Smart Connect - Handyladegerät JURA - Kostenlose Bedienungsanleitung
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BEDIENUNGSANLEITUNG Smart Connect JURA
de Bedienungsanleitung
en Instructions for use
fr Mode d'emploi
Garantiebestimmungen der JURA Vertrieb (Schweiz) AG, Niederbuchsiten 24
Conditions de garantie de JURA Vertrieb (Schweiz) AG, Niederbuchsiten....26
Garantiebedingungen der JURA Gastro Vertriebs-GmbH, Grainau....28
Garantiebedingungen der JURA Elektroapparate VertriebsgesmbH, Österreich....30
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Smart Connect darf nur in dafür vorgesehene Kaff eevollautomaten von JURA eingesetzt werden. Er dient der kabellosen Kommunikation zwischen dem Kaff eevollautomaten und verschiedenen Peripheriegeräten (kompatible Geräte siehe www.jura.com). Jede andere Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß. JURA übernimmt keine Haftung für Folgen aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung.
Übersicht Smart Connect

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1 2 31 LED: Zeigt den Betriebszustand des Smart Connect an
2 Reset-Taste: Zum Verbinden des Smart Connect mit anderen Wireless-fähigen Peripheriegeräten
3 Stecker: Zum Einsetzen in die Serviceschnittstelle des Kaff eevollautomaten
Installation
Der Smart Connect muss in die Serviceschnittstelle des Kaff eevollautomaten eingesetzt werden. Diese befindet sich in der Regel auf der Oberseite oder Rückseite des Gerätes, unter einer entfernbaren Abdeckung. Wissen Sie nicht, wo sich die Serviceschnittstelle Ihres Kaff eevollautomaten befindet, fragen Sie Ihren Fachhändler oder schauen Sie nach unter www.jura.com.
Stecken Sie den Smart Connect in die Serviceschnittstelle des Kaffeevollautomaten. Der Smart Connect schaltet sich automatisch ein.
Für den Betrieb darf sich das Peripheriegerät maximal 3 m entfernt vom Kaff eevollautomaten befinden.
LED-Anzeigen
■ LED leuchtet nicht: Der Kaffeevollautomat ist ausgeschaltet, der Smart Connect wird nicht mit Strom versorgt.
■ LED leuchtet: Die Wireless-Verbindung zwischen Smart Connect und Peripheriegerät ist hergestellt.
■ LED blinkt (1 Mal / Sek.): Es wird versucht, eine Wireless-Verbindung aufzubauen.
Verbinden mit anderen Geräten
Der Smart Connect kann für verschiedene Wireless-fähige Peripheriegeräte verwendet werden.
- Platzieren Sie das Peripheriegerät neben dem Kaffeevollautomaten (im Abstand von max. 0,5 m).
▶ Schalten Sie das Peripheriegerät und den Kaffeevollautomat ein.
Drücken Sie die Reset-Taste des Smart Connect (z.B. mit einem Kugelschreiber).
Drücken Sie anschließend (innerhalb von 30 Sek.) die Reset-Taste des Peripheriegerätes. Die LED leuchtet, um die erfolgreiche Verbindung mit dem Peripheriegerät anzuzeigen.
Wird ein Gerät aus- und wieder eingeschaltet, so wird die Wireless-Verbindung automatisch wieder hergestellt.
Kontakt
JURA Elektroapparate AG
Kaffeeweltstraße 10
CH-4626 Niederbuchsiten
Tel. +41 (0)62 389 82 33
Weitere Kontaktdaten für Ihr Land finden Sie online unter www.jura.com.
en Instructions for Use – JURA Smart Connect
Proper use
Kaffeeweltstrasse 10
CH-4626 Niederbuchsiten
Tel. +41 (0)62 389 82 33
Kaffeeweltstrasse 10
CH-4626 Niederbuchsiten
Tél. +41 (0)62 389 82 33
Kaffeeweltstrasse 10
CH-4626 Niederbuchsiten
Tel. +41 (0)62 389 82 33
Kaffeeweltstrasse 10
CH-4626 Niederbuchsiten
Tel. +41 (0)62 389 82 33
Kaffeeweltstrasse 10
CH-4626 Niederbuchsiten
Tel. +41 (0)62 389 82 33
Kaffeeweltstrasse 10
CH-4626 Niederbuchsiten
Tel. +41 (0)62 389 82 33
Lysdiodsindikeringar
Kaffeeweltstrasse 10
CH-4626 Niederbuchsiten
Tfn +41 (0)62 389 82 33
Kaffeeweltstrasse 10
CH-4626 Niederbuchsiten, Switzerland
Тел. +41 (0)62 389 82 33
Kaffeeweltstrasse 10
CH-4626 Niederbuchsiten
Tel. +41 (0)62 389 82 33
Garantiebestimmungen der JURA Vertrieb (Schweiz) AG, Niederbuchsiten
Die JURA Vertrieb (Schweiz) AG, 4626 Niederbuchsiten gewährt für dieses Gerät dem Endabnehmer – nach Wahl des Endabnehmers – zusätzlich zu seinen Rechten gegenüber dem Verkäufer auf Gewährleistung zu folgenden Bedingungen eine Herstellergarantie von
12 Monaten ab Erstkaufdatum
1 Mängel werden innerhalb der Garantiezeit durch JURA beseitigt. Dabei erfolgt die Garantieleistung nach Wahl von JURA durch Instandsetzung (Reparatur), Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Gerätes. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von JURA über.
2 Eine Garantieleistung entfällt für Schäden oder Mängel, die aus nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung oder Transport, Reparatur oder Umbauten durch nicht autorisierte Personen sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind. Werden insbesondere Betriebs- oder Wartungsanweisungen von JURA nicht befolgt oder werden andere Pflegeartikel als JURA-Wasserfilter, JURA- Reinigungs- oder Entkalkungstabletten verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt ebenfalls jede Garantie. Verschleißteile (zum Beispiel Dichtungen, Mahlscheiben, Ventile) sind von der Garantie ebenso ausgenommen, wie Schäden, die durch Fremdkörper im Mahlwerk (zum Beispiel Steine, Holz, Büroklammern) entstanden sind.
3 Als Nachweis für den Garantieanspruch gilt die Kaufquittung mit Angabe von Kaufdatum und Gerätetyp. Um die Abwicklung zu vereinfachen, sollte die Kaufquittung zusätzlich – falls möglich – folgende Angaben enthalten: Name und Adresse des Käufers sowie die Seriennummer des Gerätes.
4 Garantieleistungen werden in der Schweiz geleistet. Für Geräte, welche in einem EU-Land erworben und in ein anderes EU-Land gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils für dieses EU-Land gültigen JURA-Garantiebedingungen erbracht. Eine Verpflichtung zur Leistung der Garantie besteht nur dann, wenn das Gerät den technischen Vorschriften des Landes, in dem der Garantieanspruch geltend gemacht wird, entspricht.
5 Die Garantieleistungen werden in der Schweiz durch die von JURA autorisierten JURA Gastro-Servicestellen ausgeführt.
JURA Vertrieb (Schweiz) AG, Niederbuchsiten
JURA Kundendienst Schweiz
Tel.-Nr.: 062 389 82 33 (zum Ortstarif)
E-Mail: kundendienst-kaffee@ch.jura.com
Erreichbarkeit: Montag - Freitag 08.00 - 18.00 Uhr
Samstag 09.00 – 16.00 Uhr
Vertriebsadresse: JURA Vertrieb (Schweiz) AG
Kaffeeweltstrasse 7
4626 Niederbuchsiten
Conditions de garantie de JURA Vertrieb (Schweiz) AG, Niederbuchsiten
JURA Vertrieb (Schweiz) AG, Niederbuchsiten
Adresse de vente: JURA Vertrieb (Schweiz) AG
Kaffeeweltstrasse 7
4626 Niederbuchsiten
Garantiebedingungen der JURA Gastro Vertriebs-GmbH, Grainau
Die JURA Gastro Vertriebs-GmbH, 82491 Grainau gewährt für dieses Gerät dem Endabnehmer – nach Wahl des Endabnehmers – zusätzlich zu seinen Rechten gegenüber dem Verkäufer auf Gewährleistung zu folgenden Bedingungen eine Herstellergarantie von
12 Monaten ab Erstkaufdatum
1 Mängel werden innerhalb der Garantiezeit durch JURA beseitigt. Dabei erfolgt die Garantieleistung nach Wahl von JURA durch Instandsetzung (Reparatur), Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Gerätes. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von JURA über.
2 Eine Garantieleistung entfällt für Schäden oder Mängel, die aus nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung oder Transport, Reparatur oder Umbauten durch nicht autorisierte Personen sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind. Werden insbesondere Betriebs- oder Wartungsanweisungen von JURA nicht befolgt oder werden andere Pflegeartikel als JURA-Wasserfilter, JURA-Reinigungs- oder Entkalkungstabletten verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt ebenfalls jede Garantie. Verschleißteile (zum Beispiel Dichtungen, Mahlscheiben, Ventile) sind von der Garantie ebenso ausgenommen, wie Schäden, die durch Fremdkörper im Mahlwerk (zum Beispiel Steine, Holz, Büroklammern) entstanden sind.
3 Als Nachweis für den Garantieanspruch gilt die Kaufquittung mit Angabe von Kaufdatum und Gerätetyp. Um die Abwicklung zu vereinfachen, sollte die Kaufquittung zusätzlich – falls möglich – folgende Angaben enthalten: Name und Adresse des Käufers sowie die Seriennummer des Gerätes.
4 Garantieleistungen werden in der Bundesrepublik Deutschland geleistet. Für Geräte, welche in einem EU-Land erworben und in ein anderes EU-Land gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils für dieses EU-Land gültigen JURA-Garantiebedingungen erbracht. Eine Verpflichtung zur Leistung der Garantie besteht nur dann, wenn das Gerät den technischen Vorschriften des Landes, in dem der Garantieanspruch geltend gemacht wird, entspricht.
5 Die Garantieleistungen werden in Deutschland durch die von JURA autorisierten JURA Gastro-Servicestellen ausgeführt.
JURA Gastro Vertriebs-GmbH, Grainau
Kundendienst Deutschland: JURA Kundenkommunikations-Center
Service-Hotline: 0180 1587242 (0,039 Euro/Min. aus dem Festnetz, max. 0,42 Euro/Min. aus dem Mobilfunknetz)
E-Mail: info@juragastroworld.de
Erreichbarkeit: Montag – Freitag 08.00 – 20.00 Uhr Wochenende und Feiertage 10.00 – 18.00 Uhr
Vertriebsadresse: JURA Gastro Vertriebs-GmbH An der Zugspitze 1
82491
Grainau
Garantiebedingungen der JURA Elektroapparate VertriebsgesmbH, Österreich
Die JURA Elektroapparate VertriebsgesmbH, 6832 Röthis gewährt für dieses Gerät dem Endabnehmer – nach Wahl des Endabnehmers – zusätzlich zu seinen Rechten gegenüber dem Verkäufer auf Gewährleistung zu folgenden Bedingungen eine Herstellergarantie von
12 Monaten ab Erstkaufdatum
1 Mängel werden innerhalb der Garantiezeit durch JURA beseitigt. Dabei erfolgt die Garantieleistung nach Wahl von JURA durch Instandsetzung (Reparatur), Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Gerätes. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder
eine verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Ausgewechseite Teile gehen in das Eigentum von JURA über.
2 Eine Garantieleistung entfällt für Schäden oder Mängel, die aus nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung oder Transport, Reparatur oder Umbauten durch nicht autorisierte Personen sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind. Werden insbesondere Betriebs- oder Wartungsanweisungen von JURA nicht befolgt oder werden andere Pflegeartikel als JURA-Wasserfilter, JURA-Reinigungs- oder Entkalkungstabletten verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt ebenfalls jede Garantie. Verschleißteile (zum Beispiel Dichtungen, Mahlscheiben, Ventile) sind von der Garantie ebenso ausgenommen, wie Schäden, die durch Fremdkörper im Mahlwerk (zum Beispiel Steine, Holz, Büroklammern) entstanden sind.
3 Als Nachweis für den Garantieanspruch gilt die Kaufquittung mit Angabe von Kaufdatum und Gerätetyp. Um die Abwicklung zu vereinfachen, sollte die Kaufquittung zusätzlich – falls möglich – folgende Angaben enthalten: Name und Adresse des Käufers sowie die Seriennummer des Gerätes.
4 Garantieleistungen werden in Österreich geleistet. Für Geräte, welche in einem EU-Land erworben und in ein anderes EU-Land gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils für dieses EU-Land gültigen JURA-Garantiebedingungen erbracht. Eine Verpflichtung zur Leistung der Garantie besteht nur dann, wenn das Gerät den technischen Vorschriften des Landes, in dem der Garantieanspruch geltend gemacht wird, entspricht.
5 Die Garantieleistungen werden in Österreich durch die von JURA autorisierten JURA Gastro-Servicestellen ausgeführt.
JURA Elektroapparate VertriebsgesmbH, Röthis
Kundendienst Österreich: JURA Kunden-Service-Center
Tel.-Nr.: 0820 00 11 25 (zum Ortstarif)
E-Mail:
kudi@at.jura.com
Erreichbarkeit: Montag - Freitag 08.00 - 18.00 Uhr
Service Center Adresse: Gläserne Service-Fabrik
Interpark
Focus
1
6832
Röthis
Vertriebsadresse: JURA Elektroapparate VertriebsgembH
Interpark
Focus
1
6832
Röthis
Kaffeeweltstrasse 10
4626 Niederbuchsiten
Switzerland

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