Unimove TT - Schneeketten Pewag - Kostenlose Bedienungsanleitung
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BEDIENUNGSANLEITUNG Unimove TT Pewag
Montage der Gleitschutzkette mit Montageseil
- Gleitschutzketten vor oder hinter dem Reifen ausbreiten und ordnen. Spannhebel, Spannfeder und Spannkette nach außen! Montageseil schrag über die obere Häfte des Reifens legen. Gleitschutzkette in den Montagehaken einhängen.
- Langsam eine Radumdrehung vorfahren, Kettezieht sich damit auf den Reifen. Gleitschutzkette durch Aushängen der Montagehaken losen. Montageseil Herausziehen.
- Gleitschutzkette zuerst an der Radinnenseite, dann an der Radaussenseite verschreiben.
- Verschlussshaken am Laufnetz schreiben.
- Die Haken müssen so eingehängt werden, dass die geschlossene Fläche mit der Fahr-
5A bahn in Kontakt steht. Beide Pfeile müssen nach dem Einhängen sightbar sein. - Kette ist korrekt verschlossen.
- Auf der Radaußenseite Spannkette anziehen und den Spannhebel in das nachste erreichbare Glied der Spannkette einfahren. Spannhebel mit Ring sichern. Freies Kettenende in Seitenkette verwahren.
Übliche Schnellmontage - ohne Montageseil
- Innenkette anfassen, Kette anheben, nach hinten schieben und gleichmäßig auf Reifen verteilen.
- Ca. 1 / 4 Radumrehung auf Ketten auffahren.
- Weitere Montage wie bei der Seilmontage, Punkt 3 - 7.
Demontage der Gleitschutzketten
- Spannfeder aushängen
- Spannhebel öffnen
- Spannkette lockern
-Verschlusshaken losen (auf der Radaußendeite beginnen) - Kette vom Rad streifen
Pflege
Nach Gebrauch damit sorgen, daß Ketten schnell trocknen. Verschmutzte Ketten in heiBem Wasser spulen, dann trocknen. Stark rostige Ketten neu verzinken.
Anpassen:
Bei abgefahrenen Reifen kann durch Kurzen der Innenkette die Paßform der Kette verbessert werden. Verkurzungsstellen gleichmäßig vertieren - die einzelnen Innenketteile sollen nach dem Verkurzen möglichst gleich lang sein.


Reparatur
a) gehärter Reparaturring.
b) 2 gehärte Reparaturringe gehärter Steg
Regelmäßige Kontrolle des Erhaltungszustandes: Ketten wenden, wenn auf einer Gliedseite 1/3 des Drahtquerschnittes abgefahren ist. Ausnahme: Ketten mit aufgeschweiteten Verschleib- bzw. Greifstegen.
Warning vor unsachgemäßem Gebrauch
Die gesetzlichen Bestimmungen zwingen uns, diese Warnhinweise vor unsachgemäßem Gebrauch beizulegen. Vieles wird Ihnen selbstverständlich erschieren. Bedeken Sie jedoch immer, daß diese Hinweise unter allen Einsatzbedingungen eingehalten werden müssen und daß wir jeder Haftung für alle Schäden ablehnen, die durch Nichteinhaltung dieser Warnhinweise zumindest mitverursacht werden.
Durch Ingebrauchnahme der Gleitschutzketten erklaren Sie, daß Sie bzw. das zuständige Personal diese Warnhinweise zur Kenntnisnehmen und einhalten werden.
Im Falle der Nichteinhaltung verzachten Sie auf jeder Anspruch gegen den Hersteller, den Importeur und alle Handler. Die Nichteinhaltung der Warnhinweise kann zu betrachtlichen Personen- und Sachschaden (Verkehrsunfälle) mit bedeutenden Folgen führen.
- Gleitschutzketten niemals für anderen Zweck als zur Montage auf Fahrzeugreifen verwenden.
These Ketten (auch Ersatzteile) sind gegen Verschleib einsatzgehartet und darüber daher nicht zum Ziehen, Hebden und anderswie zweckent fremdet verwendet werden. - Ketten nur auf Reifen montieren, die auf der Dimensionsetikette der Verpackung angeführrt sind. Die Ketten passen auf Neureifen, die der ETRTO Norm entsprechen und auf den zugeordneten Felgen montiert sind. Runderneuerte Reifen sind oft größter, sodaß die Kettenpaßform nicht in jedem Falle gegeben ist und überprüft werden muß. Angaben des Fahrzeugherstellers beachten!
Ketten mit ungeeigneter Paßform nicht verwenden. Reifenluftdruck laut Fahrzeughersteller kontrollieren. Es ist nicht gestattet, den Reifenluftdruck vor der Montage zu reduzieren und nach der Montage zu erhöhen. Dadurch kann die Kette überspannt werden, was zu Schäden (Risse, Brüche) an der Kette und am Reifen führen kann.
- Bereits gebrauchte Ketten sind vor jeder Montage visuell zu prufen. Bei Beschädigungen oder Bruchstellen darf die Kette keinesfalls montiert werden. Keine Gleitschutzkette montieren, bei der, und sei es auch nur an einem Kettenglied, mehr als die Häufe der Drahtstärke abgenützt ist.
- Die Ketten müssen immer(aa) auf einer Achse montiert werden.
- Alle Punkte der Montageanleitung/genau beachten. Die Nichteinhaltung der Montageanleitung kann zu Fehlfunktionen der Ketten und zu Schaden am Fahrzeug sowie erhöhter Unfallgefahr führen.
- Vor Inbetriebnahme des Fahrzeuges ist die ordnungsgemäß Montage der Ketten zu überprüfen.
- Nach kurzer Fahrstrecke (ca. 50-100 m) sind die Ketten auf einwandfrei zentrischen Sitz zu prufen und, falls notwendig, nachzuspannen.
- Gleitschutzketten nur so viel wie erforderlich spannen. Ein zu starkes Spannen kann Schaden an der Kette und am Reifen hervorrufen.
- Nach Montage sicherstellen, daß kein Teil der Kette an Fahrzeugteilen streift.
- Bei gut schneebedeckter Fahrbahn nicht schneller als 50~km / h , bei teilweise schneefreier Fahrbahn wesentlich langsamer fahren. Höchstgeschwindigkeit 50~km / h .
-
Es ist darauf zu achten, daß die Räder nicht durchdrehen. Es ist damit eine Beschädigung der Ketten durch erhöhten Verschleib gegeben.
-
Prüfen des Erhaltungszustandes und Verschleiben der Gleitschutzketten alle 20km bzw. nach dem Überfahren langerer schneefreier Fahrbahnteile.
- Reparaturen von Schaden oder Umbau auf eine andere große nur durch qualifiziertes Personal durchführten halten.
- Für Reparaturen nur Original-Ersatzteile verwenden.
Garantiebedingungen
- Die Garantiezusage regelt die allgemeinen Bedingungen, unter denen nach Wahl von pewag die Ketten kostenlos repariert oder ausgetauscht werden. Die Garantiezusage hat keinerlei Einflüß auf Gewährleistung oder sonstige sich aus dem Gesetz ergebende Ansprüche bzw. bei anderen schriftlichen Garantievereinbarungen.
- Die Garantie kann nur in Anspruch genommen werden, wenn gleichzeitig Beweise für die Einhaltung aller Bedingungen der „Warnung vor unsachgemäßem Gebrauch“ vorgelegt werden Bei Verletzungen der „Warnung vor unsachgemäßem Gebrauch“ erlischt die Garantie.
- Aufgrund dieser Garantie kann der Ersatz von Personenschäden oder Sachschäden nicht gefordert werden.
- Der Ersatz für Sachschäden ist, soweit nicht gesetzlich zwingend vorgeschreiben, ausgeschlossen.
- Die Garantie endet nach 6 Monaten, gerechnet vom Datum des Kaufes der Kette. Das Kaufdatum ist durch einen Kaufbeleg nachzuweisen.
- Die Garantiezusage ist durch Rücksendung der Schneeketten samt den erforderlichen Beweisunterlagen und dem Kaufbeleg an den Hersteller oder den Generalimporteur oder die Firma, bei welcher die Schneeketten gekauft wurden, in Anspruch zunehmen.
Bei Geländeketten sind eventuelle Beanstandungen mit genauer Beschreibung des Schadens sowie der Umstände anlächlich des Schadenseintrites innerhalb einerWoche nach Auftreten an pewag bzw. den Generalimporteur zu melden.
- Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die auf eine natürliche Abnutzung zurückzu-führren sind.
Garantie
- Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kaufers gegenüber dem Hersteller auf Rückgangigmachen des Kaufvertrages, Minderung des Kaufpreises oder Ersatzlieferungen bleiben unberührt.
- Wir garantieren die Verwendung von geprüften Spezialstahl nach Werksanalyse, fachgerechte Verarbeitung, einwandfrei Oberflächenhärte und einwandfrei Paßform. Für die Garantie gelten die angegebenen Bedingungen.
pewag Schneeketten GmbH & Co KG
A-8020 Graz, Bahnhofgürtel 59
Phone: +43 (0) 316 / 60 70-0, Phone: +43 (0) 316 / 60 70-142
schneeketten@pewag.com, www.pewag.com

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