Payment Connect - Kaffeemaschine JURA - Kostenlose Bedienungsanleitung
Finden Sie kostenlos die Bedienungsanleitung des Geräts Payment Connect JURA als PDF.
| Produkttyp | Drahtloses Verbindungsmodul für JURA Kaffeemaschinen |
| Marke | JURA |
| Modell | Payment Connect |
| Kompatibilität | JURA Kaffeevollautomaten mit Serviceanschluss |
| Drahtlose Konnektivität | Bluetooth LE und Wi-Fi (2,4 GHz Band) |
| Max. Sendeleistung | < 100 mW |
| LED-Anzeige | Betriebszustand (leuchtet, blinkt, aus) |
| Stromversorgung | Über den Serviceanschluss der Kaffeemaschine (keine externe Stromversorgung) |
| Abmessungen | Ca. 5 x 2 x 1 cm (Schätzung) |
| Gewicht | Ca. 20 g (Schätzung) |
| Hauptfunktionen | Drahtlose Kommunikation zwischen der Maschine und Zubehör (Cool Control, J.O.E. App) herstellen |
| Wiederherstellung der Standardkonfiguration | Über das Menü der Maschine: "Reset Payment Connect" |
| Regulatorische Konformität | Entspricht den CNR von Industry Canada, lizenzfrei |
| Herstellergarantie | 25 Monate für den Hausgebrauch (12 Monate für gewerbliche Nutzung) |
| Kundendienst | JURA Elektroapparate AG, Schweiz, und JURA France S.A.S. |
Häufig gestellte Fragen - Payment Connect JURA
Benutzerfragen zu Payment Connect JURA
0 Frage zu diesem Gerät. Beantworten Sie die, die Sie kennen, oder stellen Sie Ihre eigene.
Eine neue Frage zu diesem Gerät stellen
Laden Sie die Anleitung für Ihr Kaffeemaschine kostenlos im PDF-Format! Finden Sie Ihr Handbuch Payment Connect - JURA und nehmen Sie Ihr elektronisches Gerät wieder in die Hand. Auf dieser Seite sind alle Dokumente veröffentlicht, die für die Verwendung Ihres Geräts notwendig sind. Payment Connect von der Marke JURA.
BEDIENUNGSANLEITUNG Payment Connect JURA
de Bedienungsanleitung
en Instructions for use
fr Mode d'emploi
Garantiebestimmungen der JURA Vertrieb (Schweiz) AG, Niederbuchsiten 28
Conditions de garantie de JURA Vertrieb (Schweiz) AG, Niederbuchsiten....30
Garantiebedingungen der JURA Elektrogeräte Vertriebs-GmbH, Deutschland....32
Garantiebedingungen der JURA Elektroapparate VertriebsgesmbH, Österreich...... 34
de Funkverbindung (Bluetooth LE / Wi-Fi): Frequenzband 2,4 GHz | Max. Sendeleistung < 100 mW
Schweiz/EU 25 Monate Garantiebedingungen
25 mois conditions de garantie
Garantiebestimmungen der JURA Vertrieb (Schweiz) AG, Niederbuchsiten
Die JURA Vertrieb (Schweiz) AG, 4626 Niederbuchsiten gewährt für dieses Gerät, das für den Gebrauch im Haushalt konzipiert und konstruiert wurde, dem Endabnehmer zusätzlich zu seinen Rechten gegenüber dem Verkäufer auf Gewährleistung zu folgenden Bedingungen eine Herstellergarantie von
25 Monaten ab Erstkaufdatum
1 Für Produkte, die der selektiven Vertriebsbindung unterliegen, wird die Herstellergarantie nur gewährt, sofern das JURA-Gerät bei einem von JURA autorisierten Fachhändler erworben wurde.
2 Mängel werden innerhalb der Garantiezeit durch JURA beseitigt. Dabei erfolgt die Garantieleistung nach Wahl von JURA durch Instandsetzung (Reparatur), Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Gerätes. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von JURA über.
3 Eine Garantieleistung entfällt für Schäden oder Mängel, die aus nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung oder Transport, Reparatur oder Umbauten durch nicht autorisierte Personen sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung ents- tanden sind. Werden insbesondere Betriebs- oder Wartungsanweisungen von JURA nicht befolgt oder werden andere Pflegeprodukte als JURA-Wasserfilter, JURA-Reinigungs- oder Entkalkungstabletten verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt ebenfalls jede Garantie. Verschleißteile (zum Beispiel Dichtungen, Mahlscheiben, Ventile) sind von der Garantie ebenso ausgenommen, wie Schäden, die durch Fremdkörper im Mahlwerk (zum Beispiel Steine, Holz, Büroklammern) entstanden sind.
4 Als Nachweis für den Garantieanspruch gilt die Kaufquittung mit Angabe von Kaufdatum und Gerätetyp. Um die Abwicklung zu vereinfachen, sollte die Kaufquittung zusätzlich – falls möglich – folgende Angaben enthalten: Name und Adresse des Käufers sowie die Seriennummer des Gerätes.
5 Ist der Endabnehmer ein Unternehmen, eine juristische Person oder erfolgt der Einsatz des Gerätes nicht im häuslichen Bereich, beträgt die Herstellergarantie 12 Monate.
6 Die Garantieleistungen werden in der Schweiz geleistet. Für Geräte, welche in der Schweiz erworben und in ein anderes europäisches Land gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils für dieses europäische Land gültigen JURA-Garantiebestimmungen erbracht.
7 Diese Garantie deckt Transportkosten und alle Transportrisiken in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der Garantie für das Produkt nicht ab. Innerhalb der Garantiezeit werden die Transportkosten in der Schweiz zwischen Kunde und JURA Vertrieb (Schweiz) AG je zur Hälfte aufgeteilt.
8 Die Garantieleistungen werden in der Schweiz nach vorheriger Absprache mit der Service-Hotline unter der Rufnummer 062 389 82 33 (zum Ortstarif) per Zusendung an oder durch Übergabe an
JURA Vertrieb (Schweiz) AG
JURA Kundendienst Schweiz
Tel.-Nr.: 062 389 82 33 (zum Ortstarif)
E-Mail: kundendienst-kaffee@ch.jura.com
Erreichbarkeit: Montag – Freitag 08.00 – 18.00 Uhr Samstag 09.00 – 16.00 Uhr
Vertriebsadresse: JURA Vertrieb (Schweiz) AG
Kaffeeweltstrasse 7
4626 Niederbuchsiten
oder durch andere von JURA autorisierte JURA-Servicestellen (siehe jura.com) ausgeführt.
Conditions de garantie de JURA Vertrieb (Schweiz) AG, Niederbuchsiten
JURA Vertrieb (Schweiz) AG, Niederbuchsiten
Adresse de vente: JURA Vertrieb (Schweiz) AG
Kaffeeweltstrasse 7
4626 Niederbuchsiten
Garantiebedingungen der JURA Elektrogeräte Vertriebs-GmbH, Deutschland
Die JURA Elektrogeräte Vertriebs-GmbH, Postfach 99 01 44, 90268 Nürnberg gewährt für dieses Gerät, das für den Gebrauch im Haushalt konzipiert und konstruiert wurde, dem Endabnehmer zusätzlich zu seinen Rechten gegenüber dem Verkäufer auf Gewährleistung zu folgenden Bedingungen eine Herstellergarantie von
25 Monaten
1 Die Herstellergarantie wird nur gewährt, sofern das JURA-Gerät bei einem von JURA autorisierten Fachhändler erworben wurde.
2 Mängel werden innerhalb der Garantiezeit durch JURA beseitigt. Dabei erfolgt die Garantieleistung nach Wahl von JURA durch Instandsetzung (Reparatur), Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Gerätes. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von JURA über.
3 Eine Garantieleistung entfällt für Schäden oder Mängel, die aus nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung oder Transport, Reparatur oder Umbauten durch nicht autorisierte Personen sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind. Werden insbesondere Betriebs- oder Wartungsanweisungen von JURA nicht befolgt oder werden andere Pflegeprodukte als JURA-Wasserfilter, JURA-Reinigungs- oder Entkalkungstabletten verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt ebenfalls jede Garantie. Verschleißteile (zum Beispiel Dichtungen, Mahlscheiben, Ventile) sind von der Garantie ebenso ausgenommen, wie Schäden, die durch Fremdkörper im Mahlwerk (zum Beispiel Steine, Holz, Büroklammern) entstanden sind.
4 Als Nachweis für den Garantieanspruch gilt die Kaufquittung mit Angabe von Kaufdatum und Gerätetyp. Um die Abwicklung zu vereinfachen, sollte die Kaufquittung zusätzlich – falls möglich – folgende Angaben enthalten: Name und Adresse des Käufers sowie die Seriennummer des Gerätes.
5 Ist der Endabnehmer ein Unternehmen, eine juristische Person oder erfolgt der Einsatz des Gerätes nicht im häuslichen Bereich, beträgt die Herstellergarantie 12 Monate.
6 Die Garantieleistungen werden in der Bundesrepublik Deutschland geleistet. Für Geräte, welche in Europa erworben und in ein anderes europäisches Land gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils für dieses europäische Land gültigen JURA-Garantiebestimmungen erbracht.
7 Die Garantieleistungen werden in Deutschland nach vorheriger Absprache mit der Service-Hotline unter der Rufnummer 0180 3 523333 (0,09 Euro/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 Euro/Min.) per Zusendung an oder durch Übergabe an
JURA Elektrogeräte Vertriebs-GmbH, Nürnberg
Kundendienst Deutschland: JURA Kundenkommunikations-Center Service Hotline: 0180 3 523333 (0,09 Euro/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 Euro/Min.)
E-Mail: zentrale@de.jura.com
Erreichbarkeit: Montag – Freitag 08.00 – 20.00 Uhr
Wochenende und Feiertage 10.00 – 18.00 Uhr
oder durch andere von JURA autorisierte JURA-Servicestellen ausgeführt.
Garantiebedingungen der JURA Elektroapparate VertriebsgesmbH, Österreich
Die JURA Elektroapparate VertriebsgesmbH, 6832 Röthis gewährt für dieses Gerät, das für den Gebrauch im Haushalt konzipiert und konstruiert wurde, dem Endabnehmer zusätzlich zu seinen Rechten gegenüber dem Verkäufer auf Gewährleistung zu folgenden Bedingungen eine Herstellergarantie von
25 Monaten ab Erstkaufdatum
1 Für Produkte, die der selektiven Vertriebsbindung unterliegen, wird die Herstellergarantie nur gewährt, sofern das JURA-Gerät bei einem von JURA autorisierten Fachhändler erworben wurde.
2 Mängel werden innerhalb der Garantiezeit durch JURA beseitigt. Dabei erfolgt die Garantieleistung nach Wahl von JURA durch Instandsetzung (Reparatur), Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Gerätes. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von JURA über.
3 Eine Garantieleistung entfällt für Schäden oder Mängel, die aus nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung oder Transport, Reparatur oder Umbauten durch nicht autorisierte Personen sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind. Werden insbesondere Betriebs- oder Wartungsanweisungen von JURA nicht befolgt oder werden andere Pflegeprodukte als JURA-Wasserfilter, JURA-Reinigungs- oder Entkalkungstabletten verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt ebenfalls jede Garantie. Verschleißteile (zum Beispiel Dichtungen, Mahlscheiben, Ventile) sind von der Garantie ebenso ausgenommen, wie Schäden, die durch Fremdkörper im Mahlwerk (zum Beispiel Steine, Holz, Büroklammern) entstanden sind.
4 Als Nachweis für den Garantieanspruch gilt die Kaufquittung mit Angabe von Kaufdatum und Gerätetyp. Um die Abwicklung zu vereinfachen, sollte die Kaufquittung zusätzlich – falls möglich – folgende Angaben enthalten: Name und Adresse des Käufers sowie die Seriennummer des Gerätes.
5 Ist der Endabnehmer ein Unternehmen, eine juristische Person oder erfolgt der Einsatz des Gerätes nicht im häuslichen Bereich, beträgt die Herstellergarantie 12 Monate.
6 Die Garantieleistungen werden in Österreich geleistet. Für Geräte, welche in Europa erworben und in ein anderes europäisches Land gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils für dieses europäische Land gültigen JURA-Garantiebestimmungen erbracht.
7 Die Garantieleistungen werden in Österreich nach vorheriger Absprache mit der Service-Hotline unter der Rufnummer 0820 00 11 25 (zum Ortstarif) per Zusendung an oder durch Übergabe an
JURA Elektroapparate VertriebsgesmbH, Röthis
Kundendienst Österreich: JURA Kunden-Service-Center
Tel.-Nr.: 055 22 22 123 (zum Ortstarif)
E-Mail: kudi@at.jura.com
Erreichbarkeit: Montag – Freitag 08.00 – 18.00 Uhr
Service Center Adresse: Gläserne Service-Fabrik
| Interpark | Focus | 1 |
| 6832 | Röthis |
Vertriebsadresse: JURA Elektroapparate VertriebsgmbH
| Interpark | Focus | 1 |
| 6832 | Röthis |
oder durch andere von JURA autorisierte JURA-Servicestellen (siehe jura.com) ausgeführt.
Kaffeeweltstrasse 10
4626 Niederbuchsiten
Switzerland
J75397/PaymentConnect/de-cs/202302


