Busch-Jaeger

6010 - Fernbedienung Busch-Jaeger - Kostenlose Bedienungsanleitung

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BEDIENUNGSANLEITUNG 6010 Busch-Jaeger

Installationstechnik

Hausleittechnik

Busch - Ferncontrol - IR

Handsender 6010

Bedienungsanweisung

Fig. 1
Busch-Jaeger 6010 - 1

IR-Sendebereich (§ m)
Busch-Jaeger 6010 - 2

radar | Angle (°) | Value (%) | |---|---| | 0 | 20 | | 30 | 15 | | 60 | 10 | | 90 | 5 | | 120 | 5 | | 150 | 5 | | 180 | 5 | | 210 | 5 | | 240 | 5 | | 270 | 5 | | 300 | 5 | | 330 | 5 | | 360 | 5 | | 390 | 5 | | 420 | 5 | | 450 | 5 | | 480 | 5 | | 510 | 5 | | 540 | 5 | | 570 | 5 | | 600 | 5 | | 630 | 5 | | 660 | 5 | | 690 | 5 | | 720 | 5 | | 750 | 5 | | 780 | 5 | | 810 | 5 | | 840 | 5 | | 870 | 5 | | 900 | 5 | | 930 | 5 | | 960 | 5 | | 990 | 5 | | -990 | -10 | | -980 | -10 | | -970 | -10 | | -960 | -10 | | -950 | -10 | | -940 | -10 | | -930 | -10 | | -920 | -10 | | -910 | -10 | | -900 | -10 | | -890 | -10 | | -880 | -10 | | -870 | -10 | | -860 | -10 | | -850 | -10 | | -840 | -10 | | -830 | -10 | | -820 | -10 | | -810 | -10 | | -800 | -10 | | -790 | -10 | | -780 | -10 | | -770 | -10 | | -760 | -10 | | -750 | -10 | | -740 | -10 | | -730 | -10 | | -720 | -10 | | -710 | -10 | | -700 | -10 | | -690 | -10 | | -680 | -10 | | -670 | -10 | | -660 | -10 | | -650 | -10 | | -640 | -10 | | -630 | -10 | | -620 | -10 | | -610 | -10 | | -600 | -10 | | -590 | -10 | | -580 | -10 | | -570 | -10 | | -560 | -10 | | -550 | -10 | | -540 | -10 | | -530 | -10 | | -520 | -10 | | -510 | -10 | | -500 | -10 | | -490 | -10 | | -480 | -10 | | -470 | -10 | | -460 | -10 | | -450 | -10 | | -440 | -10 | | -430 | -10 | | -420 | -10 | | -410 | -10 | | -400 | -10 | | -390 | -10 | | -380 | -10 | | -370 | -10 | | -360 | -10 | | -350 | -10 | | -340 | -10 | | -330 | -10 | | -320 | -10 | | -310 | -10 | | -300 | -10 | | -290 | -10 | | -280 | -10 | | -270 | -10 | | -260 | -10 | | -250 | -10 | | -240 | -10 | | -230 | -10 | | -220 | -10 | | -210 | -10 | | -200 | -10 | | -190 | -10 | | -180 | -10 | | -170 | -10 | | -160 | -10 | | -150 | -10 | | -140 | -10 | | -130 | -10 | | -120 | -10 | | -110 | -10 | | -100 | -10 | | 995 | 2.5% (approximate) | | 996 | 2.5% (approximate) | | 997 | 2.5% (approximate) | | 998 | 2.5% (approximate) | | 999 | 2.5% (approximate) | | +999 (approximate) | 2.5% (approximate) |

Busch-Jaeger 6010 - 3

IR-Empfänger adressieren

Jeder IR-Empfänger erhält eine Adresse. Die Adresse wird über ein Adressrad eingestellt. Es befindet sich auf der Geräterückseite (Steckerversion) bzw. hinter der Abdeckkappe (Baldachinversion); bei der IR-Unterputzversion hebeln Sie das Bedienelement an den seitlichen Einkerbungen oder dem Abdeckrahmen vom Unterputzeinsatz ab - das Adressrad befindet sich auf der Rückseite des Bedienelementes.

Auf dem Adressrad befindet sich eine Markierung. Richten Sie die Markierung mit einem Schraubendreher auf die Adresse, die Sie dem IR-Empfänger zuordnen wollen. Es stehen insgesamt 10 Adressen zur Verfügung, die in zwei Adressbereiche "1 - 5" und "6 - 10" aufgeteilt sind.

Hinweis

Berücksichtigen Sie bei der Adressierung den IR-Sen-debereich des IR-Handsenders, der durch die schraffierten Flächen der Fig. 3 (s. Klappseite hinten) dargestellt ist.

Batterien einlegen

Legen Sie vier Alkali-Mangan Batterien (Mikrozellen IEC LR03) in das Batteriefach auf der IR-Handsenderrückseite. Achten Sie dabei auf die Polung!

IR-Handsender kennenlernen

Der IR-Handsender bietet zur Ansteuerung der IR-Empfänger folgende Möglichkeiten (Fig. 2):

  1. LED-Anzeige: Sende-Kontrolleuchte
  2. Rote Taste "ALLES AUS": gewählten Adressbereich ausschalten
  3. Taste M1: MEMO Speicher 1
  4. Taste M2: MEMO Speicher 2
  5. Fünf Tasten "OFF": IR-Empfänger AUS o. dunkler
  6. Fünf Tasten "ON": IR-Empfänger EIN o. heller
  7. Schiebeschalter: Adressbereich wechseln
  8. Taste MEMO: Speicherung vorbereiten

Bedienung

Adressbereich einstellen

• Umschalten: Schiebeschalter

-nach rechts: Adressen 6 - 10

Schalten und Dimmen

Richten Sie den IR-Handsender auf den/die zu steuernden IR-Empfänger. Die Sende-Kontrolleuchte des IR-Handsenders blinkt bei Sendebetrieb. Die Schaltfunktionen EIN / AUS wirken erst nach einer kurzen Zeitverzögerung.

- EIN-Schalten: Taste "ON" für die gewünschte Adresse antippen:

-IR-Schalter werden eingeschaltet

-Bei IR-Dimmern wird die zuletzt eingestellte Helligkeit wieder eingesetzt

- AUS-Schalten: Taste "OFF" für die gewünschte Adresse antippen:

-IR-Schalter werden ausgeschaltet

-Bei IR-Dimmern wird die zuletzt eingestellte Helligkeit gemerkt und ausgeschaltet

- Heller: Taste "ON" für die gewünschte Adresse gedrückt halten:

-IR-Schalter werden eingeschaltet

-Bei IR-Dimmern wird von der momentanen Helligkeit an stufenweise heller gestellt, solange die Taste gedrückt wird

- Dunkler: Taste "OFF" für die gewünschte Adresse gedrückt halten:

- IR-Schalter bleiben eingeschaltet

-Bei IR-Dimmern wird von der momentanen Helligkeit an stufenweise dunkler gestellt, solange die Taste gedrückt wird

Bedienung

MEMO Speicher benutzen

Alle IR-Empfänger des Busch-Ferncontrol-IR-Systems besitzen zwei Speicher: M1 und M2. Diese können Sie individuell ändern und abrufen.

- Abrufen: Taste M1 (bzw. M2) drücken:

-Unabhängig von der momentanen Helligkeit werden bei allen IR-Empfängern des gewählten Adressbereiches die gespeicherten Helligkeiten eingestellt

- Ändern: Tasten "ON / OFF" drücken:

- Alle IR-Empfänger eines Adressbereiches werden auf die jeweils gewünschte Helligkeit eingestellt

Taste MEMO drücken

Taste M1 (bzw. M2) drücken:

- Die zuvor eingestellten Helligkeiten aller IR-Empfänger dieses Adressbereiches werden gespeichert

Hinweis

Pro Taste M1 bzw. M2 können Sie unterschiedliche Helligkeiten für die Adressbereiche "1 - 5" und "6 - 10" speichern.

Adressbereich schalten

- AUS-Schalten: Rote Taste "ALLES AUS" drücken:

-Alle IR-Empfänger des gewählten Adressbereiches werden ausgeschaltet

-Bei IR-Dimmern wird die zuletzt eingestellte Helligkeit gemerkt

Hinweise

Mehrere IR-Empfänger können dieselbe Adresse haben. Diese Empfänger sollen im IR-Sende- (Sichtbereich) liegen (Fig. 3), besonders wenn Sie mehrere IR-Empfänger eines Adressbereiches bedienen wol-

len.

Der IR-Sendebereich kann sich durch Reflexion verändern.

Beispiel und Merktabelle

Beispiel

Die Prozentangaben der folgenden Tabelle beziehen sich auf die Maximalhelligkeit der Verbraucher, die über die IR-Schalter (S) bzw. IR-Dimmer (D) angeschlossen sind.

Verbraucher S / D Adresse M 1 M 2
Außenleuchte S1 EIN AU S
Flurleuchte S 2A U S EIN
StehleuchteD350%25%
StehleuchteD450%25%
TischleuchteD575%100%
PunktstrahlerD625%75%
DeckenleuchteD760%75%
DeckenleuchteD860%75%
WandleuchteD 950%75%
WandleuchteD1075%75%

Merktabelle

Tragen Sie Ihre Adress- und MEMO-Zuweisungen in die folgende Tabelle ein:

Verbraucher S / D Adresse M 1 M 2
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10

Störfallhilfe

Hinweise

Bei einem Netzausfall werden alle gespeicherten Helligkeiten für mind. 8 Stunden in den IR-Empfängern gesichert.

Störungsursachen lassen Sie vom Fachpersonal feststellen und beseitigen.

Diagnose Mögl. Ursache

LED-Anzeige blinkt - Batterien des IR-Hand- bei Tastendruck nicht: senders sind erschöpft oder falsch eingelegt

IR-Empfänger/Verbrau- - IR-Empfänger liegt nicht cher reagiert nicht: im IR-Sendebereich

- Am IR-Empfänger andere Adresse eingestellt

- Adresse am IR-Handsender falsch gewählt

- Störung am IR-Empfänger durch Fremdlicht

- Batterien des IR-Hand- senders erschöpft

- Angeschlossener Verbraucher nicht betriebsbereit (z. B. defekte Glühlampe, Schnurschalter nicht eingeschaltet)

- Sicherung des IR-Dimmers defekt

Postzulassung

Vfg 146/1984

Allgemeine Genehmigung für Führungs- und Fernwirk-Funkanlagen des nicht öffentlichen beweglichen Landfunkdienstes (nöbL) im optischen Frequenzbereich

  1. Das Errichten und Betreiben von Führungs- und Fernwirk-Funkanlagen des nicht öffentlichen beweglichen Landfunkdienstes (nöbL), bei denen die Übertragung von Signalen innerhalb der Grenzen eines Grundstückes im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3a des Gesetzes über Fernmeldeanlagen (FAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.3.1977, darüber hinaus für Fernwirkzwecke (z.B. Garagentoröffnung) über geringe Entfernungen auch außerhalb von Grundstücken erfolgt, wird aufgrund der §§ 1 und 2 des FAG für den Geltungsbereich dieses Gesetzes hiermit allgemein genehmigt.
  2. Führungs- und Fernwirk-Funkanlagen im Sinne dieser Genehmigung sind elektrische Sendeeinrichtungen sowie elektrische Empfangseinrichtungen des nichtöffentlichen beweglichen Landfunkdienstes (nöbL) für die Übertragung von Signalen (z.B. Sprachsignale, Fernsteuersignale) im Frequenzbereich von 3 x 1011 Hz bis 5 x 1014 Hz (1 mm bis 600 nm).
  3. Für diese Genehmigung gelten folgende Bedingungen:
    a.) Führungs- und Fernwirk-Funkanlagen des nöbL im optischen Frequenzbereich müssen den jeweils geltenden "Technischen Vorschriften für Führungs- und Fernwirk-Funkanlagen des nichtöffentlichen beweglichen Landfunksdienstes im optischen Frequenzbereich" entsprechen.
    b.) Als Nachweis, daß nach dem 30.4.84 seriermäßig hergestellte Führungs- und Fernwirk-Funkanlagen des nöbL im optischen Frequenzbereich den vorgenann- ten "Technischen Vorschrifte n" entsprechen, müssen derartige Geräte mit einer DBP - Zulassungsummer des Zentralamtes für Zulassung im Fernmeldewesen (ZZF) gekennzeichnet sein.

c.) Die Bedingung unter a.) findet für Führungs- und Fernwirk-Funkanlagen des nöbL im optischen Frequenzbereich, die bis zum 30.4.1984 in Betrieb genommen worden sind, keine Anwendung, solange durch diese Funkanlagen keine Funkstörungen verursacht werden.

d.) Andere Fermmeldeanlagen, die öffentlichen Zwecken dienen, und Funkanlagen außerhalb des optischen Frequenzbereiches dürfen nicht gestört werden.

e.) Führungs- und Fernwirk-Funkanlagen des nöbL im optischen Frequenzbereich dürfen ohne eine besondere Genehmigung der deutschen Bundespost nicht mit anderen Fernmeldeanlagen (z.B. privaten Drahtferrmeldeanlagen, Fernsprechnebenstellenanlagen, Anlagen im öffentlichen Direktrufnetz) verbunden werden.

  1. Diese Allgemeine Genehmigung kann insgesamt - oder im Einzelfall auch für einzelne Funkanlagen durch die örtlich zuständige Oberpostdirektion - widerrufen werden. Ein Widerruf ist insbesondere dann zulässig, wenn die Auflagen der Genehmigung nicht eingehalten werden. Anstatt die Genehmigung zu widerrufen, kann die Deutsche Bundespost anordnen, daß bei Verstößen gegen die Auflagen die Führungs- und Fernwirk-Funkanlagen des nöbL im optischen Frequenzbereich außer Betrieb zu setzen ist und erst bei Einhaltung der Auflagen wieder betrieben werden darf.

Die Deutsche Bundespost kann die Bedingungen und Auflagen dieser Genehmigung jederzeit ergänzen oder ändern.

Auflagen der Genehmigung

Diese "Allgemeine Genehmigung" wird unter folgenden Auflagen, die Bestandteil der Genehmigung sind, erteilt:

  1. Der optische Frequenzbereich, in dem eine Vielzahl von Funkanlagen für verschiedene Anwendungen betrieben wird, wird auch für andere Zwecke (z.B.

Erwärmung, Beleuchtung) benutzt. Gegenseitige Beeinflussungen sind daher nicht auszuschließen. Der Halter einer aufgrund dieser Genehmigung errichteten und betriebenen Funkanlage muß Störungen seiner Funkanlage durch andere in diesem Frequenzbereich betriebene Geräte hinnehmen.

  1. Alle Einrichtungen der errichteten Funkanalge sind dauernd in vorschriftsmäßigem Zusatnd zu halten. Mängel sind sofort zu beseitigen.
  2. Zur Prüfung der Anlage, die aufgrund dieser Genehmigung errichtet, für den Betrieb bereitgehalten oder betrieben wird, hat der Halter und Inhaber dieser Genehmigung Beauftragten der Deutschen Bundespost das Betreten von Grundstücken und Räumen, in denen sich derartige Funkanlagen befinden, zu gestatten oder diese Befugnis zu erwirken. Den Beauftragten der Deutschen Bundespost sind dabei alle gewünschten Auskünfte über diese Anlagen zu erteilen.
  3. Der Halter eines Gerätes und Inhaber dieser Genehmigung ist verpflichtet, jeder Änderung oder Ergänzung der Genehmigung unverzüglich nachzukommen und hierbei ggf. entstehende Kosten zu tragen.
  4. Der Aufforderung der Deutschen Bundespost, eine derartige Funkanlage außer Betrieb zu setzen, muß der Halter und Inhaber dieser Genehmigung ohne Verzug nachkommen. Wenn es die Deutsche Bundespost verlangt, sind während der angeordneten Betriebseinstellung die Funkanlage oder Teile von ihr zu entfernen und nach näherer Weisung zu verwahren.
  5. Erlischt die Genehmigung, so ist die Anordnung der Deutschen Bundespost über die Beseitigung der Funkanlage zu befolgen.

Zusatzhinweise für Hersteller, Verkäufer und Benutzer

  1. Führungs- und Fernwirk-Funkanlagen des nöbL im optischen Frequenzbereich bedürfen keiner besonderen Genehmigung im einzelnen, wenn das einzelne Gerät an erkennbarer Stelle berechtigterweise die vom Zentralamt für Zulassungen in Ferrmeldewesen

zugeteilte DBP-Zulassungsnummer trägt.

  1. Nur solche Führungs- und Fernwirk-Funkanlagen des nöbL im optischen Frequenzbereich, die mit einem beim Zentralamt für Zulassungen im Fernmeldewesen der Deutschen Bundespost technisch geprüften und zugelassenen Baumuster elektrisch und mechanisch übereinstimmen, dürfen die jeweils zugeteilte DBP-Zulassungsnummer tragen.
  2. Für Infrarot-Funkanlagen für Zwecke der Unterhaltungselektronik gilt weiterhin die "Allgemeine Genehmigung für das Errichten und Betreiben von Infrarot-Funkanlagen für Zwecke der Unterhaltungselektronik" (Amtsblattnummer 41 vom 5.4.1979).
  3. Die Allgemeine Genehmigung hat weder die Strahlungssicherheit noch die elektrische und mechanische Sicherheit dieser Funkanlagen zum Gegenstand. Hierfür gelten die einschlägigen Bestimmungen.
  4. Die Genehmigung zum Verbinden dieser Funkanlagen mit anderen Fernmeldeanlagen richtet sich nach den jeweiligen Vorschriften, z.B. den "Bestimmungen über private Drahtfermeldeanlagen", der "Fermeldeordnung", bzw. der "Verordnung über das öffentliche Direktrufnetz für die Übertragung digitaler Nachrichten". Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen Fernmeldeämter (Abnahmestelle für private Fernmeldeeinrichtung).

Vfg 147/1984

Technische Vorschriften Führungs- und Fernwirk-Funkanlagen des nichtöffentlichen beweglichen Landfunkdienstes (nöbL) im optischen Frequenzbereich

Führungs- und Fernwirk-Funkanlagen des nöbL im optischen Frequenzbereich * ), die nach dem 30.4.1984 in Betrieb genommen werden, müssen, um Funkentstörungen zu vermeiden, den in der Anlage abgedruckten Technischen Vorschriften entsprechen.

*) Hierzu gehören u.a. Funkanlagen zur Fernsteuerung von Diaprojektoren, Garagentoren und Spielzeug sowie Dolmetscher- und Schwerhörigenanlagen.

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Produktinformationen

Marke : Busch-Jaeger

Modell : 6010

Kategorie : Fernbedienung