IBIZA SOUND SMOKETROPIC - Duft für Nebelmaschine

SMOKETROPIC - Duft für Nebelmaschine IBIZA SOUND - Kostenlose Bedienungsanleitung

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BEDIENUNGSANLEITUNG SMOKETROPIC IBIZA SOUND

DE - Bedienungsanleitung - S. 6

SICHERHEITSDATENBLATT

Sicherheitsdatenblatt gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geändert durch die Verordnung (EU) 2020/878

Version 2.0 - Datum: 21.08.2024

ABSCHNITT 1:

BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS

1.1 PRODUKTIDENTIFIKATION

Produktform : Mischung aus Parfüm s

Produktname : Duft Ibiza Light - Tropico Scent - 20-ml -Flasche

Produktcode : 15 - 1122

1.2. RELEVANTE IDENTIFIZIERTE VERWENDUNGEN DES STOFFS ODER GEMISCHS UND VERWENDUNGEN, VON DENEN ABGERATEN WIRD

Relevante identifizierte Verwendungen

Hauptverwendungskategorie : Industrielle Verwendung, Professionelle Verwendung. Nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt

Das Produkt soll in eine künstliche Rauchflüssigkeit gemischt werden, um den Grundgeruch mit einem angenehmen und angenehmen Geruch zu überdecken.

1.3. EINZELHEITEN ZUM LIEFERANTEN DES SICHERHEITSDATENBLATTES

LOTRONIC SA

Rue F. Englert 17/2 1480 - Tubize - Belgien

Tel: +32 2 390 91 91 - +32 2 390 93 19

Website: www.lotronic.net

1.4. NOTRUFNUMMER

Land/Region Organisation/Firma Notrufnummer
Frankreich ORFILA +33 145 42 59 59

ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN

2.1 EINSTUFUNG DES STOFFS ODER GEMISCHS

  • Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
  • Enthält Furaneol, d-Limonen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen: EUH208
  • Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. EUH210
    • Vollständiger Text der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16
  • Schädliche physikochemischen, gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen
  • Unseres Wissens nach birgt dieses Produkt keine besonderen Risiken, sofern es unter Beachtung der geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz gehandhabt wird.

2.2. BESCHRIFTUNGSELEMENTE

  • Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
  • EUH-Sätze : EUH208 – Enthält Furaneol, d-Limonen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH210 – Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.

2.3. SONSTIGE GEFAHREN

Enthält keine PBT- und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1 %, bewertet nach REACH Anhang XIII

Das Gemisch enthält keine Stoffe, die in der gemäß Artikel 59 Absatz 1 der REACH-Verordnung erstellten Liste mit endokrinschädigenden Eigenschaften aufgeführt sind, oder Stoffe, bei denen gemäß den in der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgelegten Kriterien keine endokrinschädigenden Eigenschaften festgestellt wurden, in einer Konzentration von 0,1 % oder mehr.

ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN

3.2. GEMISCHE

Name Produktidentifikator %Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
(R)-p-Mentha-1,8-dien;d-LimonenCAS-Nr.: 5989-27-5EG-Nr.: 227-813-5EG Index-Nr.: 601-096-00-20,1 - 0,9Flam. Liq. 3, H226Skin Irrit . 2, H315Skin Sens. 1B, H317Asp. Tox. 1, H304Akut gewässergefährdend 1, H400 Chronisch gewässergefährdend 3, H412
Furaneol / 4-Hydroxy-2,5-dimethyl-3(2H)-furanonCAS-Nr.: 3658-77-3EG-Nr.: 222-908-8< 0,1 Akut Tox. 4 (Oral), H302 (ATE=500 mg/kg Körpergewicht)Hautätzend 1, H314Augenschädigend 1, H318Hautsensitiv 1A, H317

Vollständiger Text der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16

ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN

4.1. BESCHREIBUNG DER ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN

  • Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein: Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen.
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt: Haut mit reichlich Wasser abwaschen.
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt: Augen vorsorglich mit Wasser spülen.
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen für Ersthelfer: Ersthelfer werden mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet.
  • Symptome/Wirkungen nach Einatmen: Obwohl keine geeigneten Daten zu Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier vorliegen, wird davon ausgegangen, dass dieses Material beim Einatmen eine Gefahr darstellt.
  • Symptome/Wirkungen nach Hautkontakt: Unter normalen Bedingungen keine.
  • Symptome/Wirkungen nach Augenkontakt: Unter normalen Bedingungen keine.
  • Symptome/Wirkungen nach Verschlucken: Unter normalen Bedingungen keine.

4.3. HINWEISE AUF ÄRZTLICHE SOFORTHILFE ODER SPEZIALBEHANDLUNG

Symptomatische Behandlung.

ABSCHNITT 5: MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG

5.1. LÖSCHMITTEL

  • Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl. Trockenes Löschpulver. Schaum. Kohlendioxid.
  • Ungeeignete Löschmittel: Keinen starken Wasserstrahl verwenden.

5.2. BESONDERE VOM STOFF ODER GEMISCH AUSGEHENDE GEFAHREN

• Brandgefahr: Keine Brandgefahr.
- Explosionsgefahr: Keine direkte Explosionsgefahr.
- Gefährliche Zersetzungsprodukte im Brandfall: Es können giftige Dämpfe freigesetzt werden.

5.3. HINWEISE FÜR FEUERWEHRLEUTE

  • Anweisungen zur Brandbekämpfung: Brand aus sicherer Entfernung und geschütztem Bereich bekämpfen. Brandbereich nicht ohne geeignete Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, betreten.
  • Schutz bei der Brandbekämpfung: Keine Maßnahmen ohne geeignete Schutzausrüstung ergreifen. Umgebungsunabhängiges Atemschutzgerät. Vollständige Schutzkleidung.

ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG

6.1. PERSONENBEZOGENE VORSICHTSMASSNAHMEN, SCHUTZAUSRÜSTUNGEN UND NOTFALL-MASSNAHMEN

  • Allgemeine Maßnahmen: Leck stoppen, wenn dies gefahrlos möglich ist. Behörden benachrichtigen, wenn das Produkt in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer gelangt. Verschüttetes Material aufnehmen, um Sachschäden zu vermeiden.
  • Für Nicht-Notfallpersonal
  • Schutzausrüstung: Empfohlene persönliche Schutzausrüstung tragen.
  • Notfallmaßnahmen: Den Bereich der verschütteten Flüssigkeit belüften.
  • Für Rettungskräfte
  • Schutzausrüstung: Versuchen Sie nicht, Maßnahmen ohne geeignete Schutzausrüstung zu ergreifen. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 8: „Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung“.
  • Notfallmaßnahmen: Nicht benötigtes Personal evakuieren. Leck stoppen, wenn dies gefahrlos möglich ist.

6.2. UMWELTSCHUTZMASSNAHMEN

Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

6.3. METHODEN UND MATERIAL FÜR RÜCKHALTUNG UND REINIGUNG

Zur Eindämmung: Verschüttetes Material mit Sand oder Erde aufnehmen. Verschüttetes Material mit Dämmen oder Absorptionsmitteln eindämmen, um ein Verschleppen und Eindringen in Abwasserkanäle oder Flüsse zu verhindern. Leck möglichst ohne Risiko stoppen.

Verfahren zur Reinigung: Verschüttete Flüssigkeit mit saugfähigem Material aufnehmen.

Sonstige Angaben: Materialien oder feste Rückstände bei einer autorisierten Stelle entsorgen.

6.4. VERWEIS AUF ANDERE ABSCHNITTE

Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 13.

ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG

7.1. VORSICHTSMASSNAHMEN ZUR SICHEREN HANDHABUNG

  • Zusätzliche Gefahren bei der Verarbeitung: Unter den erwarteten Bedingungen einer normalen Verwendung dürfte keine erhebliche Gefahr bestehen.
  • Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung: Für gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen. Persönliche Schutzausrüstung tragen.
  • Hygienemaßnahmen: Bei der Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen. Nach dem Umgang mit dem Produkt stets die Hände waschen.

7.2. VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE SICHERE LAGERUNG, EINSCHLIESSLICH BELIEBIG INKOMPATIBILITÄTEN

  • Technische Maßnahmen: An einem kühlen, gut belüfteten Ort aufbewahren und vor Hitze schützen.
  • Lagerbedingungen: Kühl aufbewahren. Vor Sonnenlicht schützen.
  • Verpackungsmaterialien: Lagern Sie das Produkt immer in Behältern aus demselben Material wie der Originalbehälter.

7.3. SPEZIFISCHE ENDVERWENDUNG(EN)

Keine weiteren Informationen verfügbar

ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG

8.1. KONTROLLPARAMETER

Keine weiteren Informationen verfügbar

8.2. GEFAHRENAUSSETZUNG

• Geeignete technische Maßnahmen
- Sorgen Sie für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes.
- Persönliche Schutzausrüstung Persönliche Schutzausrüstung:
- Tragen Sie die empfohlene persönliche Schutzausrüstung.
- Symbol(e) für persönliche Schutzausrüstung:

IBIZA SOUND SMOKETROPIC - GEFAHRENAUSSETZUNG - 1

Augen- und Gesichtsschutz

• Augenschutz: Schutzbrille
- Haut- und Körperschutz: Geeignete Schutzkleidung tragen
- Handschutz: Schutzhandschuhe
- Atemschutz: Bei unzureichender Belüftung geeignetes Atemschutzgerät tragen
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

Physikalischer Zustand: Flüssig

Farbe : Farblos.

Geruch : Charakteristisch.

Geruchsschwelle: Nicht verfügbar

Schmelzpunkt: Nicht anwendbar

Gefrierpunkt: Nicht verfügbar

Siedepunkt: Nicht verfügbar

Entflammbarkeit: Nicht verfügbar

Untere Explosionsgrenze: Nicht verfügbar

Obere Explosionsgrenze: Nicht verfügbar

Flammpunkt > 60 °C

Selbstentzündungstemperatur: Nicht verfügbar

Zersetzungstemperatur: Nicht verfügbar

pH: 4,2 (3,7 - 4,7)

Viskosität, kinematisch: Nicht verfügbar

Löslichkeit: wasserlöslich.

Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser (Log Kow): Nicht verfügbar

Dampfdruck: Nicht verfügbar

Dampfdruck bei 50°C: Nicht verfügbar

Dichte: Nicht verfügbar

Relative Dichte: 1,04 (1,02 - 1,06)

Relative Dampfdichte bei 20°C: Nicht verfügbar

Partikeleigenschaften: Nicht anwendbar

9.2. WEITERE INFORMATIONEN

Keine weiteren Informationen verfügbar

ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT

10.1. Reaktivität: Das Produkt ist unter normalen Verwendungs-, Lagerungs- und Transportbedingungen nicht reaktiv.

10.2. Chemische Stabilität: Unter normalen Bedingungen stabil.

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen: Unter normalen Verwendungsbedingungen sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.

10.4. Zu vermeidende Bedingungen : Keine unter den empfohlenen Lagerungs- und Handhabungsbedingungen (siehe Abschnitt 7).

10.5. Unverträgliche Materialien: Keine weiteren Informationen verfügbar

10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte : Unter normalen Lagerungs- und Verwendungsbedingungen sollten keine gefährlichen Zersetzungsprodukte entstehen.

ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN

11.1. ANGABEN ZU DEN GEFAHRENKLASSEN GEMÄSS VERORDNUNG (EG) NR. 1272/2008

  • Akute Toxizität (oral): Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
  • Akute Toxizität (dermal) : Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
  • Akute Toxizität (Inhalation): Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Furaneol / 4-Hydroxy-2,5-dimethyl-3(2H)-furanon (3658-77-3)
LD50 oral Ratte 2320 mg/kgKörpergewicht Tier: Ratte, Leitlinie: OECD-Leitlinie 401 (Akute orale Toxizität)
(R)-p-Mentha-1,8-dien; d-Limonen (5989-27-5)
LD50 oral Ratte > 2000 mg/kgKörpergewicht Tier: Ratte, Tiergeschlecht: weiblich, Leitlinie: OECD-Leitlinie 423 (Akute orale Toxizität - Methode der akuten Toxizitätsklasse)
LD50 Dermal Kaninchen >5000 mg/kg Quelle: National Library of Medicine
  • Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt) pH: 4,2 (3,7 - 4,7)
  • Schwere Augenschädigung/-reizung: Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
    • pH: 4,2 (3,7 - 4,7)
  • Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut: Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt) Keimzellmutagenität: Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
  • Karzinogenität: Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
(R)-p-Mentha-1,8-dien; d-Limonen (5989-27-5)
IARC-Gruppe 3 – Nicht klassifizierbar

Reproduktionstoxizität: Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)

Furaneol / 4-Hydroxy-2,5-dimethyl-3(2H)-furanon (3658-77-3)
NOAEL (Tier/männlich, F0/P): 1000 mg/kg Körpergewicht Tier: Ratte, Tier-Geschlecht: männlich, Leitlinie: andere:
(R)-p-Mentha-1,8-dien; d-Limonen (5989-27-5)
NOAEL (Tier/weiblich, F0/P)600 mg/kg Körpergewicht Tier: Ratte, Tiergeschlecht: weiblich, Leitlinie: andere:
  • STOT-einmalige Exposition: Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
  • STOT-wiederholte Exposition: Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
  • Aspirationsgefahr: Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)

(R)-p-Mentha-1,8-dien; d-Limonen (5989-27-5)

Viskosität, kinematisch 1,075 mm²/s

11.2. INFORMATIONEN ZU ANDEREN GEFAHREN

Keine weiteren Informationen verfügbar

ABSCHNITT 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN

12.1. TOXIZITÄT

  • Ökologie - Allgemeines: Das Produkt gilt weder als schädlich für Wasserorganismen noch als Ursache langfristiger nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt.
  • Kurzzeitig (akut) gewässergefährdend: Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
  • Langfristig (chronisch) gewässergefährdend: Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Furaneol / 4-Hydroxy-2,5-dimethyl-3(2H)-furanon (3658-77-3)
LC50 - Fisch [1] 1,887 mg/l Quelle: Ökologische Struktur-Wirkungs-Beziehungen
EC50 - Crustacea [1] 6,8 mg/l Testorganismen (Arten): Daphnia magna
EC50 72h - Algen [1] 194,03 mg/l Testorganismen (Arten): Desmodesmus subspicatus (früherer Name: Scenedesmus subspicatus )
EC50 96h - Algen [1] 96.963 mg/l Quelle: Ökologische Struktur-Aktivitäts-Beziehungen
(R)-p-Mentha-1,8-dien; d-Limonen (5989-27-5)
LC50 - Fische [1] 720 μg /l Testorganismen (Arten): Pimephales Abonnieren
LC50 - Fische [2] 702 μg /l Testorganismen (Arten): Pimephales Abonnieren
EC50 - Crustacea [1]: 0,307 mg/l Testorganismen (Arten): Daphnia magna
EC50 - Crustacea [2]: 0,51 mg/l Testorganismen (Arten): Daphnia magna
EC50 72h - Algen [1]:0,32 mg/l Testorganismen (Arten): Raphidocelis subcapitata (frühere Namen: Pseudokirchneriella subcapitata , Selenastrum capricornutum)
EC50 72h - Algen [2]:0,214 mg/l Testorganismen (Arten): Raphidocelis subcapitata (frühere Namen: Pseudokirchneriella subcapitata , Selenastrum capricornutum)
NOEC (chronisch): 0,115 mg/l Testorganismen (Arten): andere: Bei Süßwasserwirbellosen sind häufig Arten wie Daphnia magna oder Daphnia pulex zu finden . Dauer: '16 d'

12.2 PERSISTENZ UND ABBAUBARKEIT

PASSIONSFRUCHTGESCHMACK FP-23

Persistenz und Abbaubarkeit: Nicht schnell abbaubar

Persistenz und Abbaubarkeit: Nicht schnell abbaubar

(R)-p-Mentha-1,8-dien; d-Limonen (5989-27-5)

Persistenz und Abbaubarkeit: Nicht schnell abbaubar

12.3 . BIOAKKUMULATIONSPOTENZIAL

Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser (Log Pow): 0,82 Quelle: Quantitative Struktur-Aktivitäts-Beziehung

(R)-p-Mentha-1,8-dien; d-Limonen (5989-27-5)

Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser (Log Pow): 4,38 Quelle: ECHA Registrierte Stoffe

12.4 MOBILITÄT IM BODEN

Mobilität im Boden: 1,072 Quelle: Quantitative Struktur-Aktivitäts-Beziehung

12.5. ERGEBNISSE DER PBT- UND VPVB -BEURTEILUNG

Keine weiteren Informationen verfügbar

12.6. ENDOKRINSCHÄDIGENDE EIGENSCHAFTEN

Keine weiteren Informationen verfügbar

12.7. ANDERE SCHÄDLICHE WIRKUNGEN

Keine weiteren Informationen verfügbar

ABSCHNITT 13: ENTSORGUNG

13.1. VERFAHREN ZUR ABFALLBEHANDLUNG

  • Regionale Abfallverordnung: Die Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
  • Verfahren zur Abfallbehandlung: Inhalt/Behälter gemäß den Sortieranweisungen zugelassener Abfallsammler entsorgen.
  • Empfehlungen zur Abwasserentsorgung: Die Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen. Empfehlungen zur Produkt-/Verpackungsentsorgung: Die Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
  • Zusätzliche Informationen : Leere Behälter nicht wiederverwenden.

ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT

Gemäß ADR / IMDG / IATA

ADR IMDG IATA

14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer
Nicht für den Transport reguliert
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Nicht reguliert Nicht reguliert Nicht reguliert
14.3. Transportgefahrenklassen
Nicht reguliert Nicht reguliert Nicht reguliert
14.4. Verpackungsgruppe
Nicht reguliert Nicht reguliert Nicht reguliert
14.5. Umweltgefahren
Nicht reguliert Nicht reguliert Nicht reguliert
Keine ergänzenden Informationen verfügbar

14.6. BESONDERE VORSICHTSMASSNAHMEN FÜR DEN ANWENDER

  • Landtransport: Nicht geregelt
  • Transport auf dem Seeweg: Nicht geregelt
  • Luftverkehr: Nicht reguliert

14.7. SEETRANSPORT VON MASSENGUT GEMÄSS DEN IMO-INSTRUMENTEN

Nicht zutreffend.

ABSCHNITT 15: REGULATORISCHE INFORMATIONEN

15.1. SICHERHEITS-, GESUNDHEITS- UND UMWELTSCHUTZBESTIMMUNGEN/SPEZIFISCHE RECHTSVORSCHRIFTEN FÜR DEN STOFF ODER DAS GEMISCH

EU-Verordnungen

REACH Anhang XVII (Beschränkungsliste)

Enthält keine Stoffe, die in REACH-Anhang XVII (Beschränkungsbedingungen) aufgeführt sind.

REACH Anhang XIV (Liste der zulassungspflichtigen Stoffe)

Enthält keine Stoffe, die in REACH-Anhang XIV (Zulassungsliste) aufgeführt sind.

REACH-Kandidatenliste (SVHC)

Enthält keine Stoffe, die auf der REACH-Kandidatenliste aufgeführt sind

Enthält keine Stoffe, die auf der PIC-Liste (Verordnung EU 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien) aufgeführt sind.

POP-Verordnung (Persistente organische Schadstoffe)

Enthält keine Stoffe, die auf der POP-Liste (Verordnung EU 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe) aufgeführt sind.

Ozon-Verordnung (1005/2009)

Enthält keine Stoffe, die auf der Ozonabbauliste stehen (Verordnung (EU) 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen)

Dual-Use-Verordnung (428/2009)

Enthält keine Stoffe, die der VERORDNUNG (EG) Nr. 428/2009 DES RATES vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck unterliegen.

Verordnung über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe (2019/1148)

Enthält keine Stoffe, die auf der Liste der Ausgangsstoffe für Explosivstoffe (Verordnung (EU) 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe) aufgeführt sind.

Verordnung über Drogenausgangsstoffe (273/2004)

Enthält Substanzen, die auf der Liste der Drogenausgangsstoffe aufgeführt sind (Verordnung (EG) Nr. 273/2004 über die Herstellung und das Inverkehrbringen bestimmter Stoffe, die zur unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen verwendet werden)

15.2. STOFFSICHERHEITSBEURTEILUNG

Es wurde keine chemische Sicherheitsbewertung durchgeführt

ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN

Abkürzungen und Akronyme:

ADN Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen
ADR Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
ATE- Schätzung der akuten Toxizität
BCF Biokonzentrationsfaktor
BLV Biologischer Grenzwert
BOD Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB)
CSB Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)
DMEL Abgeleitetes Minimales-Effekt-Niveau
DNEL Abgeleiteter No-Effect Level
EG-Nr. Europäische Gemeinschaftsnummer
EC50 Mittlere effektive Konzentration
EN Europäische Norm
IARCInternationale Agentur für Krebsforschung
IATAInternationaler Lufttransportverband
IMDGInternationale Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen
LC50 Mittlere letale Konzentration
LD50 Mittlere letale Dosis
LOAELNiedrigstes beobachtetes Ausmaß schädlicher Wirkungen
NOAECKonzentration ohne beobachtete nachteilige Wirkung
NOAEL-Konzentration ohne beobachtete nachteilige Auswirkungen
NOECKonzentration ohne beobachtete Wirkung
OECDOrganisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
OEL Arbeitsplatzgrenzwert
PBTPersistent Bioakkumulativ Toxisch
PNEC -vorhergesagte Konzentration ohne Effekt
RID- Regelung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
SDS Sicherheitsdatenblatt
STPKläranlage
ThODTheoretischer Sauerstoffbedarf ( ThOD )
TLM-Median-Toleranzgrenze
VOC Flüchtige organische Verbindungen
CAS-Nr. Chemical Abstract Service Nummer
NOS Nicht anders angegeben
vPvB Sehr persistent und sehr bioakkumulativ
ED Endokrine Disruptoren

Vollständiger Text der H- und EUH-Sätze:

Acute Tox. 4 (oral)Akute Toxizität (oral), Kategorie 4
Aquatic Acute 1 Gewässergefährdend - Akute Gefahr, Kategorie 1
Aquatic Chronic 3 Gewässergefährdend - Chronische Gefahr, Kategorie 3
Asp. Tox. 1 Aspirationsgefahr, Kategorie 1
EUH208 Enthält Furaneol, d-Limonen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Eye Dam. 1 Schwere Augenschädigung/-reizung, Kategorie 1
Flam. Liq. 3Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3
H226Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H302Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H304Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H314Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H315Verursacht Hautreizungen.
H317Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318Verursacht schwere Augenschäden.
H400Sehr giftig für Wasserorganismen.
H412Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Vollständiger Text der H- und EUH-Sätze:
Skin Corr. 1Hautätzung/-reizung, Kategorie 1
Skin Irrit.2Hautätzung/-reizung, Kategorie 2
Skin Sens. 1AHautsensibilisierung, Kategorie 1A
Skin Sens. 1BHautsensibilisierung, Kategorie 1B

Sicherheitsdatenblatt (SDS), EU

Diese Informationen basieren auf unserem aktuellen Wissensstand und sollen das Produkt nur im Hinblick auf Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltanforderungen beschreiben. Sie sind daher nicht als Zusicherung bestimmter Eigenschaften des Produkts zu verstehen.

VEILIGHEIDSINFORMATIEBLAD

VEILIGHEIDSINFORMATIEBLAD VOLGENS DE REACH-VERORDENING (EG) NR. 1907/2006 GEWIJZIGD DOOR DE VERORDENING (EU) 2020/878

VERSIE 2.0 - DATUM: 21.08.2024

SECTIE 1: IDENTIFICATIE VAN DE STOF/HET MENGSEL EN VAN HET BEDRIJF

1.1 PRODUCTIDENTIFICATIE

Behandel symptomatisch.

HOOFDSTUK 5: BRANDBESTRIJDINGSMAATREGELEN

5.1. BLUSMIDDELEN

Geschikte blusmiddelen: Waternevel. Droog poeder. Schuim. Koolstofdioxide.

Passende technische maatregelen Passende technische maatregelen:

SECTIE 9: FYSISCH EN CHEMISCH EIGENSCHAPPEN

SECTIE 10: STABILITEIT EN REACTIVITEIT

12.4. MOBILITEIT IN DE BODEM

12.6. HORMOONVERSTORENDE EIGENSCHAPPEN

POP-regulering (Persistente Organische Verontreinigende Stoffen)

Bevat geen stof(fen) die op de POP-lijst staan (Verordening EU 2019/1021 betreffende persistente organische verontreinigende stoffen)

Ozonverordening (1005/2009)

Bevat geen stof(fen) die op de ozonlaagaantastende lijst staan (Verordening EU 1005/2009 betreffende stoffen die de ozonlaag aantasten)

1.4. NÖDTELEFONNUMMER

Explosionsrisk: Ingen direkt explosionsrisk.

2.3. DIĞER TEHLIKELER

BÖLÜM 11: TOKSIKOLOJIK BILGILER

11.1. (EC) NO 1272/2008 YÖNETMELIĞINDE TANIMLANAN TEHLIKE SINIFLARINA ILIŞKIN BILGILER

11.2. DIĞER TEHLIKELERE ILIŞKIN BILGILER

BÖLÜM 12: EKOLOJIK BILGILER

12.1. TOKSISITE

BÖLÜM 13: İMHA ETMEK DÜŞÜNCELER

13.1. ATIK IŞLEME YÖNTEMLERI

BÖLÜM 15: DÜZENLEYICI BILGILER

15.1. MADDE VEYA KARIŞIMA ÖZGÜ GÜVENLIK, SAĞLIK VE ÇEVRE DÜZENLEMELERI/MEVZUATI

AB-Yönetmelikleri

BÖLÜM 16: DIĞER BILGILER

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Produktinformationen

Marke : IBIZA SOUND

Modell : SMOKETROPIC

Kategorie : Duft für Nebelmaschine