WiFi Connect - Kaffeemaschine JURA - Kostenlose Bedienungsanleitung
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BEDIENUNGSANLEITUNG WiFi Connect JURA
de Bedienungsanleitung
en Instructions for use
fr Mode d'emploi
de Bedienungsanleitung JURA WiFi Connect.... 4
en Instructions for Use – JURA WiFi Connect 6
Garantiebestimmungen der JURA Vertrieb (Schweiz) AG, Niederbuchsiten 28
Conditions de garantie de JURA Vertrieb (Schweiz) AG, Niederbuchsiten....30
Garantiebedingungen der JURA Elektrogeräte Vertriebs-GmbH, Deutschland....32
Garantiebedingungen der JURA Elektroapparate VertriebsgesmbH, Österreich.... 34
de Funkverbindung (Bluetooth/WiFi): Frequenzband 2,4 GHz | Max. Sendeleistung < 1 mW
Schweiz/EU 25 Monate Garantiebedingungen
25 mois conditions de garantie
de Bedienungsanleitung JURA WiFi Connect
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der WiFi Connect darf nur in dafür vorgesehene Schnittstellen von JURA eingesetzt werden. Er dient der kabellosen Kommunikation zwischen dem Kaffeevollautomaten und verschiedenen Peripheriegeräten (kompatible Geräte siehe jura.com). Jede andere Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß. JURA übernimmt keine Haftung für Folgen aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung.
Übersicht WiFi Connect

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1 21 LED: Zeigt den Betriebszustand des WiFi Connect an
2 Stecker: Zum Einsetzen in die Serviceschnittstelle des Kaffeevollautomaten
Installation
Der WiFi Connect muss in die Serviceschnittstelle des Kaffeevollautomaten eingesetzt werden. Diese befindet sich in der Regel auf der Oberseite oder Rückseite des Gerätes, unter einer entfernbaren Abdeckung. Wissen Sie nicht, wo sich die Serviceschnittstelle Ihres Kaffeevollautomaten befindet, fragen Sie Ihren Fachhändler oder schauen Sie nach unter jura.com.
Stecken Sie den WiFi Connect in die Serviceschnittstelle des Kaffeevollautomaten.
Damit Ihre Geräte kabellos kommunizieren können, binden Sie diese in ein Netzwerk ein.
Konfigurieren Sie das Netzwerk über J.O.E. ^® – Ihrer App von JURA. Geben Sie hierfür den Netzwerknamen (SSID) und das Kennwort ein.
LED-Anzeigen
■ LED leuchtet nicht: Der Kaffeevollautomat ist ausgeschaltet, der WiFi Connect wird nicht mit Strom versorgt.
■ LED leuchtet: Die Wireless-Verbindung zwischen WiFi Connect und Peripheriegerät ist hergestellt.
■ LED blinkt (1 Mal / Sek.): Das Netzwerk ist nicht konfiguriert worden.
■ LED blinkt (2 Mal / Sek.): Es wird versucht, eine Wireless-Verbindung aufzubauen.
■ LED leuchtet im Wechsel 5 Sek. und pausiert 1 Sek.: Der WiFi Connect kann keine Verbindung aufbauen.
Verbinden mit anderen Geräten
Der WiFi Connect kann für verschiedene Wireless-fähige Peripheriegeräte (z. B. Cool Control) und J.O.E.® verwendet werden.
▶ Schalten Sie das Peripheriegerät und den Kaffeevollautomaten ein.
Wird ein Gerät aus- und wieder eingeschaltet, so wird die Wireless-Verbindung automatisch wieder hergestellt.
i Ihr WiFi Connect muss ebenfalls in Ihrem Kaffeevollautomaten aktiviert werden. Dies ist in den Geräteeinstellungen möglich. Erfahren Sie mehr auf jura.com/wifi.
i Sind mehrere Cool Control mit dem Wireless-Netzwerk verbunden, wird das signalstärkste Gerät angesprochen.
WiFi Connect (bzw. Sicherheits-PIN) auf Werkseinstellung zurücksetzen
Bei allgemeinen Problemen mit dem WiFi Connect (z. B. ein Verbindungsproblem), kann dieser auf Werkseinstellung zurückgesetzt werden.
▶Stecken Sie den WiFi Connect in Ihren Cool Control.
▶Drücken Sie die Ausschalttaste 3 Sek.
Der WiFi Connect wird ebenfalls zurückgesetzt, wenn Sie Ihren Kaffeevollautomaten bei eingestecktem WiFi Connect auf Werkseinstellung zurücksetzen.
Der WiFi Connect wird ebenfalls zurückgesetzt, wenn Sie in den Geräteeinstellungen Ihres Kaffeevollautomaten die Verbindung zum WiFi Connect trennen.
Kontakt
JURA Elektroapparate AG, Kaffeeweltstraße 10, CH-4626 Niederbuchsiten Tel. +41 (0)62 389 82 33
Weitere Kontaktdaten für Ihr Land finden Sie online unter jura.com. Konformitätserklärung: jura.com/conformity
Garantiebestimmungen der JURA Vertrieb (Schweiz) AG, Niederbuchsiten
Die JURA Vertrieb (Schweiz) AG, 4626 Niederbuchsiten gewährt für dieses Gerät, das für den Gebrauch im Haushalt konzipiert und konstruiert wurde, dem Endabnehmer zusätzlich zu seinen Rechten gegenüber dem Verkäufer auf Gewährleistung zu folgenden Bedingungen eine Herstellergarantie von
25 Monaten ab Erstkaufdatum
1 Für Produkte, die der selektiven Vertriebsbindung unterliegen, wird die Herstellergarantie nur gewährt, sofern das JURA-Gerät bei einem von JURA autorisierten Fachhändler erworben wurde.
2 Mängel werden innerhalb der Garantiezeit durch JURA beseitigt. Dabei erfolgt die Garantieleistung nach Wahl von JURA durch Instandsetzung (Reparatur), Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Gerätes. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von JURA über.
3 Eine Garantieleistung entfällt für Schäden oder Mängel, die aus nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung oder Transport, Reparatur oder Umbauten durch nicht autorisierte Personen sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung ents- tanden sind. Werden insbesondere Betriebs- oder Wartungsanweisungen von JURA nicht befolgt oder werden andere Pflegeprodukte als JURA-Wasserfilter, JURA-Reinigungs- oder Entkalkungstabletten verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt ebenfalls jede Garantie. Verschleißteile (zum Beispiel Dichtungen, Mahlscheiben, Ventile) sind von der Garantie ebenso ausgenommen, wie Schäden, die durch Fremdkörper im Mahlwerk (zum Beispiel Steine, Holz, Büroklammern) entstanden sind.
4 Als Nachweis für den Garantieanspruch gilt die Kaufquittung mit Angabe von Kaufdatum und Gerätetyp. Um die Abwicklung zu vereinfachen, sollte die Kaufquittung zusätzlich – falls möglich – folgende Angaben enthalten: Name und Adresse des Käufers sowie die Seriennummer des Gerätes.
5 Ist der Endabnehmer ein Unternehmen, eine juristische Person oder erfolgt der Einsatz des Gerätes nicht im häuslichen Bereich, beträgt die Herstellergarantie 12 Monate.
6 Die Garantieleistungen werden in der Schweiz geleistet. Für Geräte, welche in der Schweiz erworben und in ein anderes europäisches Land gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils für dieses europäische Land gültigen JURA-Garantiebestimmungen erbracht.
7 Diese Garantie deckt Transportkosten und alle Transportrisiken in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der Garantie für das Produkt nicht ab. Innerhalb der Garantiezeit werden die Transportkosten in der Schweiz zwischen Kunde und JURA Vertrieb (Schweiz) AG je zur Hälfte aufgeteilt.
8 Die Garantieleistungen werden in der Schweiz nach vorheriger Absprache mit der Service-Hotline unter der Rufnummer 062 389 82 33 (zum Ortstarif) per Zusendung an oder durch Übergabe an
JURA Vertrieb (Schweiz) AG
JURA Kundendienst Schweiz
Tel.-Nr.: 062 389 82 33 (zum Ortstarif)
E-Mail: kundendienst-kaffee@ch.jura.com
Erreichbarkeit: Montag – Freitag 08.00 – 18.00 Uhr Samstag 09.00 – 16.00 Uhr
Vertriebsadresse: JURA Vertrieb (Schweiz) AG
Kaffeeweltstrasse 7
4626 Niederbuchsiten
oder durch andere von JURA autorisierte JURA-Servicestellen (siehe jura.com) ausgeführt.
Conditions de garantie de JURA Vertrieb (Schweiz) AG, Niederbuchsiten
JURA Vertrieb (Schweiz) AG, Niederbuchsiten
Adresse de vente: JURA Vertrieb (Schweiz) AG
Kaffeeweltstrasse 7
4626 Niederbuchsiten
Garantiebedingungen der JURA Elektrogeräte Vertriebs-GmbH, Deutschland
Die JURA Elektrogeräte Vertriebs-GmbH, Postfach 99 01 44, 90268 Nürnberg gewährt für dieses Gerät, das für den Gebrauch im Haushalt konzipiert und konstruiert wurde, dem Endabnehmer zusätzlich zu seinen Rechten gegenüber dem Verkäufer auf Gewährleistung zu folgenden Bedingungen eine Herstellergarantie von
25 Monaten
1 Die Herstellergarantie wird nur gewährt, sofern das JURA-Gerät bei einem von JURA autorisierten Fachhändler erworben wurde.
2 Mängel werden innerhalb der Garantiezeit durch JURA beseitigt. Dabei erfolgt die Garantieleistung nach Wahl von JURA durch Instandsetzung (Reparatur), Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Gerätes. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von JURA über.
3 Eine Garantieleistung entfällt für Schäden oder Mängel, die aus nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung oder Transport, Reparatur oder Umbauten durch nicht autorisierte Personen sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind. Werden insbesondere Betriebs- oder Wartungsanweisungen von JURA nicht befolgt oder werden andere Pflegeprodukte als JURA-Wasserfilter, JURA-Reinigungs- oder Entkalkungstabletten verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt ebenfalls jede Garantie. Verschleißteile (zum Beispiel Dichtungen, Mahlscheiben, Ventile) sind von der Garantie ebenso ausgenommen, wie Schäden, die durch Fremdkörper im Mahlwerk (zum Beispiel Steine, Holz, Büroklammern) entstanden sind.
4 Als Nachweis für den Garantieanspruch gilt die Kaufquittung mit Angabe von Kaufdatum und Gerätetyp. Um die Abwicklung zu vereinfachen, sollte die Kaufquittung zusätzlich – falls möglich – folgende Angaben enthalten: Name und Adresse des Käufers sowie die Seriennummer des Gerätes.
5 Ist der Endabnehmer ein Unternehmen, eine juristische Person oder erfolgt der Einsatz des Gerätes nicht im häuslichen Bereich, beträgt die Herstellergarantie 12 Monate.
6 Die Garantieleistungen werden in der Bundesrepublik Deutschland geleistet. Für Geräte, welche in Europa erworben und in ein anderes europäisches Land gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils für dieses europäische Land gültigen JURA-Garantiebestimmungen erbracht.
7 Die Garantieleistungen werden in Deutschland nach vorheriger Absprache mit der Service-Hotline unter der Rufnummer 0180 3 523333 (0,09 Euro/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 Euro/Min.) per Zusendung an oder durch Übergabe an
JURA Elektrogeräte Vertriebs-GmbH, Nürnberg
Kundendienst Deutschland: JURA Kundenkommunikations-Center Service Hotline: 0180 3 523333 (0,09 Euro/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 Euro/Min.)
E-Mail: zentrale@de.jura.com
Erreichbarkeit: Montag – Freitag 08.00 – 20.00 Uhr
Wochenende und Feiertage 10.00 – 18.00 Uhr
oder durch andere von JURA autorisierte JURA-Servicestellen ausgeführt.
Garantiebedingungen der JURA Elektroapparate VertriebsgesmbH, Österreich
Die JURA Elektroapparate VertriebsgesmbH, 6832 Röthis gewährt für dieses Gerät, das für den Gebrauch im Haushalt konzipiert und konstruiert wurde, dem Endabnehmer zusätzlich zu seinen Rechten gegenüber dem Verkäufer auf Gewährleistung zu folgenden Bedingungen eine Herstellergarantie von
25 Monaten ab Erstkaufdatum
1 Für Produkte, die der selektiven Vertriebsbindung unterliegen, wird die Herstellergarantie nur gewährt, sofern das JURA-Gerät bei einem von JURA autorisierten Fachhändler erworben wurde.
2 Mängel werden innerhalb der Garantiezeit durch JURA beseitigt. Dabei erfolgt die Garantieleistung nach Wahl von JURA durch Instandsetzung (Reparatur), Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Gerätes. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von JURA über.
3 Eine Garantieleistung entfällt für Schäden oder Mängel, die aus nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung oder Transport, Reparatur oder Umbauten durch nicht autorisierte Personen sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind. Werden insbesondere Betriebs- oder Wartungsanweisungen von JURA nicht befolgt oder werden andere Pflegeprodukte als JURA-Wasserfilter, JURA-Reinigungs- oder Entkalkungstabletten verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt ebenfalls jede Garantie. Verschleißteile (zum Beispiel Dichtungen, Mahlscheiben, Ventile) sind von der Garantie ebenso ausgenommen, wie Schäden, die durch Fremdkörper im Mahlwerk (zum Beispiel Steine, Holz, Büroklammern) entstanden sind.
4 Als Nachweis für den Garantieanspruch gilt die Kaufquittung mit Angabe von Kaufdatum und Gerätetyp. Um die Abwicklung zu vereinfachen, sollte die Kaufquittung zusätzlich – falls möglich – folgende Angaben enthalten: Name und Adresse des Käufers sowie die Seriennummer des Gerätes.
5 Ist der Endabnehmer ein Unternehmen, eine juristische Person oder erfolgt der Einsatz des Gerätes nicht im häuslichen Bereich, beträgt die Herstellergarantie 12 Monate.
6 Die Garantieleistungen werden in Österreich geleistet. Für Geräte, welche in Europa erworben und in ein anderes europäisches Land gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils für dieses europäische Land gültigen JURA-Garantiebestimmungen erbracht.
7 Die Garantieleistungen werden in Österreich nach vorheriger Absprache mit der Service-Hotline unter der Rufnummer 0820 00 11 25 (zum Ortstarif) per Zusendung an oder durch Übergabe an
JURA Elektroapparate VertriebsgesmbH, Röthis
Kundendienst Österreich: JURA Kunden-Service-Center
Tel.-Nr.: 055 22 22 123 (zum Ortstarif)
E-Mail: kudi@at.jura.com
Erreichbarkeit: Montag – Freitag 08.00 – 18.00 Uhr
Service Center Adresse: Gläserne Service-Fabrik
| Interpark | Focus | 1 |
| 6832 | Röthis |
Vertriebsadresse: JURA Elektroapparate VertriebsgmbH
| Interpark | Focus | 1 |
| 6832 | Röthis |
oder durch andere von JURA autorisierte JURA-Servicestellen (siehe jura.com) ausgeführt.
Kaffeeweltstrasse 10
4626 Niederbuchsiten
Switzerland