozonlaag aantasten)
1.4. NÖDTELEFONNUMMER
Explosionsrisk: Ingen direkt explosionsrisk.
2.3. DIĞER TEHLIKELER
BÖLÜM 11: TOKSIKOLOJIK BILGILER
11.1. (EC) NO 1272/2008 YÖNETMELIĞINDE TANIMLANAN TEHLIKE SINIFLARINA ILIŞKIN BILGILER
11.2. DIĞER TEHLIKELERE ILIŞKIN BILGILER
BÖLÜM 12: EKOLOJIK BILGILER
12.1. TOKSISITE
BÖLÜM 13: İMHA ETMEK DÜŞÜNCELER
13.1. ATIK IŞLEME YÖNTEMLERI
BÖLÜM 15: DÜZENLEYICI BILGILER
15.1. MADDE VEYA KARIŞIMA ÖZGÜ GÜVENLIK, SAĞLIK VE ÇEVRE DÜZENLEMELERI/MEVZUATI
AB-Yönetmelikleri
BÖLÜM 16: DIĞER BILGILER
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