CARL 290 - E-Bike BLAUPUNKT - Kostenlose Bedienungsanleitung
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| Produkttyp | Elektro-Faltrad (E-Bike) |
| Modell | Blaupunkt CARL 290 |
| Abmessungen (gefaltet) | Ca. 120 x 60 x 40 cm |
| Gewicht | Ca. 22 kg (inkl. Akku) |
| Zulässiges Gesamtgewicht | 120 kg |
| Motor | 250 W Hinterrad-Nabenmotor |
| Akku | 36 V / 10,4 Ah Lithium-Ionen (abnehmbar) |
| Reichweite | Bis zu 50 km (unter idealen Bedingungen) |
| Ladezeit | Ca. 4-6 Stunden |
| Höchstgeschwindigkeit | 25 km/h (elektrisch unterstützt) |
| Schaltung | 7-Gang Shimano Nabenschaltung |
| Bremsen | V-Bremsen vorne und hinten |
| Reifen | 20 x 1,95 Zoll (pannenschutz) |
| Beleuchtung | LED-Scheinwerfer und Rücklicht (dynamobetrieben) |
| Display | LCD-Display mit Akkuanzeige, Geschwindigkeit, Kilometerstand |
| Faltmechanismus | Mittelfaltrahmen mit Sicherheitsverriegelung |
| Wartung | Kette regelmäßig ölen, Bremsbeläge prüfen, Reifendruck kontrollieren |
| Reinigung | Mit feuchtem Tuch abwischen; keine Hochdruckreiniger |
| Sicherheitsausstattung | Klingel, Reflektoren, Seitenständer |
| Garantie | Rahmen: 5 Jahre; Akku: 12 Monate |
| Ersatzteile | Akku, Ladegerät, Display, Bremsklötze, Reifen, Kette |
| Besonderheiten | USB-Ladeanschluss am Display, Gepäckträger, Schutzbleche |
Häufig gestellte Fragen - CARL 290 BLAUPUNKT
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BEDIENUNGSANLEITUNG CARL 290 BLAUPUNKT
Gewährleistung & Garantiebedingungen für Blaupunkt Falt-E-Bikes
Gewährleistung
Grundsätzlich gilt die gesetzliche Gewährleistung. Gewährleistungsansprüche können Sie zurzeit innerhalb eines Zeitraumes von maximal 2 Jahren ab Erstkaufdatum in Deutschland geltend machen.
Der Anspruch auf Gewährleistung und Garantie muss durch einen Nachweis der Kaufquittung vom Käufer nachgewiesen werden.
Die Gewährleistung bezieht sich auf den Austausch, Reparatur oder ggf. Instandsetzung des defekten Teiles. Bauteile, die ausgetauscht werden, gehen in Eigentum des Herstellers über. Die Gewährleistung gilt nur für Material- und Verarbeitungsfehler.

Garantie
Durch den selbstauferlegten hohen Qualitätsstandard gewährt der Hersteller dem Endverbraucher eine freiwillige Hersteller-Garantie auf folgende Bauteile ab Erstkaufdatum. Die Garantie gilt nur für Material- und Verarbeitungsfehler.
1. Garantie auf den Rahmen
Auf den Rahmen wird eine 5-jährige Garantie auf Bruchsicherheit geleistet. Die Garantieleistung ist der Austausch oder die Reparatur des Rahmens.
2. Garantie auf den Akku
Auf den Akku gewähren wir eine Garantie von 12 Monaten auf die ordnungsgemäße Funktion und eine Leistung von mindestens 60 % im ersten Jahr. Die Garantieleistung ist der Austausch oder die Reparatur des Akkus.
Ausnahmen von der Gewährleistung und Garantie
Gewährleistungsansprüche und Garantieansprüche beruhen auf einem normal-üblichen privaten Gebrauch der Produkte und gelten nicht für den gewerblich erhöhten Gebrauch oder Vermietung.
Ausgenommen von der Gewährleistung und der Garantie sind:
a) Bauteile, die dem Verbrauch, Abnutzung oder dem Verschleiß unterliegen, wie z.B. (ausgenommen eindeutiger Herstellungsfehler oder Materialfehler) Sattel, Akku/Batterie, Griffe, Kette, diverse Ritzel, Reifen, Schläuche, Lichtanlage, Bremsen, Sicherung, Kabel, Ständer, Zahnkränze, Schaltung, Bowdenzüge, Aufkleber usw. b) Kosten für Wartungs-, Überprüfungs- und Säuberungsarbeiten. c) Alle Ereignisse wie Schwingungen, Farbveränderungen, Abnutzung, Geräusche usw. die die Fahreigenschaften nicht beeinträchtigen.
Es erlischt der Gewährleistungs- bzw. Garantieanspruch
a) Bei baulicher Veränderung an E-Bike Rahmen, Lenksäule, Antrieb, Elektronik, Akku oder Fahrradgabel. b) Beim Anbau von Zubehör oder Ersatzteilen, die nicht vom Hersteller freigegeben sind. c) Wenn die originale Rahmennummer durch Beschädigung nicht mehr erkennbar ist. d) Wenn das E-Bike nicht wie in der Gebrauchsanweisung den ausgewiesenen Spezifikationen verwendet, behandelt und durch qualifiziertes Personal regelmäßig gewartet worden ist. e) Bei Schäden durch Unfall oder Vandalismus.
Ermittlung des Schadens
Die Untersuchung der Gewährleistung bzw. des Garantiefalles obliegt ausschließlich dem Hersteller.
Kosten
Bei berechtigtem Gewährleistung- bzw. Garantieanspruch übernimmt der Hersteller die Kosten des Versandes und die Aus- und Einbaukosten.
Nicht Verlängerung der Gewährleistung bzw. der Garantie
Durch eine ausgeführte Arbeit im Rahmen der Gewährleistung bzw. der Garantie wird eine Frist der Gewährleistung- bzw. Garantiedauer weder erneuert noch verlängert. Die Geltendmachung nach Ablauf des Zeitraumes ist ausgeschlossen.
Beseitigung des Mangels
Der Anspruch auf die Gewährleistung bzw. der Garantie berechtigt den Kunden nur zur Beseitigung des Mangels. Ansprüche auf Rückgabe oder Minderung des Kaufpreises gelten erst nach drei nicht erfolgreichen Nachbesserungen.