R-3G16B - Mikrowellen SHARP - Kostenlose Bedienungsanleitung
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| Produkttyp | Mikrowellengerät mit Grillfunktion |
| Marke | Sharp |
| Modell | R-3G16B |
| Farbe | Weiß (Standard) |
| Garraumvolumen | 20 Liter |
| Mikrowellenleistung | 800 W |
| Grillleistung | 1000 W |
| Leistungsstufen | 5 Stufen (einschl. Auftaustufe) |
| Steuerung | Drehknöpfe und mechanischer Timer |
| Drehteller | Ja, 25,5 cm Durchmesser |
| Innenbeleuchtung | Ja |
| Timer | Bis zu 35 Minuten |
| Anschlussleistung | Max. 1350 W (Mikrowelle + Grill) |
| Netzspannung | 220–230 V, 50 Hz |
| Sicherung | Mindestens 10 A |
| Abmessungen (B x H x T) | Ca. 440 x 258 x 358 mm |
| Gewicht | Ca. 11 kg |
| Zubehör | Drehteller, Drehteller-Träger, Grillrost, Kochbuch |
| Sicherheitsmerkmale | Türsicherheitsverriegelung, Überhitzungsschutz, Kindersicherung (Türschloss) |
| Reinigung | Garraum und Zubehör mit feuchtem Tuch reinigen; keine Scheuermittel |
| Reparatur | Nur durch autorisierten SHARP-Kundendienst |
| Garantie | 2 Jahre (gemäß gesetzlicher Bestimmungen) |
| Besonderheiten | Gleichzeitiges Grillen und Mikrowellen möglich; Auftauen nach Gewicht oder Zeit |
Häufig gestellte Fragen - R-3G16B SHARP
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BEDIENUNGSANLEITUNG R-3G16B SHARP
WICHTIGE SICHERHEITSHINWEISE .... D-1
AUFSTELLANWEISUNGEN D-3
ZUBEHÖR D-3
BEZEICHNUNG DER BAUTEILE D-4
BEDIENUNGSHINWEISE D-5
REINIGUNG UND PFLEGE D-6
FUNKTIONSPRÜFUNG D-7
GRILLBETRIEB D-8
F TABLE DES MATIÈRES
INSTRUCTIONS IMPORTANTES DE SECURITE. F-1
INSTALLATION F-3
ACCESSOIRES F-3
LES ORGANES F-4
CONSEILS DE CUISSON ...... F-5
ENTRETIEN ET NETTOYAGE ...... F-6
AVANT D'APPELER LE DEPANNEUR.... F-7
UTILISATION DU GRIL F-8
NL INHOUDSOPGAVE
BELANGRIJKE VEILIGHEIDSMAATREGELEN NL-1
INSTALLATIE NL-3
TOEBEHOREN NL-3
NAMEN VAN ONDERDELEN .... NL-4
KOOKPROCEDURE .... NL-5
ONDERHOUD EN REINIGEN ....NL-6
IN GEVAL VAN STORINGEN....NL-7
GRILLFUNKTIE NL-8
INDICE
ISTRUZIONI IMPORTANTI SULLA SICUREZZA . I-1
INSTALLAZIONE 1-3
ACCESSORI 1-3
NOME DELLE PARTI 1-4
SUGGERIMENTI PER LA COTTURA....1-5
MANUTENZIONE E PULIZIA ...... I-6
DIAGNOSTICA....1-7
MODO DELLA GRIGLIA 1-8
E INDICE
D Gilt nur für die BR-Deutschland
Sehr geehrte Damen und Herren,
das von Ihnen erworbene Mikrowellengerät arbeitet mit Hochfrequenz und kann unter Umständen Funkdienste stören, z.B. den Ton- und Fernsehrundfunkempfang. Es ist nach den geltenden Technischen Vorschriften des Bundesamtes für Post und Telekommunikation (BAPT) funkentstört und zugelassen und trägt als Nachweis dafür eine BZT-Zulassungsnummer. Bitte überzeugen Sie sich selbst.
In ungünstigen Fällen können Funkstörungen durch Mikrowellengeräte auch dann nicht ausgeschlossen werden, wenn sie die Technischen Vorschriften des BAPT einhalten. In solchen Fällen wenden sie sich bitte an Ihren Fachhändler oder direkt an uns.

Allgemeingenehmigung nach dem Gesetz über den Betrieb von Hochfrequenzgeräten: vom 11. Dezember 1991.
§1
Aufgrund des §3 des Gesetzes über den Betrieb von Hochfrequenzgeräten (HFrG) vom 9, August 1949 (WiGBI S. 235), geändert durch Artikel 135 des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeit (EGOWiG) vom 24 Mai 1968 (BGBl. I.S. 503, 538) und durch Artikel 4 Abs. 10 des Gesetzes zur Neustrukturierung des Post- und Fernmeldewesens und der Deutschen Bundespost (Post-StruktG) vom 08 Juni 1989 (BGBl. I S. 1026, 1049), wird für den Betrieb von Mikrowellenherden, deren Arbeitsfrequenz auf einer ISM-Frequenz liegt, eine Allgemeingenehmigung erteilt.
§2
Zur Vermeidung von Funkstörungen müssen die Mikrowellenherde den Technischen Vorschriften des Bundesamtes für Post und Telekommunikation für die Funkentstörung von Mikrowellenherden" (212 TV 1) entsprechen, vom Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation (BZT) zugelassen und zum Nachweis der Zulassung beziehungsweise der Einhaltung der genannten Technischen Vorschriften mit einer BZT-Zulassungsnummer gekennzeichnet sein.
Zur Information der Betreiber ist den Mikrowellenherden ein Doppel der Zulassungsurkunde oder ein Merkblatt gemäß Anhang beizufügen.
53
Die Allgemeingenehmigung gilt unter folgender Bedingung und Auflage:
- Bedingung: Die Mikrowellenherde müssen den Bestimmungen des §2 entsprechen.
- Auflage: Liegen Anhaltspunkte dafür vor, daß Mikrowellenherde, die den Bedingungen des §2 entsprechen, Funkstörungen verursachen, so ist den Beauftragten des Bundesamtes für Post und Telekommunikation in den verkehrs-üblichen Zeiten der Zutritt zu den Grundstücken, Räumen oder Fahrzeugen, auf oder in denen diese Mikrowellenherde betrieben werden, zu gestatten.
§4
Verursachen Mikrowellenherde, die den Bedingungen des §2 entsprechen, in besonderen Fällen Funkstörungen, so behält sich das Bundesamt für Post und Telekommunikation vor, unter Beteiligung der Betroffenen Maßnahmen zur Beseitigung der Funkstörungen an dem verursachenden Mikrowellenherd oder an der gestörten Empfangsanlage oder an beiden anzuordnen.
Bei Funkstörungen werden Messungen am Aufstellungsort unter Betriebsbedingungen durchgeführt. Diese Messungen stimmen nicht immer mit den Meßbedingungen für die Typprüfung serienmäßig hergestellter Mikrowellenherde überein.
§5
- Der Bundesminister für Post und Telekommunikation kann die Bedingungen und Auflagen der Allgemeingenehmigung jederzeit ergänzen oder ändern. Er kann die Allgemeingenehmigung allgemein widerrufen.
- Das Bundesamt für Post und Telekommunikation ist berechtigt, Mikrowellenherde daraufhin zu prüfen, ob die § in 3 genannte Bedingung eingehalten wird. Bei einem Verstoß gegen die im §3 genannte Bedingung und Auflage kann das Bundesamt für Post und Telekommunikation anordnen, den Mikrowellenherd außer Betrieb zu setzen. Darüber hinaus kann das Bundesamt für Post und Telekommunikation die Allgemeingenehmigung im Einzelfall widerrufen, wenn der Mikrowellenherd Funkstörungen verursacht.
56
Nach Widerruf der Genehmigung gemäß § 5 ist ein weiterer Betrieb der betroffenen Mikrowellenherde nach §8 des Gesetzes über den Betrieb von Hochfrequenzgeräten vom 9. August 1949 eine ordnungswidrige Handlung im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom 24, Mai 1968 in der Fassung vom 19. Februar 1987 (BGBl | S. 602). Das gleiche gilt für den Betrieb ohne Erfüllung der Bedingung des §3 Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Mikrowellen-herde, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit bezieht, können eingezogen werden.
§7
Die Bestimmungen des § 2 finden keine Anwendung auf Mikrowellenherde, die den Bestimmungen der Allgemeingenehmigung gemäß AmtsblVfg Nr. 745/1988 entsprechen, die bis zum Inkrafftreten dieser Allgemeingenehmigung in Betrieb genommen worden sind und darüber hinaus noch bis zum 30. Juni 1992 in Betrieb genommen werden, solange sie keine Funkdienste stören.
§8
Diese Allgemeingenehmigung gilt vom 11. Dezember 1991 an und ersetzt die im Amtsblatt des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen am 25. August 1988 unter AmtsblVfg Nr 745/1988, S. 1599, veröffentlichte Allgemeingenehmigung.
Hinweise: Die mit Anlage 1 zur AmtsblVfg 243/1991 veröffentlichte Allgemeingenehmigung für Geräte der Grenzwertklasse B gilt weiter.
Mikrowellenherde, die den Anforderungen der Allgemeingenehmigung nach Anlage 1 zur AmtsblVfg 243/1991 entsprechen, sind entweder mit dem Funkschutzzeichen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker oder mit einer Bescheinigung des Herstellers oder Importeurs zu versehen.
Die BZT-Zulassungsnummer erteilt das
Bundesamt für Zulassungsnummer in der Telekommunikation,
Postfach 100443, D-66004 Saarbrücken
WICHTIGE SICHERHEITSHINWEISE
WARNUNG
Zur Vermeidung von Feuer
- Mikrowellengeräte sollten während des Betriebs nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Zu hohe Leistungsstufen oder zu lange Garzeiten können das Gargut überhitzen und Feuer verursachen.
- Dieses Gerät ist nicht für den Einbau in einer Wand oder einen Einbauschrank vorgesehen.
- Die Steckdose muß ständig zugänglich sein, so daß der Netzstecker im Notfall einfach abgezogen werden kann.
- Die Netzspannung muß 220-230 V Wechselstrom, 50 Hz betragen und sollte mit einer Sicherung von mindestens 10 A oder einem Sicherungsautomaten von mindestens 10 A ausgestattet sein.
- Es wird empfohlen das Gerät an einen separaten Stromkreis anzuschließen.
- Das Gerät nicht an Orten aufstellen, an denen Wärme erzeugt wird, z.B. in der Nähe eines konventionellen Herdes.
- Das Gerät nicht an Orten aufstellen, an denen eine hohe Luftfeuchtigkeit vorhanden ist oder sich Kondenswasser bilden kann.
- Das Gerät nicht im Freien lagern oder aufstellen.
- NIEMALS DIE TÜR ÖFFNEN, wenn im Gerät erwärmte Lebensmittel zu rauchen beginnen. Das Gerät ausschalten, den Netzstecker ziehen und warten, bis die Lebensmittel nicht mehr rauchen. Öffnen der Tür während der Rauchentwicklung kann Feuer verursachen.
- Nur für Mikrowellengeräte vorgesehene Behälter und Geschirr verwenden. Siehe die entsprechenden Hinweise im mitgelieferten Kochbuch.
- Niemals das Gerät unbeaufsichtigt lassen, wenn Kunststoff-, Papier- oder andere brennbare Lebensmittelbehälter verwendet werden.
- Den Spritzschutz, den Garraum, den Drehteller und den Drehteller-Träger nach der Verwendung des Gerätes reinigen. Diese Bauteile sollten trocken und fettfrei sein. Zurückbleibende Fettspritzer können überhitzen, zu rauchen beginnen oder sich entzünden.
- Keine brennbaren Materialien in der Nähe des Gerätes oder der Lüftungsöffnungen lagern.
- Niemals die Lüftungsöffnungen blockieren.
- Alle Metallverschlüsse, Drähte usw. von Lebensmitteln und Verpackungen entfernen. Funkenbildung auf Metalloberflächen kann zu Feuer führen.
-
Das Mikrowellengerät nicht zum Frittieren von Lebensmitteln in Öl oder Fett verwenden. Temperaturen können nicht kontrolliert werden und das Fett kann sich entzünden.
-
Zum Herstellen von Popcorn sollte nur für Mikrowellengeräte vorgesehenes Popcorn-Geschirr verwendet werden.
- Keine Lebensmittel oder andere Gegenstände im Gerät lagern.
- Die Einstellungen nach dem Starten des Gerätes überprüfen, um sicherzustellen, daß das Gerät wie gewünscht arbeitet.
- Diese Bedienungsanleitung und das Kochbuch zusammen verwenden.
Zur Vermeidung von Verletzungen
- Das Gerät nicht betreiben, wenn es beschädigt ist oder Fehlfunktionen aufweist. Überprüfen Sie vor dem Betrieb die folgenden Punkte:
(a) Die Tür muß einwandfrei schließen und darf nicht schlecht ausgerichtet oder verzogen sein.
(b) Die Scharniere und Türsicherheitsverriegelungen dürfen nicht gebrochen oder lose sein.
(c) Die Türdichtungen und Dichtungsoberflächen dürfen nicht beschädigt sein.
(d) Die Garraumwände und die Tür dürfen keine Dellen oder andere Beschädigungen aufweisen.
(e) Das Netzkabel und der Netzstecker dürfen nicht beschädigt sein. - Niemals versuchen, das Gerät selbst einzustellen oder zu reparieren. Das Gerät muß vom SHARP-Kundendienst eingestellt bzw. repariert werden.
- Das Gerät nicht bei geöffneter Tür oder mit auf irgendeine Weise veränderter Türsicherheitsverriegelung betreiben.
- Niemals das Gerät betreiben, wenn sich Gegenstände zwischen den Türdichtungen und den abdichtenden Oberflächen befinden.
- Vermeiden Sie die Ansammlung von Fett oder Verschmutzungen auf der Türdichtung und den Dichtungsoberflächen. Bitte folgen Sie den Hinweisen im Kapitel "Reinigung und Pflege" auf Seite D-6.
- Personen mit HERZSCHRITTMACHERN sollten ihren Arzt oder den Hersteller des Herzschrittmachers nach Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Mikrowellengeräten befragen.
Espagne
Zucchini-Nudel-Auflauf
Temps de
cuisson total: env. 47-53 minutes
Fischfilet mit Käsesauce
Zucchini-Nudel-Auflauf