Fusion 1000L - Laminiergerät GBC - Kostenlose Bedienungsanleitung
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| Produkttyp | Heißlaminiergerät |
| Modell | Fusion 1000L |
| Marke | GBC |
| Maximales Dokumentformat | A3 (bis 330 mm Breite) |
| Laminiergeschwindigkeit | ca. 60 cm/min |
| Anzahl der Walzen | 6 |
| Heiztechnik | Indirekte Heizung (HeatGuard-Technologie) |
| Aufwärmzeit | ca. 3 Minuten |
| Temperaturregelung | Stufenlos (80-160 °C) |
| Folienstärke | bis 250 Mikron (2 x 125 Mikron) |
| Abmessungen (B x T x H) | ca. 500 x 200 x 120 mm |
| Gewicht | ca. 3,5 kg |
| Stromversorgung | 230 V / 50 Hz |
| Leistungsaufnahme | 360 W |
| Betriebsart | Dauerbetrieb |
| Sicherheitsmerkmale | Automatische Abschaltung bei Überhitzung, Kaltwalzen zum sicheren Abkühlen |
| Reinigung | Walzenreiniger oder feuchtes Tuch (Gerät ausgeschaltet und abgekühlt) |
| Lieferumfang | Laminiergerät, Bedienungsanleitung, Reinigungskarte |
| Garantie | 2 Jahre |
Häufig gestellte Fragen - Fusion 1000L GBC
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BEDIENUNGSANLEITUNG Fusion 1000L GBC
Diese Sicherheitshinweise durchlesen und aufbewahren
- Das Gerät ausschließlich für den vorgesehenen Zweck verwenden.
- Vorsicht, die Oberfläche des Laminiergeräts kann bei Betrieb heiß werden.
- Das Gerät an eine Stromquelle anschließen, die den Spezifikationen auf dem Typenschild des Geräts entspricht.
- Das Gerät an eine einfach zugängliche Steckdose in Gerätenähe anschließen.
- Kein(e) Verlängerungskabel oder Mehrfachsteckdose verwenden.
- Die Nichtbeachtung dieser Anweisungen birgt das Risiko der Beschädigung und von Verletzungen und führt zum Erlöschen der Garantie.
- Wartungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen am Gerät nicht selbst vornehmen.
- Im Störungsfall den Netzstecker ziehen und zur Durchführung jeglicher Reparaturarbeiten den autorisierten GBC-Kundendienst verständigen.
- Das Gerät nicht mit beschädigtem Netzkabel oder Netzstecker verwenden.
Reinigung

Zur Reinigung der Walzen nur den GBC-Reinigungskarton verwenden. Bestellnr.: EK 50000.
Wartung
Einzelheiten zum örtlichen Kundendienst siehe Rückseite.

Konformitätserklärung Mit diesem Symbol gekennzeichnete Produkte erfüllen alle anzuwendenden Gemeinschaftsvorschriften des Europäischen Wirtschaftsraums.

Verwenden Sie das Laminiergerät nur in Innenräumen.

Das Laminiergerät entspricht der Schutzklasse II: Es ist mit einer doppelten Schutzisolierung ausgestattet und besitzt somit keine berührbaren Metallteile, die im Fehlerfall zu Spannung führen können.
Garantie
Der Betrieb des Geräts ist bei normaler Verwendung für 2 Jahre ab Kaufdatum gewährleistet. Innerhalb des Garantiezeitraums wird das Gerät bei einem Defekt von ACCO Brands Europe nach eigenem Ermessen kostenlos instand gesetzt oder ersetzt. Die Garantie deckt keine Mängel aufgrund missbräuchlicher oder unsachgemäßer Verwendung ab. Ein Nachweis des Kaufdatums muss vorgelegt werden. Instandsetzungen oder Änderungen, die von nicht von ACCO Brands Europe autorisierten Personen vorgenommen werden, setzen die Garantie außer Kraft. Es ist unser Ziel, sicherzustellen, dass die Leistung unserer Produkte den angegebenen technischen Daten entspricht. Diese Garantie stellt keine Einschränkung der nach dem geltenden Kaufvertragsrecht gültigen Rechte des Verbrauchers dar.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umwelt-gerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.
1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG

Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungs frei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.
Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:
2. Unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch Vertreiber
Vertreiber (jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die Elektro- oder Elektronikgeräte
anbietet oder auf dem Markt bereitstellt) mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern (bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmittels stattdessen mit Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern) sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen (bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln stattdessen mit Gesamt-Lager- und -Versandflächen von mindestens 800 Quadratmetern), sind gegenüber Endnutzern zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektro-Altgeräten wie folgt verpflichtet:
a) Rückgabe/Abholung bei Kauf eines Neugeräts und Auslieferung an privaten Haushalt
Bei Abschluss eines Kaufvertrages über ein neues Elektro- oder Elektronikgerät ist der Vertreiber verpflichtet, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen.
Ist Ort der ein privater Haushalt, erfolgt die Rücknahme durch eine kostenlose Abholung. Hierfür kann bei der Auslieferung des Neugeräts ein Altgerät der gleichen Geräteart mit im Wesentlichen gleichen Funktionen dem ausliefernden Transportunternehmen übergeben werden.
Erfolgt der Vertrieb des Neugeräts ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB), gilt einschränkend:
• Die kostenlose Abholung eines geräteart- und funktionsgleichen Altgeräts erfolgt nur, wenn es sich dabei um ein Gerät der Kategorie 1 (Wärmeübertrager), 2 (Bildschirme, Monitore, Geräte mit Bildschirmen mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern) und/oder 4 (Großgeräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt) handelt.
- Handelt es sich stattdessen um ein Altgerät der Kategorie 3, 5 und/oder 6, erfolgt eine kostenlose Abholung nicht und gilt stattdessen für die kostenlose Rückgabe der nachfolgende Buchstabe b).
Eine Übersicht über die Gerätekategorien und die jeweils erfassten Geräte findet sich hier: https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html
b) Rückgabe bei Kauf eines Neugerätes und Abgabe anderenorts/Rückgabe von Kleingeräten
Bei Abschluss eines Kaufvertrages über ein neues Elektrogerät, das nicht an den privaten Haushalt ausgeliefert wird, und bei Vertrieb eines Neugeräts der Kategorien 3, 5 und/oder 6 ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) mit Auslieferung an den privaten Haushalt besteht die Möglichkeit, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich an den Vertreiber zurückzugeben.
Dieselbe Möglichkeit besteht unabhängig vom Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes auch für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind. Die Rückgabemöglichkeit durch den Endnutzer beim Vertreiber ist in diesem Fall auf 3 Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Beim Vertrieb ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) erfolgt unter den oben genannten Voraussetzungen die Rückgabe
• von Altgeräten der Kategorien 3, 5 und/oder 6
- von Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind,
durch geeignete Rückgabe-möglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer.
Anderenfalls erfolgt die Rückgabe am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu.
Die Vertreiber müssen hierzu geeignete Rückgabemöglichkeiten eingerichtet haben.
3. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.
4. Hinweis zum Datenschutz
Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.
5. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer
Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Nordostpark 72 in 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert: 43139807
