BWK 600 - Elektrosäge ATIKA - Kostenlose Bedienungsanleitung
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BEDIENUNGSANLEITUNG BWK 600 ATIKA
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Entspruchend der EG-Richtlinie 98/37/EG
Wir
ATIKA-Maschinenfabrik Wilhelm Pollmeier GmbH & Co. Schinkelstraße 97 D-59227 Ahlen
erklären in alleiniger Verantwortung, daß das Produkt
Brennholz-Wippkreissäge BWK 600
auf das sich diese Erklärung bezieht, den einschlagigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der
EG-Richtlinie 98/37/EG
sowie den Anforderungen der anderen einschlagigen EG-Richtlinien
89/336/EWG und 73/23/EWG
entspricht.
Zur sachgerechten Umsetzung der in den EG-Richtlinien genannten Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen wurden folgende Normen und technische Spezifikationen herangezogen:
EN 294, EN 60204-1, EN 847-1, pr EN 1870-6, „Brennholz-Kreissägemaschinen“ Nummer der EG-Baumusterbescheinigung B-EG 2000/006

A. Pollmeier, Geschäftslituation
Anleitung für künftige Verwendungen aufbewahren.
Inhalt:
Bestimmungsgemäß Verwendung
Hinweise zur Sicherheit
Restrisiken
Inbetriebnahme
Wartung und Pflege
Ersatzteile und Zubehör
Garantiebestimmungen
Technische Daten:
Drehstrommotor
P1 = 4,2 kW P2 = 3,5 kW S 6 - 40 %
400 V 3~50 Hz, 1430 min ^-1
Schnitttiefe
ca. 190 mm
Sägeblatt:
Chromvanadium 600 mm, Bohrung 30 mm
Größe (LxBxH)
1110 × 660 × 1060 mm
Gewicht
ca. 88 ~kg
Arbeitshöhe
ca. 880 ~mm
Gerauschkennwerte:
DIN EN ISO 3744:1995-11 / DIN EN ISO 11201:1996-07 / ISO 7960 Anhang A: 1995-02
| Schalleistungspegel | Schalldruckpegel am Arbeitsplatz | |
| Leerlauf | LwA = 95 dB(A) | LpA = 87 dB(A) |
| Bearbeitung | LwA = 101 dB(A) | LpA = 92 dB(A) |
Die angegebenen Werte sind Emissionswerte und müssen damit nicht zugleich auch sichere Arbeitsplatzwerte darstellen. Obwohl es einen Zusammenhang zwischen Emissions- und Immissionspegeln gibt, kann darauf nicht zuverfällig abgeleitet werden, ob zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen notwendig sind oder nicht. Faktoren, welche den derzeitigen am Arbeitsplatz vorhandenen Immissionspegel beeinflussen können, beinhalten die Dauer der Einwirkungen, die Eigenart des Arbeitsraumes, andere Gerauschquellen usw., z.B. die Anzahl der Maschinen und anderen benachbarten Vorgängen. Die zulässigen Arbeitsplatzwerte können ebenso von Land zu Land variieren. Diese Information soll jedoch den Anwender befährigen, eine bessere Abschätzung von Gefährdung und Risiko vorzunehmen.
Bestimmungsgemäß Verwendung
Die Wippkreissäge ist ausschließlich zum Schneiden von Rundholz mit einem maximalen Durchmesser von 18,5 cm unter Verwendung von Qualitätssägeblättern nach EN 847-1 vorgesehen. Der Durchmesser des Sägeblattes darf maximal 600 mm betragen.
Die Verwendung von Sägeblättern aus HSS-Stahl (hochlegierter Schnellarbeitsstahl) ist nicht zulässig, weil dieser Stahl hart und sprende ist. Verletzungsgefahr durch Bruch des Sägeblattes und Herausschleudern von Sägeblattstücken.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung besteht auch die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschreibenben Betriebs-, Wartungs- und Instandsetzungsbedingungen und die Befolgung der in der Anleitung enthaltenen Sicherheitshinweise.
Die für den Betrieb geltenden einschlagigen Unfallverhütungsvorschriften, sowie die sonstigen allgemein anerkannten arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Regel sind einzuhalten.
Jeder darüberhinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden jeder Art haftet der Hersteller nicht: das Risikoträgt allein der Benutzer.
Eigenmächtige Veränderungen an der Säge schreiben eine Haftung des Herstellers für darauf entstehende Schäden jeder Art aus.
Die Wippkreissägearf nur von Personen über 18 Jahren genutzt,instandgesetztd und gewartet werden.
Metalteile (Nagel etc.) sind aus dem zu sagen den Holz unbedingt zu entfern.
Hinweise zur Sicherheit
Um die Brennholzkreissäge ordnungsgemäß betreiben zu konnen, ist es unumganglich sich vor der Erstinbetriebnahme des Gerätes mit der Betriebsanleitung vertraut zu machen. In der Betriebsanleitung werden auch die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen angeführrt, die unbedingt eingehalten werden müssen!
Die Säge nur auf festem und ebenem Untergrund betreiben, d. h., er muß rutschfest, schwingungsfrei sowie kippsicher sein. Ebenso sind Stolpergebnfahren aus unmittelbaren Maschinennähe zu entfernen.
Der Stromanschluß zur Maschine, 400 V Drehstrom muß den gültigen nationalen Bestimmungen und Richtlinien entsprechchen (z.B.: ÖVE, VDE, usw.).
Ebenso ist für ausreichende Lichtverhältnisse zu sorgen.
Die an der Säge angebrachten Schutzvorrichtungen)dürfen beim Sagen nicht entfernt werden!
Esarf nur ein Qualitatssageblatt nach prEN 847-1 mit einem Durchmesser von 600 mm verwendet werden. Rissige, stumpfe oder solche Sageblätter, die ihre Form verändert haben, dürfen nicht verwendet werden.
Durch Nachschleifen der Verzahlung dar die Zahnhöhe maximal um 5 mm geringer werden. Bei Unterschreitungen ist das Sägeblatt auszuwechseln. Ein scharf geschliffenes Sägeblatt erhöht die Arbeitsleistung und vermindert die Rückschlaggefahr.
Die maximale Länge von Schnittgut darf 200 cm betragen. Die Mindestschnittlänge darf 20 cm nicht unterschreiben.
Schnittreste sind den Erfordernissen entsprechend von der Maschine zu entfernen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz nicht zu beeinträchtigen.
Das gleiche gilt für Sagespane. Die Spanabführung muß frei gehalten werden.
EsarfurHolzmiteimemmaximalendurchmesservon18,5cm geschnittenwerden,um den gefährlichenWendeschnittauszuschlieben.
Reisigbündel dürfen nur geschritten werden, wenn sie beidseitig des Schneidbereiches gebunden sind.
Es ist davon zu sorgen, daß abgeschnittene Stücke nicht vom Zahnkranz des Sageblattes erfasst und weggeschleudert werden können.
Sie dürfen in der Nähe des Sägeblattes nicht mit der Hand entfernt werden.
Fahrbare Kreissägen müssen während des Betriebes gegen Weiterfahren geschichert werden.
Kreissägen dürfen nur bei stillstehendem und abgedecktem Sägeblatt befindert werden.
Die Anweisungen bezüglich Betrieb, Montage, Wartung, Reparatur, Störungen und dgl. sind unbedingt einzuhalten, um Gefahren auszuschreiben und Beschädigungen zu vermeiden. Darüber hinaus dürfen die Maschinen nur von Personen bedient, gewartet und instandgesetzt werden, die hiermit vertraut und über die Gefahren unterrichtet worden sind.
Die einschlagigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die sonstigen allgemein anerkannten Sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen Regeln sind einzuhalten.
Personen unter 18 Jahren dürfen nicht an Brennholzkreissägen beschäftigt werden.
Beim Arbeiten mit der Brennholzkreissäge sind Gehörschutz, Schutzbrille, enganliegende Kleidung sowie Sicherheitsschuhe zu tragen.
Vor dem Verlassen des Arbeitsplatzes ist das Gerät stets auszuschalten und der Netzstecker zuziehen. Gleiches gilt bei Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, sowie beim Sägeblattwechsel, bei der Beseitigung von Störungen und beim Entfernen eingeklemmter Splitter. Bevor diese Arbeiten durchgeführt werden, muß das Sägeblatt zum Stillstand gekommen sein.
Die Säge darf wegen fehlender Absaugvorrichtung nur im Freien betrieben werden.
Restrisiken
Auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung konnen trotz Einhaltung aller einschlädigen Sicherheitsbestimmungen aufgrund der durch den Verwendungszweck bestimmten Konstruktion noch Restrisiken bestehen:
- Verletzungsgefahr der Finger und Höhe durch das Werkzeug (Sägeblatt) oder Werkstück bei unsachgemäßer Handhabung
- Verletzung durch weggeschleuderte Werkstückteile
- Bruch und Herausschleudern des Sägeblattes
Gefährung durch Strom, bei Verwendung nicht ordnungsgemäß Elektro-Anschlußleitungen - Berührung spannungsfuhrender Teile bei geöffneten elektrischen Bauteilen
- Beeinträchtigung des Gehörs bei länger andauernden Arbeiten ohne Gehorschutz
Desweiteren können betrz aller getroffenen Vorkehrungen nicht offensichtliche Restrisiken bestehen.
Restrisiken können minimiert werden, wenn die „Hinweise zur Sicherheit“ und die Hinweise bei der „Inbetriebnahme“ sowie die Betriebsanweisung insgesamt beachtet werden.
INBETRIEBNAHME
Die Brennholzkreissäge ist mit einem Drehstrommotor 400 V ausgerüstet und an die entsprechende und vorschäftsmäßige Steckdose anzuschreiben. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
Voraussetzung ist eine 5-polige Zuleitung (auch Nullleiter muß angeschlossen sein)
- Kabelquerschnitt mind. 2,5 ~mm^2
Die Kabelveränderung sollte 25 m nicht überschreiben und muß ebenfalls 2,5 mm² Kabelquerschnitt aufweisen. Die Veränderung muß unbedingt vollständig abgerollt werden
- Absicherung der Zuleitung: 3 × 16 Ampere träge
- Der Schalter ist mit einer Nullspannungsauslösung ausgestellt. Diese soll verhindern, daß nach Spannungsausfall (Wackelkontakt in der Netzleitung, durchgebrannte Sicherung, unbeabsichtigtes Ziehen des Netzsteckers, usw.) die Kreissäge selbstätig wieder anlauft. Durch die Nullspannungsauslösung muß die Kreissäge nach Spannungsausfall durch Betätigung des Einschalters erneut eingeschaltet werden
- Arbeiten an der Elektrischen Anlage dürfen nur von einem anerkannten Fachmann durchgeführt werden!
(Ausnahme: Drehrichtungsumkehr am polumschaltbaren Stecker der Kreissäge)
Die Säge ist mittels Stecker an das Stromnetz anzuschreiben.
Einschalten
Schalten Sie den Motor mittels grünem Taster an der Schalter-Stecker-Kombination ein
Ausschalten
Schalten Sie den Motor mittels rotem Taster aus. Der Motor wird mittels eingebautere elektronischer Bremse innerhalb von ca. 10 Sekunden zum Stillstand gebracht.
ACHTUNG !!!
WÄHREND UND KURZ NACH DER BREMSZEIT BRUMMT DER MOTOR.
IN DIESER PHASE DARF DER SCHALTER KEINESFALLS BETÄTIGT WERDEN. (WEDER EIN- NOCH AUSSCHALTEN). ERST NACH VERSTUMMEN DES BRUMMTONES DARF DER MOTOR WIEDER EINGESCHALTET WERDEN. DIE MASCHINE NICTH HÄUFIGER ALS 6 x PRO STUNDE EIN- UND AUSSCHALTEN.
Bitte kontrollieren Sie während der Bremszeit die Drehrrichtung des Sägeblattes.
Die Drehrichtung ist richtig, wenn die Zähne des Sägeblattes sich zur Bedienungsseite drehen. Ist die Drehrichtung falsch, so müssen Sie die Drehrichtung ändern, indem Sie die zwei Pole des polumschaltbaren Steckers mit einem Schraubendreher durch leichtes Hineindrücken und gleichzeitiges drehen, vertauschen.
Funktions- und Arbeitschinweise
Zum Sägen wird das Holz in die Wippe einlegegt. Das abzusägende Stück Holz liegt bzw. in der rechten Häfte der Wippe. Der Sägevorgang erfolgt durch die Bewegung der Wippe gegenüber das Sägeblatt. Durch die in der Wippe angebrachten Widerhaken wird das Holzstück während des Sagens am Verdrehen gehindert. Nach Beendigung des Sägevorgangs wird die Wippe durch selbstätigten Federdruck wieder in Ruhestellung gebracht. In Ruhestellung ist das Sägeblatt an den Schneidezahlen und am Umfang vollkommen verdeckt. Wenn ein selbstträger Rückholdruck der Wippe nicht mehr erfolgt, weil die Feder ausgeleiert oder
gebrochen ist, muß das Sagen mit der Maschine bis zur Reparatur oder Auswechseln der Feder unterbleiben.
ACHTUNG !!!
DIE KREISSÄGE DARF NICT ZWECKENTFREMDET UND NUR BESTIMMUNGSGEMÄB VERWENDET WERDEN!
Sägeblattwechsel
- Stromzufuhr unterbrechen (Ziehen des Netzsteckers aus der Steckdose)
- Obere Schutzhaube entfernen (durch lösen von 4 Befestigungsschrauben)
Sägeblatt mittels Haltestift fixieren - Spannschraube und Spannflansch offen
Sägeblatt wechseln - Zahnstellung Richtung Bedienperson
Sägeblatt mittels Haltestift fixieren - Spannschraube und Spannflansch befestigen
- ACHTUNG: HALTESTIFT UNBEDINGT WIEDER ENTFERNEN!
- Obere Schutzhaube wieder montieren
Mögliche Störungen und deren Beseitigung
| Störungen | Mögliche Ursache | Beseitigung |
| Gerät lauft nicht an, obwohl Eingeschaltet wurde | - Stromausfall - Keine 5 polige Zuleitung - Thermoschutz hat ausgelöst - Nullspannungsauslöser wirksam | - event. Sicherung wechseln - Vom Fachmann 5 polige Zuleitung verlegen{lassen - Nach Abkühzeit wieder einschalten - 5 polige Zuleitung verwenden |
| Unbefriedigende Schnittleistung Bremsspuren am Sägeblatt Starke Motorerwärzung | - Sägeblatt stumpf - Motor ist überlastet - 2 Phasen Lauf - Zuleitung zu lange - Kabelquerschnitt zu gering | - Sägeblatt schären und schrängen - Sicherung und Zuleitung überprüfen - Kühlpausen einlagen |
| Bremswirkung reicht nicht aus | Verschiedene Ursachen möglich | Nur von einer Fachkraft oder vom Hersteller instandsetzen{lassen |
ACHTUNG !!!
BENUTZUNGSVERBOT DER KREISSÄGE BEI AUSFALL ODER DEFEKT DER MOTORBREMSE!
WARTUNG UND PFLEGE
Bei allen Wartungs- und Pflegearbeiten ist vorher der Netzstecker zuziehen.
Die Pflege und Wartung des Gerätes zur Erhaltung seiner Funktionsfähigkeit ist sehr einfach, aber wichtig. Damit alle beweglichen Teile der Brennholz-Wippkreissäge leichtgangig bleiben, genugt es, diese hin und wieder leicht zu ölen. Stumpfe Sägeblätter)dürfen nicht benutzt werden (Sägeblätter schleifen und schranken setzen oder erneuern).
Die Kuhlrippen des Motors sind bei starker Verschmutzung zu reinigen (Motor wird sonst zu warm).
Die Aufnahme der Wippe muß öffers gesäubert werden um Harzrückstände zu entfernen.
ERSATZTEILLISTE
Ersatzteilliste siehe Seite 8, 9
GARANTIEBESTIMMUNGEN
Wir übernehmen 12 Monate Garantie ab Lieferung der Maschine und bzw. zur Mängel, die durch Material- bzw. Fabrikationsfehler aufgetreten sind.
Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung bzw. Nichtbeachtung der Betriebsanleitung sowie bei baulichen Veränderungen an der Maschine entstehen sind Garantieansprüche ausgeschlossen.
Fehlerhafte Teile sind unserem Werk Porto- bzw. frachtfrei einzuschicken, und die Entscheidung für kostenlose Ersatzlieferung obliegt dem Hersteller.
Anfallende Garantiarbeiten werden von uns ausgeführrt. Es besteht unserer ausdrücklichen Genehmigung, die Behebung des Schadens von einer anderen Firma vornehmen zu halten.
Nur bei Verwendung von Original-Ersatzteilen leisten wir Garantie.
Durch Instandsetzung wird die Garantiezeit nicht erneuert oder verlangert!
ÄNDERUNGEN, DIE DEM TECHNISCHEN FORTSCHRITT DIENEN, BEHALTEN WIR UNS VOR!

C
| Position | Ersatzmittel-Nr. | Bezeichnung |
| A1 | 360910 | Rahmen |
| A2 | 360911 | Rad |
| A3 | 391640 | Scheibe für 20 mm Welle |
| A4 | 392005 | Sicherungssring für 20 mm Welle |
| A5 | 360912 | Fahrbügel |
| A6 | 390004 | Sechskantschraube M 6 x 35 |
| A7 | 391028 | Sechskantmutter M6, selbstsichernd |
| A8 | 360913 | Halterung für Wippteil |
| A9 | 390074 | Sechskantschraube M 8 x 25 |
| A10 | 391914 | Federring A 8 |
| A11 | 391644 | Scheibe A 8,4 |
| B1 | 360914 | Kreissägenmotor |
| B2 | 390113 | Sechskantschraube M 10 x 30 |
| B3 | 391670 | Scheibe A 10,5 |
| B4 | 391915 | Federring A 10 |
| B5 | 391011 | Sechskantmutter M 10 |
| B6 | 360915 | Schalter-Stecker-Kombination (SSK) |
| B7 | 390185 | Sechskantschraube M 5 x 60 |
| B8 | 391672 | Scheibe A 5,3 |
| B9 | 360916 | Sägeblatt |
| B10 | 360917 | Vorderer Sägeblattflansch |
| B11 | 360918 | Hinterer Sägeblattflansch |
| B12 | 360928 | Scheibe für Sägeblattflansch |
| B13 | 360929 | Spannschraube M 12 x 55 |
| B14 | 391022 | Sechskantmutter M 5 |
| C1 | 360919 | Schutzhaube |
| C2 | 390083 | Schaube M 6 x 16 |
| C3 | 391645 | Scheibe A 6,4 Außen-Ø 18 |
| C4 | 391643 | Scheibe A 6,4 |
| C5 | 391913 | Federring A 6 |
| C6 | 391021 | Sechskantmutter M 6 |
| D1 | 360920 | Wippteil |
| D2 | 360921 | Verbindungsstange |
| D3 | 360922 | Zugfeder |
| D4 | 390090 | Sechskantschraube M 8 x 35 |
| D5 | 391037 | Sechskantmutter M 8, selbstichernd |
| D6 | 360923 | Holzeinlage |
| D7 | 360924 | Holzeinlage |
| D8 | 390112 | Holzschraube M 3 x 10 |
| D9 | 391038 | Sechskantmutter M 10, selbstichernd |
| D10 | 360925 | Führungsstange |
| D11 | 391641 | Scheibe A 15,5 |
| D12 | 392206 | Splint Ø 4 x 32 |
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Schinkelstraße 97, D-59227 Ahlen • Postfach 21 64, D-59209 Ahlen
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