EFLE52 - Optisches Einstellgerät BOSCH - Kostenlose Bedienungsanleitung
Finden Sie kostenlos die Bedienungsanleitung des Geräts EFLE52 BOSCH als PDF.
| Produkttyp | Optisches Einstellgerät auf Schienen |
| Marke | Bosch |
| Modell | EFLE52 |
| Verwendung | Einstellung von Fahrzeugscheinwerfern gemäß gesetzlichen Vorschriften |
| Abmessungen (L x B x H) | Ca. 80 x 60 x 40 cm |
| Gewicht | Ca. 20 kg |
| Stromversorgung | Batterien (für Luxmeter) |
| Höhenverstellung | Über Drehgriff mit automatischer Bremse |
| Neigungsverstellung | Drehknopf für den Einstellwert (Neigungswert in cm/10m) |
| Ausrichtung auf Fahrzeugachse | Schwenkbarer Ausrichtspiegel, Verschiebung auf Schienen oder Rädern je nach Modell |
| Integriertes Luxmeter | Messung der Beleuchtungsstärke von Abblend- und Fernlicht |
| Projizierte Bilder | Direkte Beobachtung oder über Umlenkspiegel |
| Wartung | Räder mit ein paar Tropfen Öl schmieren, Führungssäule trocken halten |
| Reinigung | Linse und Spiegel mit einem weichen Tuch reinigen |
| Sicherheit | Vor Stößen schützen, vorsichtig handhaben, Genauigkeit regelmäßig prüfen |
| Gesetzliche Konformität | Die geltenden Vorschriften des Landes beachten |
| Ersatzteile | Ausrichtspiegel, Handgriff, Linse, Luxmeter (nicht einzeln aufgeführt) |
| Reparierbarkeit | Wartungsvertrag mit dem Bosch-Kundendienst empfohlen |
| Allgemeine Informationen | Kostenlose Bedienungsanleitung als PDF verfügbar |
Häufig gestellte Fragen - EFLE52 BOSCH
Benutzerfragen zu EFLE52 BOSCH
0 Frage zu diesem Gerät. Beantworten Sie die, die Sie kennen, oder stellen Sie Ihre eigene.
Eine neue Frage zu diesem Gerät stellen
Laden Sie die Anleitung für Ihr Optisches Einstellgerät kostenlos im PDF-Format! Finden Sie Ihr Handbuch EFLE52 - BOSCH und nehmen Sie Ihr elektronisches Gerät wieder in die Hand. Auf dieser Seite sind alle Dokumente veröffentlicht, die für die Verwendung Ihres Geräts notwendig sind. EFLE52 von der Marke BOSCH.
BEDIENUNGSANLEITUNG EFLE52 BOSCH

EFLE 51/61 EFLE 52/62

Scheinwerfer-Einstellgerät EFLE 50..52/60..62
Hinweise für Inbetriebnahme 3
- Allgemeines 3
1.1 Mobile Scheinwerfer-Einstellgeräte 3 EFLE 50, EFLE 51, EFLE 60 und 61 3
1.2 Scheinwerfer-Einstellgerät auf Bodenschienen EFLE 52 und EFLE 62 4
1.3 Die Scheinwerfer-Einstellgeräte 4 - Voraussetzungen zum Einstellen der Scheinwerfer 4
2.1 Messplatz 4
2.2 Reifendruck 4
2.3 Scheinwerfer 4
2.4 Aufstellen der Prüfgeräte 5
2.5 Ausrichten der Prüftergeite zur Fahrzeuglängsachse 5
2.6 Einstellen des Gerätes 5 - Deutschen Einstellvorschriften 6
3.1 Einstellabelle 6 - Messbilder 7
4.1 Scheinwerfer mit asymmetrischem Abblendlicht 7
4.2 Scheinwerfer mit symmetrischem Abblendlicht und Nebelscheinwerfer 7
4.3 Scheinwerfer mit Neigungsangabe 7 - Luxmeter 8
6.Wartung und Pflege 8
Table des matieres
Hinweise für Inbetriebnahme
Vor der ersten Inbetriebnahme muss der Ausrichtspiegel und der Fahrgriff bei EFLE 50, 51, 60 und 61 in die Arbeitsstellung gedreht werden.
Notwendige Handgriffe Ausrichtspiegel
Drehsicherungsschraube (1) an der Gehäusesäule mit Innensechskantenschlüssel 4 mm offen.
- Arm des Ausrichtspiegels um 180^ nach oben schwenken (2).
Drehsicherungsschraube wieder eindreten.

Bild 1
Notwendige Handgriffe Fahrgriff
Drehsicherungsschraube (1) am Fußgestell mit Innensechskantschluss 5 mm offen.
Fahrgriff um 90^ nach auBen schwenken.
Drehsicherungsschraube wieder in die Bohrung eindreten.

Bild 1a
1. Allgemeines
Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen sollen entgegenkommenende Fahrzeuge nicht blenden. Die Neigung und die Seitenrichtung der Scheinwerferlichtbundel müssen deshalb nach gesetzlichen Vorschriften eingestellt werden.
Für these gesetzlich vorgeschreibenben Einstellungen von Fahrzeugscheinwerfern liefert BOSCH Einstellprüferzte:
1.1 Mobile Scheinwerfer-Einstellgeräte EFLE 50, EFLE 51, EFLE 60 und 61
Die Aufstellfläche muss eben, aber nicht horizontal sein. Um die vorgeschriebene Messgenauigkeit (s. VkBL Heft 16/1987) zu erreichen, müssen die Bodenunheiten im Aufstellbereich des Gerätes kleiner als 1,2 mm sein.

Bild 2
1 Ausrichtspiegel
2 Fahrgriff
3 Luxmeter
4 Umlenkspiegel
5 Markierungen für Linsenmitte
1.2 Scheinwerfer-Einstellgerät auf Bodenschieten EFLE 52 und EFLE 62
Die Fahrzeugstandfläche und die Führungsschienen des Gerätes müssen eben und parallel zueinander sein.
Um die vorgeschriebene Messgenauigkeit (s. VkBL Heft 16/1987) zu erreichen, dürfen die Führungs-schienen zueinander in der Ebene um ca. 1,3 mm abweichen.

Bild 3
1 Drehknopf zum Ausrichten des Prüfgerätes zur Fahrzeuglängsache.
1.3 Die Scheinwerfer-Einstellgeräte
EFLE 60, EFLE 61 und EFLE 62 erfüllen die Forderungen der EG-Richtline 76/756 EWG, sowie der deutschen Vorschrift, die im Verkehrslblatt Heft 16, Seite 563, Nr. 134, § 50 StVZO am 10.8.1987 verfügbar.
Sie entsprechen technisch den Geräten EFLE 50, EFLE 51 und EFLE 52; es entfällt jeder auf dem Messschirm die 15^ -Linie für das asymmetrische Abblendlicht.

Bild 3a
2. Voraussetzungen zum Einstellen der Scheinwerfer
2.1 Messplatz
Der Messplatz muss den Bedingungen unter 1.1 und 1.2 entsprechen.
2.2 Reifendruck
Alle Reifen müssen den für das jeweilige Kraftfahrzeug vorgeschreibenben Luftdruck aufweisen.
2.3 Scheinwerfer
Defekte Gläser und Spiegel sowie geschwärtzte Glühlampen müssen vor dem Einstellen erneuert werden.
Bei Scheinwerfer mit Verstelleinrichtung ist zu beachten (s. VkBL Heft 16/1987):
Zur Einstellung der Scheinwerfer muss sich bei Fahrzeugen, bei denen die Scheinwerfer von Hand stufenlos verstellt werden konnen, die Verstelleinrichtung in der vorgeschriebenen Raststellung befinden.
Bei Scheinwerfern mit Verstelleinrichtungen für nur 2 Stellungen ist wie folgt zu verfahren:
- Bei Fahrzeugen, bei denen sich das Lichtbündel mit zunehmender Beladung hebt (Ladaeraum hinten), ist die Einstellung in der Endstellung der Verstelleinrichtung vorzunehmen, bei der das Lichtbündel am hochsten liegt.
- Bei Fahrzeugen, bei denen sich das Lichtbündel mit zunehmender Beladung senkt (Laderaum vorne), ist die Einstellung in der Endstellung der Verstelleinrichtung vorzunehmen, bei der das Lichtbündel am niedrigsten liegt.
2.4 Aufstellen der Prüfgeräte
Der Abstand zwischen Gerät und Scheinwerfer soll gerade so groß sein, dass am Scheinwerfer auch Einstellarheiten von vorn durchgeführt werden können (ca. 30 cm).
Die Linsenmitte des Gerätes soll weniger als 3 cm von den Scheinwerfern abweichen. Sie ist durch Markierungen am Gerät gekennzeichnet (s. Bild 2, Pos. 5).
Zur Hoheneinstellung wird durch Drehen am Griff (1) eine Bremse gelöst, die beim Loslassen des Griffes selbsttätig einrastet.

Bild 4
1 Drehgriff fur Hohenverstellung
2 Drehknopf zum Einstellen des NeigungsmaBes
2.5 Ausrichten der Prüfgeräte zur Fahrzeuglängsachse
2.5.1 Fahrzeug mit ebener Motorhaube
Der Ausrichtspiegel (Bild 2, Pos. 1) wird über Kopf nahe zum Bediener hin durch Schwenken des Spiegelarmes (Bild 1, Pos. 2) so eingestellt, dass im Spiegel die Frontseite des Fahrzeuges mit zwei symmetrischen außenliegenden Bezugsmarken (z.B. Scheinwerferoberkante, Trennfuge der Motorhaube) sightbar wird.
Das Prüfgerät wird in Längsrichtung des Fahrzeuges so ausgerechtet, dass die Visierlinie des Spiegels die beiden außeren Bezugsmarken des Fahrzeuges gleichmäßig berührt (s. Bild 5).
Beim mobilen Prüfgerät (EFLE 50, 51, 60 und 61) erfolgt dies durch Verschieben des Gerätes mit dem Fahrgriff.
Beim Bodenschieren-Prüfgerät (EFLE 52 und 62) wird mit dem Drehknopf (Bild 3, Pos. 1) auf der Gerätesäule das Prüfgerät entsprechend gedreht.

Bild 5
2.5.2 Frontlenker
Bei Fahrzeugen mit senkrechter Frontpartie werden die Mitten der Scheinwerfer mit einem Lot auf den Boden übertragen und Dort mit Kreide oder einer Schiene markiert. Diese Markierungen werden mit dem Ausrichtspiegel anvisiert.

Bild 6
2.6 Einstellen des Gerätes
Das Einstellmass für die Scheinwerfer ist das Neigungsmaß in cm, das die Hell/Dunkel-Grenze in 10 m Entfernung haben muss.
Das Einstellmass ist aus Abschnitt 3.1 ersichtlich und wird vor der Prüfung am Drehknopf (Bild 4, Pos. 2) des Gerätes eingestellt.
Das Fahrzeug ist nach Vorschrift zu belasten.
3. Deutschen Einstellvorschriften
In Anpassung an die EG-Richtlinie 76 / 765 /EWG wurde im Verkehrslblatt VkBl 1987, Heft 16, S. 563 die "Richtlinie für die Einstellung von Scheinwerfern an Kraftfahrzeugen" veröffentlich.
Die verwendeten Abkürzungen bedeuten:
H = Höhe der Mitte des Scheinwerfers über der Standfläche in cm
e = EinstellmaB in cm, bezogen auf die Neigung in 10 m Entfernung. Das angegebene Einstellmass muss am Drehknopf des Gerates vorher eingestellt werden. (s. Punkt 2.6)
N = Einstellmass in cm, bezogen auf 5 m Entfernung.
Das Leergewicht nach § 42 ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeuges mit vollständig gefüllten eingebauten Kraftstoffbehaltern einschl. des Gewichtes aller im Betrieb mit geführten Ausrüstungsteile (z.B. Ersatzträder und -bereitung, Ersatzeithe, Werkzeuge, Wagenaheber, Feuerloscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügen und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzvorrichtungen, Belastungsgewichtete), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftträden und Personenkraftwagen zuzügl. 75kg als Fahrergewicht.
Fahrzeuge, bei denen extreme Belastungsfälle auftreten, müssen abweichend von den oben aufgeführten Richtlinien so eingestellt werden, dass keine Blendung des Gegenverkehrs eintritt (§ 50 Abs. 6 StVZO). Siehe Luxmessung Punkt 5.
Hinweis: Die in anderen Ländern gültigen Scheinwerfer-Einstell-vorschriften sind zu beachten.
3.1 Einstellabelle
| Kraftfahrzeuge, bei denen der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer nichthigher als 140 cm über der Standfläche liegt: | Einstellmass "e" mitDrehknopf am Prüfter gerat einstellen. | |||
| Nr. | Fahrzeugart Belastung Schein- Nebel- | werfer scheinwerfer | ||
| 1 a | Personenkraftwagen( auch Kombinationskraftwagen) | Mit einer Person oder 75 kg auf demFuhrersitz | 12 | 20 |
| 1 b | Kraftfahrzeuge, mit niveauregelnderFederung, oder automatischem Neigungs-ausgleich des Lichtbündels * | Hinweis der Hersteller beachten | 10 | 20 |
| 1 c | mehrachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen | unbelastetes Fahrzeugnach Leergewicht § 42 Abs. 3 StVZO | ||
| 1 d | einspurige Kraftfahrzeuge ** | mit einer Person,oder 75 kg auf dem Fuhrersitz | ||
| 1 e | Lastkraftwagen mit vorn liegenderLadefläche | unbelastetes Fahrzeugnach Leergewicht § 42 Abs. 3 StVZO | ||
| 1 f | Lastkraftwagen mit hinten liegenderLadefläche, ausgenommenKraftfahrzeuge nach 1 b | unbelastetes Fahrzeugnach Leergewicht § 42 Abs. 3 StVZO | 30 | 40 |
| 1 g | Sattelzugmaschinen, ausgenommenKraftfahrzeuge nach 1 b | |||
| 1 h | Kraftomnibusse, ausgenommenKraftfahrzeuge nach 1 b | |||
| 2 | Kraftfahrzeuge, bei denen der höchstePunkt der leuchtenden Fläche derScheinwerfer higher als 140 cm überder Standfläche liegt | entsprechend den sonst gleichenFahrzeugarten der Nr. 1 a-h, 2,3, | H3 | H3+7 |
| 3 | Einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinenmit dauerabgebrendeten Scheinwerfern, auf denen die erforderliche Neigung der Lichtbündelmitte angegeben ist. | mit einer Person,oder 75 kg auf dem Fuhrersitz | 2 x N | 20 |
| 4 | Fahrzeuge mit Genehmigung nach derRichtlinie 76/756 EWG bzw. ECE-R 48 | unbelastetes Fahrzeugnach Leergewicht § 42 Abs. 3 StVZO | am FahrzeugangegebenesEinstellmass | wie beiPkt. 1 bis 3 |
- Eigenheiten dieser Einrichtungen sind nach den Anweisungen der Hersteller zu beachten.
** Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer 3 Watt-Lichtanlage sind wie Fahrräder zu behandeln.
4. Messbilder
Die Messbilder können über den Umlenkspiegel (Bild 10, Pos. 3) auch von der Rückseite des Prüfgerätes betrachtet werden.
Vor jeder Messung sind die unter 2. aufgeführten Voraussetzungen zu erfüllen.
4.1 Scheinwerfer mit asymmetrischem Abblendlicht
Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht muss die Hell/Dunkel-Grenze des Abblendlichtes links von der Mitte die Begrenzungslinne berühren. Der Schnittpunkt zwischen dem linken (möglichst waagerechten) und dem rechts ansteigenden Teil der Hell/Dunkel-Grenze muss auf der Senkrechten durch die Zentralmarke liegen. Zur leichteren Ermittlung des genannten Schnittpunktes kann die linke Scheinwerferhälfte eine Male abwechselnd abgedeckt und wieder freilegegeben werden.
Nach vorschrittsmäßiger Einstellung der Hell/Dunkel-Grenze des Abblendliches muss die Lichtbündelmitte des Fernlichtes bei Scheinwerfern mit gemeinsamer Einstellarkeit für Abblendlicht- und Fernlicht innerhalb der Begrenzungsstrecken um die Zentralmarke liegen.
Bei Fernscheinwerfern mit eigener Einstellbarkeit muss die Licht-bündelmitte auf der Zentralmarke liegen.
4.2 Scheinwerfer mit symmetrischem Abblendlicht und Nebelscheinwerfer
Bei Scheinwerfern für symmetrisches Abblendlicht und bei Nebelscheinwerfern muss die höchste Stelle der Hell/Dunkel-Grenze des Abblendliches die Begrenzungslinie berühren und über die Mindersbreite der Prüfläche möglichst waagerecht verlaufen.
In seitlicher Richtung mussen diese Scheinwerfer so eingestellt werden, dass die Lichtverteilung möglichst symmetrisch zur vertikalien Linie durch die Zentralmarke liegt.
Nach vorschrifsmäßiger Einstellung der Hell/Dunkel-Grenze des Abblendliches muss die Lichtbündelmitte des Fernlichtes bei Scheinwerfern mit gemeinsamer Einstellbarkeit für Abblendlicht und Fernlicht innerhalb der Begrenzungsecken um die Zentralmarke liegen (s. Bild 8).
Bei Fern-Scheinwerfern mit eigener Einstellbarkeit muss die Licht-bündelmitte auf der Zentralmarke liegen (s. Bild 8).
Beispiel: Begrenzungslinie für Hell/Dunkel-Grenze bei asymmetrischem Abblendlicht.

Bld 7
Beispiel: Zentralmarke und Begrenzungsecken für Fernlichtmittel.

Bild 8
Beispiel: Begrenzunglinie für Hell/Dunkel-Grenze bei symmetrischem Abblendlicht und bei Nebelscheinwerfern.

Bild 9
4.3 Scheinwerfer mit Neigungsangabe
Bei einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mit dauerabgeblendeten Scheinwerfern, auf denen die Neigung der Lichtbündelmitte angegeben ist, muss die Lichtbündelmitte auf der Begrenzungslie und auf der vertikalen Linie durch die Zentralmarke liegen.
5. Luxmeter
Mit dem Luxmeter kann die Beleuchungsstärke der Scheinwerfer nach dem Einstellen geprüft werden.
Der Drehknopf für das Einstellmass muss bereits immer auf das Einstellmass 10cm / 10m eingestellte sein.
Abblendlicht:
Die Beleuchungsstärke muss unter dem zulässigen Blendwert bleiben. Taste am Luxmeter drücken. Auf der mit "A" bezeichneten Skala muss der Zeiger im grün Bereich bleiben.
Fernlicht:
Die Beleuchtungssträke muss den zulässigen Mindestwert erreichen. Der Zeiger muss auf der mit "F" bezeichneten Skala den grünen Bereich erreichen.

Bild 10
1 Taste fur Luxmeter
2 Skala fur Luxmeter
3 Umlenkspiegel
6. Wartung und Pflege
Das Scheinwerfer-Einstellgerät ist ein genaues optisches Messagerat. Um diese Messgenauigkeit zu erhalten, sollenn Stöbe und rauhe Behandlung vermieden werden.
In bestimmten Zeitabständen sollen die Anzeigegeneraigung des Scheinwerfer-Einstellgerates überprüft werden.
Dies ist entsprechendes wichtig für Werkstätten, die Arbeiten im Sinne des § 29 StVZO durchführten.
Dazu empfehlen wir, mit dem zuständigen Bosch-Dienst einen Wartungsvertrag abzuschlieben. Die Überprüfung wird durch geschultes Personal mit entsprechenden Prüfgeräten nach Werksvorschriften durchgeführt.
Zur Pflege sind die Rader gelegentlich mit weniger Tropfen Öl zu schmieren.
Die Führungssäule ist trocken, fett- und ölfrei zu halten!
Die Linse und die Spiegel sind mit einem weichen Tuch sauber zu halten.
www.bosch.de/prueftechnik
e-Mail: Bosch.Prueftechnik@de.bosch.com