JURA WiFi Connect - Kaffeemaschine

WiFi Connect - Kaffeemaschine JURA - Kostenlose Bedienungsanleitung

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BEDIENUNGSANLEITUNG WiFi Connect JURA

de Bedienungsanleitung

en Instructions for use

fr Mode d'emploi

de Bedienungsanleitung JURA WiFi Connect.... 4

en Instructions for Use – JURA WiFi Connect 6

Garantiebestimmungen der JURA Vertrieb (Schweiz) AG, Niederbuchsiten 28

Conditions de garantie de JURA Vertrieb (Schweiz) AG, Niederbuchsiten....30

Garantiebedingungen der JURA Elektrogeräte Vertriebs-GmbH, Deutschland....32

Garantiebedingungen der JURA Elektroapparate VertriebsgesmbH, Österreich.... 34

de Funkverbindung (Bluetooth/WiFi): Frequenzband 2,4 GHz | Max. Sendeleistung < 1 mW

Schweiz/EU 25 Monate Garantiebedingungen

25 mois conditions de garantie

de Bedienungsanleitung JURA WiFi Connect

Bestimmungsgemäße Verwendung

Der WiFi Connect darf nur in dafür vorgesehene Schnittstellen von JURA eingesetzt werden. Er dient der kabellosen Kommunikation zwischen dem Kaffeevollautomaten und verschiedenen Peripheriegeräten (kompatible Geräte siehe jura.com). Jede andere Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß. JURA übernimmt keine Haftung für Folgen aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung.

Übersicht WiFi Connect
JURA WiFi Connect - Bestimmungsgemäße Verwendung - 1

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1 LED: Zeigt den Betriebszustand des WiFi Connect an
2 Stecker: Zum Einsetzen in die Serviceschnittstelle des Kaffeevollautomaten

Installation

Der WiFi Connect muss in die Serviceschnittstelle des Kaffeevollautomaten eingesetzt werden. Diese befindet sich in der Regel auf der Oberseite oder Rückseite des Gerätes, unter einer entfernbaren Abdeckung. Wissen Sie nicht, wo sich die Serviceschnittstelle Ihres Kaffeevollautomaten befindet, fragen Sie Ihren Fachhändler oder schauen Sie nach unter jura.com.

Stecken Sie den WiFi Connect in die Serviceschnittstelle des Kaffeevollautomaten.
Damit Ihre Geräte kabellos kommunizieren können, binden Sie diese in ein Netzwerk ein.
Konfigurieren Sie das Netzwerk über J.O.E. ^® – Ihrer App von JURA. Geben Sie hierfür den Netzwerknamen (SSID) und das Kennwort ein.

LED-Anzeigen

■ LED leuchtet nicht: Der Kaffeevollautomat ist ausgeschaltet, der WiFi Connect wird nicht mit Strom versorgt.
■ LED leuchtet: Die Wireless-Verbindung zwischen WiFi Connect und Peripheriegerät ist hergestellt.
■ LED blinkt (1 Mal / Sek.): Das Netzwerk ist nicht konfiguriert worden.

■ LED blinkt (2 Mal / Sek.): Es wird versucht, eine Wireless-Verbindung aufzubauen.
■ LED leuchtet im Wechsel 5 Sek. und pausiert 1 Sek.: Der WiFi Connect kann keine Verbindung aufbauen.

Verbinden mit anderen Geräten

Der WiFi Connect kann für verschiedene Wireless-fähige Peripheriegeräte (z. B. Cool Control) und J.O.E.® verwendet werden.

▶ Schalten Sie das Peripheriegerät und den Kaffeevollautomaten ein.

Wird ein Gerät aus- und wieder eingeschaltet, so wird die Wireless-Verbindung automatisch wieder hergestellt.

i Ihr WiFi Connect muss ebenfalls in Ihrem Kaffeevollautomaten aktiviert werden. Dies ist in den Geräteeinstellungen möglich. Erfahren Sie mehr auf jura.com/wifi.

i Sind mehrere Cool Control mit dem Wireless-Netzwerk verbunden, wird das signalstärkste Gerät angesprochen.

WiFi Connect (bzw. Sicherheits-PIN) auf Werkseinstellung zurücksetzen

Bei allgemeinen Problemen mit dem WiFi Connect (z. B. ein Verbindungsproblem), kann dieser auf Werkseinstellung zurückgesetzt werden.

▶Stecken Sie den WiFi Connect in Ihren Cool Control.
▶Drücken Sie die Ausschalttaste 3 Sek.

Der WiFi Connect wird ebenfalls zurückgesetzt, wenn Sie Ihren Kaffeevollautomaten bei eingestecktem WiFi Connect auf Werkseinstellung zurücksetzen.
Der WiFi Connect wird ebenfalls zurückgesetzt, wenn Sie in den Geräteeinstellungen Ihres Kaffeevollautomaten die Verbindung zum WiFi Connect trennen.

Kontakt

JURA Elektroapparate AG, Kaffeeweltstraße 10, CH-4626 Niederbuchsiten Tel. +41 (0)62 389 82 33

Weitere Kontaktdaten für Ihr Land finden Sie online unter jura.com. Konformitätserklärung: jura.com/conformity

Garantiebestimmungen der JURA Vertrieb (Schweiz) AG, Niederbuchsiten

Die JURA Vertrieb (Schweiz) AG, 4626 Niederbuchsiten gewährt für dieses Gerät, das für den Gebrauch im Haushalt konzipiert und konstruiert wurde, dem Endabnehmer zusätzlich zu seinen Rechten gegenüber dem Verkäufer auf Gewährleistung zu folgenden Bedingungen eine Herstellergarantie von

25 Monaten ab Erstkaufdatum

1 Für Produkte, die der selektiven Vertriebsbindung unterliegen, wird die Herstellergarantie nur gewährt, sofern das JURA-Gerät bei einem von JURA autorisierten Fachhändler erworben wurde.
2 Mängel werden innerhalb der Garantiezeit durch JURA beseitigt. Dabei erfolgt die Garantieleistung nach Wahl von JURA durch Instandsetzung (Reparatur), Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Gerätes. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von JURA über.
3 Eine Garantieleistung entfällt für Schäden oder Mängel, die aus nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung oder Transport, Reparatur oder Umbauten durch nicht autorisierte Personen sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung ents- tanden sind. Werden insbesondere Betriebs- oder Wartungsanweisungen von JURA nicht befolgt oder werden andere Pflegeprodukte als JURA-Wasserfilter, JURA-Reinigungs- oder Entkalkungstabletten verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt ebenfalls jede Garantie. Verschleißteile (zum Beispiel Dichtungen, Mahlscheiben, Ventile) sind von der Garantie ebenso ausgenommen, wie Schäden, die durch Fremdkörper im Mahlwerk (zum Beispiel Steine, Holz, Büroklammern) entstanden sind.
4 Als Nachweis für den Garantieanspruch gilt die Kaufquittung mit Angabe von Kaufdatum und Gerätetyp. Um die Abwicklung zu vereinfachen, sollte die Kaufquittung zusätzlich – falls möglich – folgende Angaben enthalten: Name und Adresse des Käufers sowie die Seriennummer des Gerätes.

5 Ist der Endabnehmer ein Unternehmen, eine juristische Person oder erfolgt der Einsatz des Gerätes nicht im häuslichen Bereich, beträgt die Herstellergarantie 12 Monate.
6 Die Garantieleistungen werden in der Schweiz geleistet. Für Geräte, welche in der Schweiz erworben und in ein anderes europäisches Land gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils für dieses europäische Land gültigen JURA-Garantiebestimmungen erbracht.
7 Diese Garantie deckt Transportkosten und alle Transportrisiken in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der Garantie für das Produkt nicht ab. Innerhalb der Garantiezeit werden die Transportkosten in der Schweiz zwischen Kunde und JURA Vertrieb (Schweiz) AG je zur Hälfte aufgeteilt.
8 Die Garantieleistungen werden in der Schweiz nach vorheriger Absprache mit der Service-Hotline unter der Rufnummer 062 389 82 33 (zum Ortstarif) per Zusendung an oder durch Übergabe an

JURA Vertrieb (Schweiz) AG

JURA Kundendienst Schweiz

Tel.-Nr.: 062 389 82 33 (zum Ortstarif)

E-Mail: kundendienst-kaffee@ch.jura.com

Erreichbarkeit: Montag – Freitag 08.00 – 18.00 Uhr Samstag 09.00 – 16.00 Uhr

Vertriebsadresse: JURA Vertrieb (Schweiz) AG

Kaffeeweltstrasse 7

4626 Niederbuchsiten

oder durch andere von JURA autorisierte JURA-Servicestellen (siehe jura.com) ausgeführt.

Conditions de garantie de JURA Vertrieb (Schweiz) AG, Niederbuchsiten

JURA Vertrieb (Schweiz) AG, Niederbuchsiten

Adresse de vente: JURA Vertrieb (Schweiz) AG

Kaffeeweltstrasse 7

4626 Niederbuchsiten

Garantiebedingungen der JURA Elektrogeräte Vertriebs-GmbH, Deutschland

Die JURA Elektrogeräte Vertriebs-GmbH, Postfach 99 01 44, 90268 Nürnberg gewährt für dieses Gerät, das für den Gebrauch im Haushalt konzipiert und konstruiert wurde, dem Endabnehmer zusätzlich zu seinen Rechten gegenüber dem Verkäufer auf Gewährleistung zu folgenden Bedingungen eine Herstellergarantie von

25 Monaten

1 Die Herstellergarantie wird nur gewährt, sofern das JURA-Gerät bei einem von JURA autorisierten Fachhändler erworben wurde.
2 Mängel werden innerhalb der Garantiezeit durch JURA beseitigt. Dabei erfolgt die Garantieleistung nach Wahl von JURA durch Instandsetzung (Reparatur), Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Gerätes. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von JURA über.
3 Eine Garantieleistung entfällt für Schäden oder Mängel, die aus nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung oder Transport, Reparatur oder Umbauten durch nicht autorisierte Personen sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind. Werden insbesondere Betriebs- oder Wartungsanweisungen von JURA nicht befolgt oder werden andere Pflegeprodukte als JURA-Wasserfilter, JURA-Reinigungs- oder Entkalkungstabletten verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt ebenfalls jede Garantie. Verschleißteile (zum Beispiel Dichtungen, Mahlscheiben, Ventile) sind von der Garantie ebenso ausgenommen, wie Schäden, die durch Fremdkörper im Mahlwerk (zum Beispiel Steine, Holz, Büroklammern) entstanden sind.
4 Als Nachweis für den Garantieanspruch gilt die Kaufquittung mit Angabe von Kaufdatum und Gerätetyp. Um die Abwicklung zu vereinfachen, sollte die Kaufquittung zusätzlich – falls möglich – folgende Angaben enthalten: Name und Adresse des Käufers sowie die Seriennummer des Gerätes.

5 Ist der Endabnehmer ein Unternehmen, eine juristische Person oder erfolgt der Einsatz des Gerätes nicht im häuslichen Bereich, beträgt die Herstellergarantie 12 Monate.
6 Die Garantieleistungen werden in der Bundesrepublik Deutschland geleistet. Für Geräte, welche in Europa erworben und in ein anderes europäisches Land gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils für dieses europäische Land gültigen JURA-Garantiebestimmungen erbracht.
7 Die Garantieleistungen werden in Deutschland nach vorheriger Absprache mit der Service-Hotline unter der Rufnummer 0180 3 523333 (0,09 Euro/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 Euro/Min.) per Zusendung an oder durch Übergabe an

JURA Elektrogeräte Vertriebs-GmbH, Nürnberg

Kundendienst Deutschland: JURA Kundenkommunikations-Center Service Hotline: 0180 3 523333 (0,09 Euro/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 Euro/Min.)

E-Mail: zentrale@de.jura.com

Erreichbarkeit: Montag – Freitag 08.00 – 20.00 Uhr

Wochenende und Feiertage 10.00 – 18.00 Uhr

oder durch andere von JURA autorisierte JURA-Servicestellen ausgeführt.

Garantiebedingungen der JURA Elektroapparate VertriebsgesmbH, Österreich

Die JURA Elektroapparate VertriebsgesmbH, 6832 Röthis gewährt für dieses Gerät, das für den Gebrauch im Haushalt konzipiert und konstruiert wurde, dem Endabnehmer zusätzlich zu seinen Rechten gegenüber dem Verkäufer auf Gewährleistung zu folgenden Bedingungen eine Herstellergarantie von

25 Monaten ab Erstkaufdatum

1 Für Produkte, die der selektiven Vertriebsbindung unterliegen, wird die Herstellergarantie nur gewährt, sofern das JURA-Gerät bei einem von JURA autorisierten Fachhändler erworben wurde.
2 Mängel werden innerhalb der Garantiezeit durch JURA beseitigt. Dabei erfolgt die Garantieleistung nach Wahl von JURA durch Instandsetzung (Reparatur), Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Gerätes. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von JURA über.
3 Eine Garantieleistung entfällt für Schäden oder Mängel, die aus nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung oder Transport, Reparatur oder Umbauten durch nicht autorisierte Personen sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind. Werden insbesondere Betriebs- oder Wartungsanweisungen von JURA nicht befolgt oder werden andere Pflegeprodukte als JURA-Wasserfilter, JURA-Reinigungs- oder Entkalkungstabletten verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt ebenfalls jede Garantie. Verschleißteile (zum Beispiel Dichtungen, Mahlscheiben, Ventile) sind von der Garantie ebenso ausgenommen, wie Schäden, die durch Fremdkörper im Mahlwerk (zum Beispiel Steine, Holz, Büroklammern) entstanden sind.
4 Als Nachweis für den Garantieanspruch gilt die Kaufquittung mit Angabe von Kaufdatum und Gerätetyp. Um die Abwicklung zu vereinfachen, sollte die Kaufquittung zusätzlich – falls möglich – folgende Angaben enthalten: Name und Adresse des Käufers sowie die Seriennummer des Gerätes.

5 Ist der Endabnehmer ein Unternehmen, eine juristische Person oder erfolgt der Einsatz des Gerätes nicht im häuslichen Bereich, beträgt die Herstellergarantie 12 Monate.
6 Die Garantieleistungen werden in Österreich geleistet. Für Geräte, welche in Europa erworben und in ein anderes europäisches Land gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils für dieses europäische Land gültigen JURA-Garantiebestimmungen erbracht.
7 Die Garantieleistungen werden in Österreich nach vorheriger Absprache mit der Service-Hotline unter der Rufnummer 0820 00 11 25 (zum Ortstarif) per Zusendung an oder durch Übergabe an

JURA Elektroapparate VertriebsgesmbH, Röthis

Kundendienst Österreich: JURA Kunden-Service-Center

Tel.-Nr.: 055 22 22 123 (zum Ortstarif)

E-Mail: kudi@at.jura.com

Erreichbarkeit: Montag – Freitag 08.00 – 18.00 Uhr

Service Center Adresse: Gläserne Service-Fabrik

InterparkFocus1
6832Röthis

Vertriebsadresse: JURA Elektroapparate VertriebsgmbH

InterparkFocus1
6832Röthis

oder durch andere von JURA autorisierte JURA-Servicestellen (siehe jura.com) ausgeführt.

Kaffeeweltstrasse 10

4626 Niederbuchsiten

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Produktinformationen

Marke : JURA

Modell : WiFi Connect

Kategorie : Kaffeemaschine