CO7706 - Holzofen DEVILLE - Kostenlose Bedienungsanleitung
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BEDIENUNGSANLEITUNG CO7706 DEVILLE
ANLEITUNG ZUR INSTALLATION EINES OFFENS
Zur optimalen und zufriedenstellenden Nutzung Ihres Deville-Feuerraum-Einsatzes empfehlen wir Ihnen, die vorliegende Anleitung in ihrer Gesamtheit vollständig durchzulesen. Personen, welche die Richtlinien fûr Montage, Installation und Verwendung nicht beachten, sind für eventuelle Folgen selbst verantwortlich. DER OFEN MUSS UNTER BEACHTUNG GELTENDER TECHNISCHER VORSCHRIFTEN INSTALLIERT WERDEN. Alle örtlichen und nationalen vorschriften sowie die europäischen Normen müssen bei der Benutzung des Gerätes beachtet werden. Das Gerät darf nicht verandert werden. ES WIRD EMPFOHLEN, DIE INSTALLATION DURCH EINE FACHKRAFT DURCHFUHREN ZU LASSEN. Referenzen C07706 C07708 C07709 C07726 C07727 C07729 C07750 C07751 C07753 C07762 C07780 C07782 C07783 C07784 C07785 C07787 C07788 C07789 C07790 C07794 C07794-FP C07796 C07796-FP C07799 C077AA Leistung 9 KW 9 KW 9 KW 9 KW 9 KW 9 KW 9 KW 7 KW 14 KW 9 KW 13 KW 9 KW 14 KW 14 KW 9 KW 9 KW 9 KW 9 KW 9 KW 11 KW 9 KW 11 KW 9 KW 9 KW 9 KW Zug 12 Pa Rauchmassenstrom 6,5 g/s 6,1 g/s 6,1 g/s 6,5 g/s 6,5 g/s 6,5 g/s 6,1 g/s 6,2 g/s 8,2 g/s 6,1 g/s 10,6 g/s 6,1 g/s 8,2 g/s 8,2 g/s 6,1 g/s g/s g/s 6,1 g/s 6,1 g/s 8,1 g/s
6,1 g/s 6,1 g/s Rauchtemperatur 306 °C 270 °C 270 °C 306 °C 306 °C 306 °C 270 °C 288 °C 295 °C 270 °C 305 °C 270 °C 295 °C 295 °C 270 °C 310 °C 310 °C 270 °C 270 °C 306 °C 319 °C 306 °C 319 °C 270 °C 270 °C Nettogewicht 136 kg 87 kg 101 kg 143 kg 156 kg 155 kg 95 kg 54 kg 130 kg 71 kg 114 kg 104 kg 113 kg 130 kg 100 kg 94 kg 100 kg 84 kg 91 kg 120 kg 118 kg 156 kg 154 kg 73 kg 78 kg Diese Öfen sind den wesentlichen Forderungen der Direktive 89 / 106 / CEE vom der Nebengebäude ZA der Norm EN 13240 folgenden Bau Hergestellt entsprechend. Es sind handelt sich um ein Heizgerät, das im Dauerbetrieb auf Rost ausschließlich mit Holz, bei halb-geöffnetem Brennraum beschickt wird.
1. VORAUSSETZUNGEN FUR DIE INSTALLATION DES OFFENS
Die Installation darf vom Benutzer nicht abgeändert werden. Wir stellen nachfolgend die grundlegenden, bei der Installation einzuhaltenden Empfehlungen zusammen. Die technische Vorschrift DTU 24-2-2 beschreibt vollständig alle notwendigen Vorrichtungen zur Abführung von Rauchgasen.
1.1 - BEZEICHNUNG DER VERSCHIEDENEN TEILE EINES RAUCHGAS-ABFUHRUNGSSYSTEMS (Abb. 1)
1.2 - ART UND ABMESSUNGEN DES KAMINSCHACHTS, AN DEM DER OFFEN ANGESCHLOSSEN WERDEN MUSS
1.2.1 Art des Kaminschachts
1.2.1.1 Fall eines neuen kaminschachts
Verwendung folgender Materialien : . Kaminbauformsteine aus gebranntem Ton gemäß NF P 51-311. . Kaminbauformsteine aus Beton gemäß NF P 51-321. . Metallene Verbundrohre gemäß NF D 35-304 und NF D 35-303. . Gebrannte Tonsteine gemäß NF P 51-301. . Feuerfeste Steine gemäß NF P 51-302. Durch Verwendung bereits isoliert vorgefertigter Teile wird der Einbau einer Isolierung auf der Baustelle, insbesondere für die Wände Schornsteinkastens, vermieden.
1.2.1.2 Fall eines existierenden Kaminschachts
Der Installateur übernimmt die Verantwortung für die vorhandenen Teile : Er muß den Zustand des Kaminschachts überprüfen und die für den richtigen Betrieb und die Einhaltung der bestehenden Vorschriften notwendigen Arbeiten durchführen. Den Kaminschacht fegen und dann im Rahmen einer ernsthaften Überprüfung folgendes sicherstellen : Eignung des Kaminschachts für die vorgesehene Benutzung, Stabilität, Abwesenheit von Fremdkörpern und Dichtigkeit (Anhang II der technischen Vorschrift DTU 24-1). Falls der Kaminschacht nicht kompatibel ist, gemäß einem technisch zugelassenen Verfahren in dessen Innern eine Rohrleitung einführen oder einen neuen Schornstein errichten.
1.2.2 Mindestquerschnitt des Kaminschachts
Quadratische oder rechteckige Kaminformbausteine : Mindestquerschnitt 2,5 dm . Kreisförmige Rohre : Mindestdurchmesser 153 mm.
1.2.3 Einige allgemeine Empfehlungen
Ein guter Kamlnschacht muß, um seine Wärme beibehalten zu können, aus schwach wärmeleitenden Materialien gebaut sein. Die Verkleidung des Schachts muß eine Begrenzung der äußeren Oberflächentemperatur auf folgende Werte ermöglichen : . 50°C in den bewohnbaren Bereichen . 80°C in nichtbewohnbaren oder unzugänglichen Ber eichen. Ein kaminschacht muß vollkommen dicht, glatt und stabil sein. Er darf keine abrupten Querschnittsswankungen aufweisen. Er muß um weniger als 45° Senkrechten geneig t sein. Seine Ausgangsöffnung muß mindestens 0,4 m oberhalb des Dachfirsts und der benachbarten Dächer liegen. Zwei Ofen dürfen nicht am gleichen Kamineinsatz angeschlossen werden. Seine Ausgangöffnung im Raum, in dem der Ofen installiert wird, muß mindestens 50 mm oberhalb des Bodens gelegen. Seine Innenfläche muß mindestens 16 cm von Holz oder anderen brennbaren Materialien entfernt sein. Die Kaminbauformsteine müssen mit der vorstehenden Seite nach unten und der vertieften Seite nach oben zusammengesetzt werden, um sicherzustellen, daß nichts nach außen abfließen kann. Der Kaminschacht darf nicht mehr als zwei Ablenkungen (nur einen nicht senkrechten Abschnitt) aufweisen. Bei gemauertem Kaminschacht : . Der Winkel von Neigungen darf bei einer Gesamthöhe des Kamins von 5 m nicht 45° übertreffen. Bei Ka minen größerer Höhe als 5 m ist der Winkel von Neigungen auf 20° begrenzt. Bei isoliertem Metallrohr : . Der Winkel von Neigungen darf 45° nicht übertref fen, wobei die Höhe zwischen der unteren und der oberen Ablenkungsstelle nicht länger als 5 m sein darf. Die Gesamthöhe des Rohrs ist unbegrenzt. Alle Arbeiten, die sich auf Abdichtung, Isolierung, Durchführungen durch Böden und Decken, sowie BrandschutzSicherheitsabstände beziehen, müssen unter strenger Einhaltung der technischen Vorschriften DTU 24.2.2 durchgeführt werden.
1.3 - ART UND EIGENSCHAFTEN DER ANSCHLUSSVERBINDUNG ZWISCHEN OFEN UND KAMINSCHACHT
Zwischen dem Ofen und dem Kaminschacht muß eine Anschlussverbindung installiert werden. Diese Verbindung ist mittels eines starren oder biegsamen, für unterschiedliche Brennstoffe geeigneten Rohrs durchzuführen. Die Eignung dieses Rohrs für Direktanschluß an einem geschlossenen Feuerraum-Einsatz muß in einer technischen Bescheinigung festgehalten sein. Es ist zu beachten, daß folgende Materialien verboten sind : Aluminium, aluminiumbeschichteter oder verzinkter Stahl. Folgende Materialien sind zugelassen : Schwarzblech (Mindestdicke 2mm), emailliertes Blech (Mindestdicke 0,6mm) und nichtrostender Stahl (Mindestdicke 0,4mm). Dieses Rohr muß auf seiner gesamten Länge sichtbar sein und mit einer mechanischen Vorrichtung gefegt werden können. Seine thermische Ausdehnung darf die Abdichtungen an seinem Ein und Ausgangsöffnungen nicht beeinträchtigen und darf sich nicht negativ auf Widerstandsfähigkeit des Rohrs oder des kaminschachts auswirken. Es muß so gebaut sein, insbesondere bezüglich seines Anschlusses am Kaminschacht, daß Rußansammlungen verhinder werden, vor allem beim Kaminfegen. Die verbindungen zum Ofen und zum kaminschacht müssen unter strenger Einhaltung der technischen Vorschrift DTU 24-2-2 und der Spezifikationen des Rohr-Herstellers, unter Verwendung aller vorgeschriebenen Bauteile (Ansatz-, Verbindungsstücke, usw.) erfolgen. Falls das Rohr horizontal verlegt ist, muß eine leichte Steigung von 5 cm pro Meter verbleiben.
1.4 - BEDINGUNGEN FUR RICHTIGEN ZUG
Der Zug wird am Anschlußrohr in einem Abstand von etwa 50 cm vom Ausgang des Ofens gemessen. Erforderlicher Zug für richtigen Betrieb bei geschlossener Tür : . 6 Pa bei Sparbetrieb (0,6 mm Wassersäule) . 12 Pa bei vollem Betrieb (1,2 mm Wassersäule). Es wird stark empfohlen, einen Zugregulator einzubauen. Die Regulierklappe ermöglicht selbst bei starkem Abzug (hohe Schornsteinschächte Abzugsrohr) ein optimales Funktionieren des Kamins. Der Regulator muß leicht sichtbar und zugänglich sein (Abb. 2) und im gleichem Raum, in dem der Ofen aufgestelt ist, eingebaut werden. Bei geöffneter Ofentür hat die Klappe des Zugregulators keinen Einfluß auf die Arbeitsweise des Ofens.
1.5 - LÜFTUNG DES RAUMS, IN DEM DER OFEN INSTALLIERT IST
Beim Betrieb des Ofen ist eine Stärkere Luftzuführ erforderlich, als die zur Erneuerung der Raumluft vorgeschriebene Zufuhr. Diese Luftzuführung ist Pflicht, wenn die Wohnung mit einer mechanischen Lüftung ausgestattet ist. Der Eingang der Luftzufuhr muß entweder direkt an der Außenwand, oder in einem von außen gelüfteten Raum angebracht sein. Er muß durch ein Gitter geschützt werden. Der Ausgang der Luftzufuhr muß so nahe wie möglich an Ofen gelegen sein. Er muß verschließbar sein, wenn er direkt in das Zimmer eintritt. Versichern Sie sich, dass das Gerät in Betrieb von nichts verschlossen wird. Abschnitt von Luft muss mindestens ein Viertel der unter der Leitung von Rauch mit einem Minimum von 50 cm² zu einer Nennleistung von 8 kW und 70 cm² zu einer Nennleistung von 8 KW bis 16 KW. Ein Abschalten des Absauggebläses der mechanischen Lüftung kann sich als erforderlich erweisen, um beim Öffnen der Tür ein Zurückströmen der Rauchgase in das Zimmer zu vermeiden.
1.6 - INSTALLATION DES OFENS
Den Ofen mindestens 300 mm entfernt von allen Rück- und Seitenwänden des Wohnraums und von allen brennbaren Materialien aufstellen. Zum Schutz des Bodens gegen abgestrahlte Wärme und eventuell heraus fallenden Brennstoff ist das Gerät auf einem reflektierenden Metallschirm, der die gesamte unter und vor dem Gerät gelegene Fläche überdeckt, abzustellen (oder auch auf einer mit Fliesen belegten Fläche). Das Gerät muss auf einem ausreichend tragfähigen Untergrund aufgebaut werden. Falls die bestehende Konstruktion diesen Bedingungen nicht entspricht, müssen entsprechende Maßnahmen getroffen werden (z.B. die Installation eines Brettes zur Verteilung des Gewichts).
Außer der gesetzlichen Garantie für verborgene Mängel, garantiert DEVILLE im Falle von sichtbaren Mängeln oder Abweichungen des gelieferten Materials vom bestellten Material die Wahrung. Ungeachtet der Bestimmungen gegenüber dem Spediteur, müssen die Reklamationen der sichtbaren Mängel, die bei der Annahme des Materials entdeckt wurden schriftlich (per Einschreiben mit Empfangsbestätigung) innerhalb von fünf Tagen nach der Feststellung der Mängel eingereicht werden. Der Käufer muss jeglichen Nachweis der festgestellten Mängel oder Defekte liefern. Außerdem muss er DEVILLE die Möglichkeit lassen, die Feststellung der Mängel oder Defekte selbst vorzunehmen und diese zu beseitigen. Desgleichen muss der Käufer DEVILLE die nicht konformen Materialien zur Verfügung stellen, gemäß den Anweisungen von DEVILLE. Rücksendungen des Materials dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung erfolgen.
Abgesehen von Entschädigungen und Schadensersatzzahlungen deckt die DEVILLE - Garantie den kostenlosen Austausch oder die Reparatur des Materials oder des defekten Elements (außer Verschleißteile) durch seinen Servicedienst unter Ausschluss von Arbeits-, Anfahrts- und Transportkosten. Haarrisse, die bei emaillierten Geräten auftreten, werden nicht als Fabrikationsfehler betrachtet. Sie sind die Folge von Ausdehnungsdifferenzen Blech-Email oder Gusseisen-Email und ändern nichts an der Haftung. Die gelieferten Ersatzteile haben eine Garantie von sechs Monaten ab Rechnungsdatum. Jede zusätzliche Garantie, die mit einem Vertragspartner von DEVILLE getroffen wurde, verpflichtet DEVILLE zu nichts. Die Vorlage des Garantiescheins, der mit dem Datumsstempel des Vertragspartners von DEVILLE versehenen ist, wird bei in Anspruchnahme der Garantie verlangt. Entweder muss dieser Garantieschein bei Antrag auf Reparation des unter Garantie stehenden Gerätes vorgelegt werden oder ein abtrennbarer Abschnitt des Gebrauchscheins muss DEVILLE innerhalb der bewilligten Frist zugesendet werden. Notfalls kann das Datum auf der von DEVILLE ausgestellten Rechnung in Erwägung gezogen werden. Die Intervention während der Garantie führt nicht zu einer Verlängerung der Garantie.
Die von DEVILLE vertraglich gesicherte Garantie beläuft sich auf ein Jahr ab Kaufdatum unter Vorbehalt, dass die vorgesehenen Reklamationen bereits innerhalb der bewilligten Frist formuliert wurden. Die Reparatur, der Austausch oder die Änderung eines Teils während der Garantiezeit hat weder eine Verlängerung der Garantie zur Folge noch Entschädigungen für diverse Kosten wie Lieferverzug, Unfall oder jegliche andere Schäden.
Die Garantie ist in folgenden als Beispiel wertenden Fällen nicht gültig : Installation und Montage von Geräten dessen Kosten nicht zu Lasten von DEVILLE gehen. Daraus folgt, dass DEVILLE nur bei materiellen Schäden oder Personenschäden durch eine Installation, die nicht den gesetzlichen und vorschriftsmäßigen Anordnungen entsprechen, zur Verantwortung gezogen werden kann ( z.B. das Nichtvorhandensein eines Erdanschlusses : schlechte Installation ) Normale Materialabnutzung oder anormale Materialbenutzung und – verwendung, besonders im Falle einer Industrie- oder Handelsbenutzung oder der Einsatz des Materials unter anderen Bedingungen für die der Material nicht konstruiert wurde. Diese ist z.B. der Fall bei Nichtbeachtung der vorgegebenen Bedingungen in der Gebrauchsanweisung von DEVILLE : Exposition an äußere Bedingungen, wie extreme Feuchtigkeit oder anormale Spannungsvariationen. Anomalien, Beschädigungen oder Unfälle, die durch Schock, Fall, Vernachlässigung, Beaufsichtigungs- oder Wartungsfehlern verursachte wurden. Änderungen, Transformationen oder Interventionen, die von Personen oder Unternehmen, die nicht von DEVILLE zugelassen sind, durchgeführt wurden oder die mit Ersatzteilen, die weder Originalteil noch vom Hersteller zugelassen sind, realisiert wurden.
5. BESONDERE GARANTIEBEDINGUNGEN
Diese Bedingungen vervollständigen und präzisieren die oben angesprochenen allgemeinen Garantiebedingungen und haben gegenüber denen auf dem beiliegenden Blatt „Besondere Geschäftsbedingungen von DEVILLE Garantie“ Vorrang.
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