ALPINA Magneto - Farbe

Magneto - Farbe ALPINA - Kostenlose Bedienungsanleitung

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Notice ALPINA Magneto - page 1
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Produkttyp Dispersionsfarbe auf Wasserbasis
Marke Alpina
Modell Magneto
Farbe Dunkelgrau
Konsistenz Flüssig
Dichte 2,4 g/cm³
Löslichkeit Vollständig mit Wasser mischbar
pH-Wert Nicht bestimmt
Flammpunkt Nicht anwendbar (nicht entzündlich)
VOC-Gehalt < 10 g/l (Richtlinie 2004/42/EG)
Lagerung Bei Raumtemperatur, vor Frost und direkter Sonneneinstrahlung schützen
Gefahrenhinweis Kann allergische Hautreaktionen verursachen (H317)
Schutzmaßnahmen Schutzhandschuhe und Augenschutz tragen (P280)
Erste Hilfe bei Hautkontakt Mit viel Wasser und Seife waschen (P302 + P352)
Entsorgung Flüssige Reste zur Sammelstelle für Altfarben, eingetrocknete Reste als Hausmüll
Reinigung der Werkzeuge Mit Wasser und Seife (solange Farbe feucht)
Haltbarkeit Im Originalbehälter bei Raumtemperatur mehrere Jahre, unbrauchbar nach Gefrieren

Häufig gestellte Fragen - Magneto ALPINA

Wie bereite ich die Farbe vor dem Streichen vor?
Vor Gebrauch gut aufrühren. Gegebenenfalls mit Wasser verdünnen, jedoch nicht mehr als 10 %.
Welche Untergründe sind für Magneto geeignet?
Die Farbe eignet sich für viele Untergründe wie Putz, Mauerwerk, Tapeten und Raufaser. Bitte die technischen Informationen beachten.
Wie trage ich die Farbe auf?
Mit einem Pinsel, einer Rolle oder einem Spritzgerät. Bei Spritzverarbeitung Atemschutz (Kombifilter A2/P2) tragen.
Ist die Farbe gesundheitsschädlich?
Magneto kann allergische Hautreaktionen verursachen (H317). Daher beim Umgang Schutzhandschuhe und Augenschutz tragen. Nach Hautkontakt mit Wasser und Seife waschen.
Was tun bei Hautkontakt?
Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser und Seife waschen (P302+P352). Bei anhaltender Reizung ärztlichen Rat einholen.
Kann die Farbe eingefroren werden?
Nein, die Farbe ist frostempfindlich und wird nach dem Einfrieren unbrauchbar. Lagern Sie sie daher stets frostfrei.
Wie reinige ich Pinsel und Rollen nach der Arbeit?
Solange die Farbe noch feucht ist, Werkzeuge mit Wasser und Seife reinigen. Bei angetrockneten Resten können handelsübliche Farbentferner verwendet werden.
Wo entsorge ich Farbreste richtig?
Flüssige Farbreste bei der Sammelstelle für Altfarben abgeben. Vollständig eingetrocknete Reste können über den Hausmüll entsorgt werden.
Ist Magneto brennbar?
Nein, das Produkt ist nicht entzündlich. Es ist als nicht brennbare Flüssigkeit eingestuft (Lagerklasse 12).
Wie lange ist die Farbe haltbar?
Bei sachgemäßer Lagerung im Originalbehälter bei Raumtemperatur und vor Frost geschützt ist die Farbe mehrere Jahre haltbar. Mindestens das Haltbarkeitsdatum auf dem Etikett beachten.

Benutzerfragen zu Magneto ALPINA

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BEDIENUNGSANLEITUNG Magneto ALPINA

VersionÜberarbeitet am:DruckdatumDatum der letzten Ausgabe: -
1.006.03.201913.05.2020Datum der ersten Ausgabe: 06.03.2019

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens

1.1 Produktidentifikator

Handelsname : Magneto

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Verwendung des Stoffs/des : Beschichtungsstoffe auf Wasserbasis Gemisches

Empfohlene Einschränkungen: bei sachgemäßer Anwendung - keine

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Firma : Alpina Farben GmbH Roßdörfer Straße 50 64372 Ober-Ramstadt

Telefon : +496154710 Telefax : +4961547170632

Email-Adresse Verantwortliche/ausstellende Person : msds@dr-rmi.com

1.4 Notrufnummer

Notrufnummer 1 : +49613284463 GBK GmbH

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung (VERORDNUNG (EG) No 1272/2008)

Sensibilisierung durch Hautkontakt, Kategorie 1 H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

2.2 Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) No 1272/2008)

Gefahrenpiktogramme :

ALPINA Magneto - Kennzeichnungselemente - 1

Magneto

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1.006.03.201913.05.2020Datum der ersten Ausgabe: 06.03.2019

Signalwort : Achtung

Gefahrenhinweise : H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Sicherheitshinweise : P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

Prävention:

P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.

P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz tragen.

Reaktion:

P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.

Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:

1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on

2-Methyl-2H-isothiazol-3-on

Gemisch aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG № 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG № 220-239-6] (3:1)

2.3 Sonstige Gefahren

Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.

Hotline für Allergieanfragen und technische Beratungen: 0800/1895000 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz).

Gemisch aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1) < 15 ppm

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.2 Gemische

Chemische Charakterisierung : Dispersionsfarbe, wässrig

Inhaltsstoffe

Chemische BezeichnungCAS-NoEG-NoINDEX-NoRegistrierungsnummerEinstufungKonzentration (% w/w)
2-Methyl-2H-isothiazol-3-on2682-20-4220-239-601-2120764690-50Acute Tox. 2; H330Acute Tox. 3; H311Acute Tox. 3; H301Skin Corr. 1B; H314Eye Dam. 1; H318Skin Sens. 1A; H317Aquatic Acute 1;H400Aquatic Chronic 1;H410>= 0,0025 - < 0,025

Magneto

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1.006.03.201913.05.2020Datum der ersten Ausgabe: 06.03.2019
M-Faktor (Akut): 10M-Faktor (Chronisch): 1
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on2634-33-5220-120-9613-088-00-601-2120761540-60Acute Tox. 4; H302Skin Irrit. 2; H315Eye Dam. 1; H318Skin Sens. 1; H317Aquatic Acute 1;H400Aquatic Chronic 2;H411Acute Tox. 2; H330M-Faktor (Akut): 1M-Faktor (Chronisch): 1>= 0,0025 - < 0,025
Gemisch aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG No 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG No 220-239-6](3:1)55965-84-9613-167-00-501-2120764691-48Acute Tox. 3; H301Acute Tox. 2; H330Acute Tox. 2; H310Skin Corr. 1B; H314Skin Sens. 1; H317Aquatic Acute 1;H400Aquatic Chronic 1;H410M-Faktor (Akut): 100M-Faktor (Chronisch): 10>= 0,0002 - < 0,0015
Substanzen mit einem Arbeitsplatzexpositionsgrenzwert :
Titandioxid13463-67-7236-675-501-2119489379-17>= 10 - < 20

Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise: Ersthelfer muss sich selbst schützen.Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen.Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen).Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen.
Nach Einatmen: An die frische Luft bringen.
Nach Hautkontakt: Bei Kontakt, Haut sofort mit viel Wasser und Seife abspülen. KEINE Lösungsmittel oder Verdünner gebrauchen.
Nach Augenkontakt: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Magneto

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1.006.03.201913.05.2020Datum der ersten Ausgabe: 06.03.2019

Nach Verschlucken

: Bei Verschlucken, KEIN Erbrechen hervorrufen. Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Ärztlichen Rat einholen.

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Keine bekannt.

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Behandlung

: Keine Information verfügbar.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel

: Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Wassersprühnebel, alkoholbeständigen Schaum, Trockenlöschmittel oder Kohlendioxid verwenden.

Ungeeignete Löschmittel

: Keine bekannt.

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Besondere Gefahren bei der Brandbekämpfung

: Im Brandfall können folgende gefährliche Zerfallprodukte entstehen: Kohlenstoffmonoxid, Kohlenstoffdioxid und unverbrannter Kohlenwasserstoff (Rauch).

5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung

: Im Brandfall, wenn nötig, umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.

Weitere Information

: Das Produkt selbst brennt nicht. Übliche Maßnahmen bei Bränden mit Chemikalien.

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen

: Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. Material kann glitschige Bedingungen schaffen. Sicherheitsschuhe oder Stiefel mit rauhen Gummisohlen verwenden.

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Umweltschutzmaßnahmen

: Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen. Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation

Magneto

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1.006.03.201913.05.2020Datum der ersten Ausgabe: 06.03.2019

die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist.

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Reinigungsverfahren : Mit inertem flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B. Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel, Sägemehl). Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter geben.

6.4 Verweis auf andere Abschnitte

Hinweise zur Entsorgung finden Sie in Abschnitt 13., Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8., Weitere Informationen siehe Abschnitt 7 des Sicherheitsdatenblattes.

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Hinweise zum sicheren Umgang : Keine besonderen technischen Schutzmaßnahmen erforderlich. Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8. Hygienemaßnahmen : Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände waschen.

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Anforderungen an Lagerräume und Behälter : Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern um jegliches Auslaufen zu verhindern. Im Originalbehälter bei Raumtemperatur lagern. Um die Produktqualität beizubehalten, fern von Hitze und direkter Sonneneinstrahlung lagern. Unbrauchbar nach Gefrieren.

Zusammenlagerungshinweise : Von Oxidationsmitteln und stark sauren oder alkalischen Materialien fernhalten.

Lagerklasse (TRGS 510) : 12, Nicht brennbare Flüssigkeiten

7.3 Spezifische Endanwendungen

Bestimmte Verwendung(en) : Die Technischen Informationen sind zu beachten.

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

8.1 Zu überwachende Parameter

Arbeitsplatzgrenzwerte

InhaltsstoffeCAS-NoWerttyp (Art der Exposition)Zu überwachende ParameterGrundlage
Titandioxid13463-67-7AGW (Einatembare Fraktion)10 mg/m3(Titaniumdioxid)DE TRGS 900

Magneto

VersionÜberarbeitet am:DruckdatumDatum der letzten Ausgabe: -
1.006.03.201913.05.2020Datum der ersten Ausgabe: 06.03.2019
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (Kategorie)2;(II)
Weitere InformationAllgemeiner Staubgrenzwert. Für diesen Stoff ist kein stoffspezifischer Arbeitsplatzgrenzwert aufgestellt, da dem AGS bisher keine über die unspezifische Wirkung auf die Atemorgane hinausgehende Erkenntnisse bekannt wurden., Ausschuss für Gefahrstoffe, Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission)
AGW (Alveolengängige Fraktion)1,25 mg/m3(Titaniumdioxid)DE TRGS900
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (Kategorie)2;(II)
Weitere InformationAllgemeiner Staubgrenzwert. Für diesen Stoff ist kein stoffspezifischer Arbeitsplatzgrenzwert aufgestellt, da dem AGS bisher keine über die unspezifische Wirkung auf die Atemorgane hinausgehende Erkenntnisse bekannt wurden., Ausschluss für Gefahrstoffe, Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission)

Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung (DNEL) gemäß Verordnung (EG) № 1907/2006:

StoffnameAnwendungs-bereichExpositionsw-geMögliche Gesund-heitsschädenWert
TitandioxidVerbraucherVerschluckenLangzeit - systemi-sche Effekte700,00 mg/kg Körpergewicht/Tag

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

Persönliche Schutzausrüstung

Augenschutz: Berufsgenossenschaftliche Regeln - BGR 192 Benutzung von Augen- und GesichtsschutzSchutzbrille
Handschutz
Material: Nitrilkautschuk
Handschuhdicke: 0,2 mm
Schutzindex: Klasse 3
Anmerkungen: Geeignete Handschuhe geprüft gemäss EN374 tragen.Handschuhe vor dem Ausziehen mit Wasser und Seife reinigen.BG-Merkblatt: Einsatz von Schutzhandschuhen (BGR 195 (bisher: ZH 1/706)
Haut- und Körperschutz: Langärmelige ArbeitskleidungSicherheitsschuheDen Körperschutz je nach Menge und Konzentration der gefährlichen Substanz am Arbeitsplatz aussuchen.Nach Kontakt Hautflächen gründlich waschen.

Magneto

VersionÜberarbeitet am:DruckdatumDatum der letzten Ausgabe: -
1.006.03.201913.05.2020Datum der ersten Ausgabe: 06.03.2019
Beschmutzte Kleidung entfernen und vor Wiederverwendung waschen.Bei Spritzverarbeitung: undurchlässige Schutzkleidung
Atemschutz: Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.Berufsgenossenschaftliche Regeln - BGR 190 Benutzung von AtemschutzgerätenBei Spritzverarbeitung: Spritznebel nicht einatmen. Kombifilter A2/P2 verwenden.

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Aussehen: flüssig
Farbe: dunkelgrau
Geruch: Keine Daten verfügbar
Geruchsschwelle: Nicht relevant
pH-Wert: nicht bestimmt
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: nicht bestimmt
Siedepunkt/Siedebereich: nicht bestimmt
Flammpunkt: Nicht anwendbar
Verdampfungsgeschwindigkeit: Nicht anwendbar
Entzündbarkeit (fest, gasförmig): Dieses Produkt ist nicht entzündlich.
Obere Explosionsgrenze / Obere Entzündbarkeitsgrenze: nicht bestimmt
Untere Explosionsgrenze / Untere Entzündbarkeitsgrenze: nicht bestimmt
Dampfdruck: nicht bestimmt
Relative Dampfdichte: nicht bestimmt
Relative Dichte: nicht bestimmt
Dichte: 2,4000 g/cm3
Löslichkeit(en)

Magneto

Version1.0Überarbeitet am:06.03.2019Druckdatum13.05.2020Datum der letzten Ausgabe:-Datum der ersten Ausgabe: 06.03.2019
Wasserlöslichkeit: vollkommen mischbar
Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser: nicht bestimmt
Selbstentzündungstemperatur: nicht bestimmt
Zersetzungstemperatur: Nicht anwendbar
ViskositätViskosität, dynamisch: Keine Daten verfügbar
Explosive Eigenschaften: Nicht anwendbar
Oxidierende Eigenschaften: Nicht anwendbar
9.2 Sonstige AngabenKeine Daten verfügbar

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

10.1 Reaktivität

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.

10.2 Chemische Stabilität

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Gefährliche Reaktionen : Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.

10.4 Zu vermeidende Bedingungen

Zu vermeidende Bedingungen : Vor Frost, Hitze und Sonnenbestrahlung schützen.

10.5 Unverträgliche Materialien

Zu vermeidende Stoffe : Unverträglich mit Oxidationsmitteln. Unverträglich mit Säuren und Basen.

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Akute Toxizität

Produkt:

Akute orale Toxizität: Anmerkungen: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Akute inhalative Toxizität: Anmerkungen: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Ein-

Magneto

VersionÜberarbeitet am:DruckdatumDatum der letzten Ausgabe: -
1.006.03.201913.05.2020Datum der ersten Ausgabe: 06.03.2019

stufungskriterien nicht erfüllt.

Akute dermale Toxizität : Anmerkungen: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Inhaltsstoffe:

2-Methyl-2H-isothiazol-3-on:

Akute orale Toxizität: LD50 (Ratte): 120 mg/kg
Akute inhalative Toxizität: LC50 (Ratte): 0,145 mg/lExpositionszeit: 4 hTestatmosphäre: Staub/NebelAnmerkungen: siehe Freitext

1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on:

Akute orale Toxizität: LD50 (Ratte): 532 mg/kg
Akute inhalative Toxizität: LC50 (Ratte): 0,4 mg/lExpositionszeit: 4 hTestatmosphäre: Staub/Nebel
Akute dermale Toxizität: LD50 (Ratte): > 2.000 mg/kg

Gemisch aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG № 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG № 220-239-6] (3:1):

Akute orale Toxizität: LD50 (Ratte): 66 mg/kgMethode: OECD Prüfrichtlinie 401
Akute inhalative Toxizität: LC50 (Ratte): 0,17 mg/lExpositionszeit: 4 hTestatmosphäre: Staub/NebelMethode: OECD Prüfrichtlinie 403
Akute dermale Toxizität: LD50 (Ratte): > 141 mg/kgMethode: OECD Prüfrichtlinie 402

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

Produkt:

Anmerkungen: Nach den Einstufungskriterien der EU ist das Produkt nicht als hautreizend zu betrachten.

Schwere Augenschädigung/-reizung

Produkt:

Anmerkungen: Nach den Einstufungskriterien der EU ist das Produkt als nicht augenreizend zu betrachten.

Magneto

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1.006.03.201913.05.2020Datum der ersten Ausgabe: 06.03.2019

Sensibilisierung der Atemwege/Haut

Produkt:

Anmerkungen : Verursacht Sensibilisierung.

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

12.1 Toxizität

Produkt:

Toxizität gegenüber Fischen : Anmerkungen: Keine Daten verfügbar

Toxizität gegenüber : Anmerkungen: Keine Daten verfügbar Daphnien und anderen wir- bellosen Wassertieren

Inhaltsstoffe:

2-Methyl-2H-isothiazol-3-on:

M-Faktor (Akute aquatische : 10 Toxizität)

M-Faktor (Chronische aqua- : 1 tische Toxizität)

1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on:

M-Faktor (Akute aquatische : 1 Toxizität)

M-Faktor (Chronische aqua- : 1 tische Toxizität)

Gemisch aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG № 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG № 220-239-6] (3:1):

M-Faktor (Akute aquatische : 100 Toxizität)

M-Faktor (Chronische aqua- : 10 tische Toxizität)

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit

Keine Daten verfügbar

12.3 Bioakkumulationspotenzial

Keine Daten verfügbar

12.4 Mobilität im Boden

Keine Daten verfügbar

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Produkt:

Magneto

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1.006.03.201913.05.2020Datum der ersten Ausgabe: 06.03.2019
Bewertung: Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind..

12.6 Andere schädliche Wirkungen

Produkt:

Sonstige ökologische Hinweise: Eine Umweltgefährdung kann bei unsachgemäßer Handhabung oder Entsorgung nicht ausgeschlossen werden.

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

Produkt: Flüssige Materialreste bei der Sammelstelle für Altfarben/Altlacke abgeben, eingetrocknete Materialreste als Bau- und Abbruchabfälle oder als Siedlungsabfälle bzw. Hausmüll entsorgen.Abfall sollte nicht über Abwässer entsorgt werden.
Verunreinigte Verpackungen: Nur restentleertes Gebinde zum Recycling geben.
Abfallschlüssel-No: gebrauchtes Produkt080112, Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11* fallen

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

14.1 UN-Nummer

Nicht als Gefahrgut eingestuft

14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

Nicht als Gefahrgut eingestuft

14.3 Transportgefahrenklassen

Nicht als Gefahrgut eingestuft

14.4 Verpackungsgruppe

Nicht als Gefahrgut eingestuft

14.5 Umweltgefahren

Nicht als Gefahrgut eingestuft

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

Anmerkungen : Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften. siehe Abschnitte 6-8

14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code

Auf Produkt im Lieferzustand nicht zutreffend.

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VersionÜberarbeitet am:DruckdatumDatum der letzten Ausgabe: -
1.006.03.201913.05.2020Datum der ersten Ausgabe: 06.03.2019

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).: Dieses Produkt ist ein Gemisch, welches keine besorgniserregende Substanz (SVHC) größer oder gleich 0,1% enthält, daher müssen keine erlaubten Endanwendungen definiert und keine Stoffsicherheitsbeurteilung erstellt werden.
REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV): Kein(e,er)

Seveso III: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen. Nicht anwendbar

Wassergefährdungsklasse : 1 schwach wassergefährdend Einstufung nach AwSV, Anlage 1 (5.2)

Flüchtige organische Verbindungen : Richtlinie 2004/42/EG < 0.1 % < 10 g/l

Sonstige Vorschriften:

Beschäftigungsbeschränkungen gemäß Richtlinie 94/33/EG über den Jugendarbeitsschutz oder verschärfenden nationalen Bestimmungen beachten, soweit zutreffend.

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

Eine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment) ist für diesen Stoff nicht erforderlich.

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Volltext der H-Sätze
H301: Giftig bei Verschlucken.
H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H310: Lebensgefahr bei Hautkontakt.
H311: Giftig bei Hautkontakt.
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318: Verursacht schwere Augenschäden.
H330: Lebensgefahr bei Einatmen.
H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Volltext anderer Abkürzungen
Acute Tox.: Akute Toxizität
Aquatic Acute: Kurzfristig (akut) gewässergefährdend
Aquatic Chronic: Langfristig (chronisch) gewässergefährdend

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1.006.03.201913.05.2020Datum der ersten Ausgabe: 06.03.2019
Eye Dam.: Schwere Augenschädigung
Skin Corr.: Ätwirkung auf die Haut
Skin Irrit.: Reizwirkung auf die Haut
Skin Sens.: Sensibilisierung durch Hautkontakt
DE TRGS 900: TRGS 900 - Arbeitsplatzgrenzwerte
DE TRGS 900 / AGW: Arbeitsplatzgrenzwert

ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße; AICS - Australisches Verzeichnis chemischer Substanzen; ASTM - Amerikanische Gesellschaft für Werkstoffprüfung; bw - Körpergewicht; CLP - Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen, Verordnung (EG) Nr 1272/2008; CMR - Karzinogener, mutagener oder reproduktiver Giftstoff; DIN - Norm des Deutschen Instituts für Normung; DSL - Liste heimischer Substanzen (Kanada); ECHA - Europäische Chemikalienbehörde; EC-Number - Nummer der Europäischen Gemeinschaft; ECx - Konzentration verbunden mit x % Reaktion; ELx - Beladungsrate verbunden mit x % Reaktion; EmS - Notfallplan; ENCS - Vorhandene und neue chemische Substanzen (Japan); ErCx - Konzentration verbunden mit x % Wachstumsgeschwindigkeit; GHS - Global harmonisiertes System; GLP - Gute Laborpraxis; IARC - Internationale Krebsforschungsagentur; IATA - Internationale Luftverkehrs-Vereinigung; IBC - Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut; IC50 - Halbmaximale Hemmstoffkonzentration; ICAO - Internationale Ziviluftfahrt-Organisation; IECSC - Verzeichnis der in China vorhandenen chemischen Substanzen; IMDG - Code - Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen; IMO - Internationale Seeschifffahrtsorganisation; ISHL - Gesetz- über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Japan); ISO - Internationale Organisation für Normung; KECI - Verzeichnis der in Korea vorhandenen Chemikalien; LC50 - Lethale Konzentration für 50 % einer Versuchspopulation; LD50 - Lethale Dosis für 50 % einer Versuchspopulation (mittlere lethale Dosis); MARPOL - Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Moeresverschmutzung durch Schiffe; n.o.s. - nicht anderweitig gonannt; NO(A)EC Konzentration, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NO(A)EL - Dosis, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NOELR - Keine erkennbare Effektladung; NZIoC - Neuseeländisches Chemikalienverzeichnis; OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; OPPTS - Büro für chemische Sicherheit und Verschmutzungsverhütung (OSCPP); PBT - Persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanzen; PICCS - Verzeichnis der auf den Philippinen vorhandenen Chemikalien und chemischen Substanzen; (Q)SAR - (Quantitative) Struktur-Wirkungsbeziehung; REACH - Verordnung (EG) No 1907/2006 des Europäischen Parliaments und des Rats bezüglich der Registrierung, Bewertung, Genehmigung und Restriktion von Chemikalien; RID - Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr; SADT - Selbstbeschleunigende Zersetzungstemperatur; SDS - Sicherheitsdatenblatt; SVHC - besonders besorgniserregender Stoff; TCSI - Verzeichnis der in Taiwan vorhandenen chemischen Substanzen; TRGS - Technischen Regeln für Gefahrstoffe; TSCA - Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe (Vereinigte Staaten); UN - Vereinte Nationen; vPvB - Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar

Weitere Information

Einstufung des Gemisches:

Skin Sens. 1

H317

Einstufungsverfahren:

Rechenmethode

Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.

REACH Information

Die Vorgaben der REACH-Verordnung (EG № 1907/2006) zur Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien setzen wir entsprechend unseren gesetzlichen Verpflichtungen um. Unsere Sicherheitsdatenblätter werden wir regelmäßig gemäß den uns zur Verfügung gestellten Informationen unserer Vorlieferanten anpassen und aktualisieren. Wie gewohnt werden wir Sie über diese Anpassungen informieren. Bezüglich REACH möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir als nachgeschalteter Anwender keine eigenen Registrierungen vornehmen, sondern auf die Informationen unserer Vorlieferanten angewiesen sind. Sobald diese vorliegen, werden wir unsere Sicherheitsdatenblätter entsprechend anpassen. Dies kann je nach Registrierfristen der enthaltenen Stoffe im Übergangszeitraum zwischen 01.12.2010 und 01.06.2018 erfolgen.

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Produktinformationen

Marke : ALPINA

Modell : Magneto

Kategorie : Farbe