PHKSZ 9 A1 - Nicht kategorisiert PARKSIDE - Kostenlose Bedienungsanleitung
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| Produkttyp | Kreissägeblätter |
| Marke | Parkside |
| Modell | PHKSZ 9 A1 |
| Zahnkonfigurationen | 12 Zähne (flach mit abwechselnden Fasen), 42 Zähne (Trapez-Flach), 48 Zähne (flach abwechselnd) |
| Geeignete Materialien | Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoffe, Nichteisenmetalle, Verbundwerkstoffe, MDF, PVC, Plexiglas, Spanplatte, Porenbeton |
| Anwendungen | Trennen, Ablängen, Nuten; Baustellen, universeller Einsatz, Feinschnitte |
| Schnittdurchmesser | Nicht angegeben (typisch 190 mm oder 210 mm für ähnliche Sägen) |
| Bohrungsdurchmesser | Nicht angegeben (typisch 30 mm oder 20 mm) |
| Maximale Drehzahl | Abhängig von der Maschine; Maschinenspezifikationen beachten |
| Sicherheitsmerkmale | Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Gehör- und Atemschutz erforderlich; vor Wartung vom Netz trennen |
| Lagerung | In Originalverpackung, trocken und fern von aggressiven Medien lagern |
| Wartung | Nachschärfen nur durch Fachpersonal; Originalteile verwenden; mit geeigneten Spezialmedien reinigen |
| Warnung | Keine Blätter mit Rissen oder Beschädigungen verwenden; geschweißte Blätter nicht reparieren |
| Konformität | DIN EN 847-1; DIN EN 1870-1 |
| Lieferumfang | Satz Kreissägeblätter (Stückzahlen nicht angegeben) |
Häufig gestellte Fragen - PHKSZ 9 A1 PARKSIDE
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BEDIENUNGSANLEITUNG PHKSZ 9 A1 PARKSIDE
Bewahren Sie die Sicherheitshinweise gut auf und händigen Sie sie bei Weitergabe des Produkts an Dritte mit aus.
Sicherheitshinweise für Kreissägeblätter
Vor der Inbetriebnahme lesen!

Schutzhand-
schuhe tragen!

Atemschutz anlegen!

Schutzbrille
tragen!

Gehörschutz
anlegen!

Vor allen Montage- und Wartungsarbeiten Netzstecker ziehen!
Die Kreissägeblätter entsprechen der Norm DIN EN 847-1. Es handelt sich um ein Verbundwerkzeug, bei dem die Schneidplatten aus Hartmetall (HW oder HC), Stellit (ST) oder polykristallinem Diamant (DP) auf den Sägeblatt-Grundkörper durch Stoff haftung, hier durch Hartlöten, aufgebracht sind. Die jeweiligen Kreissägeblätter können je nach Anzahl der Zähne für verschiedene Materialien genutzt werden:
12 Zähne = Flachzähne mit wechselseitiger Anfasung, geeignet für den Einsatz auf der Baustelle. Dick- und Dünnholzmaterialien, Bauholz, Schalungsbretter, Gasbeton, Spanplatten.
42 Zähne = Trapez-Flachzähne, geeignet für den universellen Einsatz in Profi len und Vollmaterialien: Verbundstoff e, beschichtete Spanplatten, Kunststoff e, Plexiglas, NE-Metalle, Hartholz. Besonders sauberer Schnitt.
48 Zähne = Flach-Wechselzähne, geeignet für den Universaleinsatz in Weich- und Hartholz, Plattenmaterialien, Faserwerkstoff en, MDF sowie PVC. Besonders sauberer und kantengerechter Schnitt.
Kreissägeblätter in der Originalverpackung lagern, oder das Sägeblatt muss anderweitig gegen Beschädigung geschützt sein.
Sägeblätter trocken und nicht im Bereich aggressiver Medien lagern. Beim Umgang mit Kreissägeblättern besteht durch die sehr scharfen Schneiden Verletzungsgefahr.
Kreissägeblätter nur bestimmungsgemäß zum Trennen, Ablängen, Nuten von Holz, Holzwerkstoff en und artverwandten Materialien wie Kunststoff, Leicht- und Buntmetallen, sowie Verbundwerkstoff en, je nach Angaben des Herstellers auf Holzbearbeitungsmaschinen einsetzen.
Anwendung bei Hand- und /oder mechanischen Vorschub. Die Arbeitsweise ist im Gegenlauf, nur bei mechanischem Vorschub ist Gleichlauf zugelassen. Die Drehrichtung ist einzuhalten und die maximale Drehzahl darf nicht überschritten werden. Die Vorschriften des Maschinenherstellers sind zu beachten.
Kreissägeblätter vor dem Einbau sorgfältig auf Mängel oder Beschädigungen durch Sachkundigen überprüfen. Bei sichtbaren oder anderweitig erkennbaren Mängeln
oder Beschädigungen Kreissägeblatt nicht einbauen, beziehungsweise Bearbeitung sofort abbrechen und das Kreissägeblatt eindeutig kennzeichnen, so dass dieses nicht wieder zum Einsatz kommt, bevor es durch einen Sachkundigen zur Wiederverwendung freigegeben wird. Durch Risse oder Ähnliches beschädigte Kreissägeblätter dürfen nicht geschweißt oder anderweitig repariert werden.
Einbau des Kreissägeblatts und Bedienung der Maschine nur durch sicherheitsmäßig unterwiesenes, sachkundiges Personal.
Betriebsanleitung des Sägeblatts und der Maschine beachten. Maschine gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern.
Kreissägeblattbefestigung nur mit den vom Maschinenhersteller vorgesehenen, auf das Sägeblatt abgestimmten Spannfl anschen und nur mit den vorgesehenen Werkzeugen mit dem vom Hersteller angegebenen Anzugsdrehmoment vornehmen.
Werkzeuge und Werkzeugkörper müssen so aufgespannt sein, dass sie sich beim Betreiben nicht lösen können.
Die Spannfl ächen müssen von Verschmutzungen, Fett, Öl und Wasser gereinigt werden.
Reduzierringe dürfen nur verwendet werden, wenn sie entsprechend der Festlegung des Herstellers gefertigt sind.
Verlängern der Schlüssel und Verwendung von Schlagwerkzeugen zum Festziehen ist nicht zulässig. Für die Zuordnung des Spann-Flanschdurchmessers zum Sägeblattdurchmesser, gelten die europäischen Normen, z. B. DIN EN 1870-1, Kapitel 5.3.3.4.
Schutzhandschuhe tragen, auf eng anliegende Kleidung achten, eventuell Gehörschutztragen. Nach dem Einbau des Kreissägeblatts alle Schutzvorrichtungen der Maschine wieder ordnungsgemäß anbringen, wenn vorhanden Spaltkeil richtig positionieren.
Probelauf durch einen Sachkundigen durchführen.
Nicht in den Bereich des drehenden Werkzeuges fassen. Unbeteiligte Personen aus dem Gefahrenbereich entfernen. Keine Einstellarbeiten im Bereich des drehenden Werkzeugs vornehmen.
Auf Unwucht achten.
Sägeblattschneiden dürfen beim Drehen nicht mit anderen Schneiden, Befestigungselementen oder anderen Maschinenteilen in Berührung kommen. Bohrungsreduzierringe müssen durch Haftverbindung fest mit dem Sägeblatt verbunden sein und dürfen seitlich nicht über den Sägeblatt-Grundkörper überstehen.
Lose Reduzierringe dürfen nicht verwendet werden.
Reduzierringe dürfen im Durchmesser nur so groß sein, dass ein sicheres Befestigen des Kreissägeblatts noch gegeben ist.
Maschine nie unbeaufsichtigt laufen lassen.
Maßnahmen zur Vermeidung von Rückschlag müssen getroff en werden, und die entsprechenden Einrichtungen müssen verwendet werden.
Zu sägenden Werkstoff auf Fremdkörper untersuchen.
Kreissägeblatt rechtzeitig nachschärfen. Anzeichen für stumpfe Werkzeuge sind: zu große Verschleißmarke an den Schneiden, Ausbrüche an den Schneiden, unzureichende Schnittgüte, zu hohe Stromaufnahme der Sägemaschine.
Sägeblätter deren Zähne dünner und/oder kürzer als 1 mm sind, dürfen nicht mehr verwendet werden.
Kreissägeblätter dürfen nur von Sachkundigen nachgeschärft und mit Originalteilen instand gesetzt werden.
Sachkundige sind Personen mit entsprechender Fachausbildung und Erfahrung, die die Anforderungen an die Konstruktion und Gestaltung der Kreissägeblätter kennen und sich auf die erreichbaren Sicherheitsbestimmungen verstehen.
Das Instandsetzen der Kreissägeblätter ist nur entsprechend den Angaben des Herstellers erlaubt, folgendes ist dabei zu beachten: Die Konstruktion des Sägeblatts darf nicht verändert werden. Die Sicherheitsbestimmungen müssen eingehalten werden. Die Toleranzen für einwandfreies Spannen müssen eingehalten werden.
Zum Reinigen nur geeignete Spezialmittel verwenden.
Stand der Informationen: 03 / 2014Ident.-No.: PHKSZ9A1-022014-2
IAN 36642
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