GUDE 400/40-5.0S - Wiederaufladbare Batterie

400/40-5.0S - Wiederaufladbare Batterie GUDE - Kostenlose Bedienungsanleitung

Finden Sie kostenlos die Bedienungsanleitung des Geräts 400/40-5.0S GUDE als PDF.

📄 4 Seiten Deutsch DE Herunterladen 💬 KI-Frage 10 Fragen ⚙️ Technik
Notice GUDE 400/40-5.0S - page 1
Waehlen Sie Ihre Sprache und Ihre E-Mail-Adresse: wir senden Ihnen eine speziell uebersetzte Version.
Produkttyp Lithium-Ionen-Akkupack
Modell 400/40-5.0S
Marke Güde GmbH & Co. KG
Nennspannung 40 V
Nennkapazität 5,0 Ah
Energieinhalt 200 Wh
Zellchemie Lithium-Ionen
Ladegerätetyp Nur für diesen Akkutyp geeignet
Schutz gegen Kurzschluss Ja, durch integrierte Elektronik
Lagertemperatur 0°C bis 40°C, trocken
Betriebstemperatur -20°C bis 50°C (Entladung), 0°C bis 45°C (Ladung)
Gewicht (ca.) 1,0 kg
Abmessungen (ca.) 120 x 80 x 60 mm
Transportklasse UN 3480, Klasse 9
Entsorgung Nicht im Hausmüll, separate Sammlung
Anwendung Für Güde Elektrowerkzeuge der 40V-Serie
Lieferumfang 1 Akkupack

Häufig gestellte Fragen - 400/40-5.0S GUDE

Wie lade ich den Akku 400/40-5.0S richtig?
Verwenden Sie ausschließlich das für diesen Akkutyp vorgesehene Ladegerät von Güde. Laden Sie den Akku bei Raumtemperatur (10°C bis 30°C) und vermeiden Sie direkte Sonneneinstrahlung. Der Ladevorgang stoppt automatisch, sobald der Akku voll ist.
Kann ich den Akku bei Regen oder Nässe verwenden?
Nein, der Akku ist nicht wasserdicht. Schützen Sie ihn vor Feuchtigkeit und setzen Sie ihn keinen extremen Witterungsbedingungen aus.
Wie lagere ich den Akku bei längerem Nichtgebrauch?
Lagern Sie den Akku bei einer Temperatur zwischen 0°C und 40°C, idealerweise bei ca. 20°C. Der Ladezustand sollte 40-60% betragen. Vermeiden Sie große Temperaturschwankungen und halten Sie ihn trocken.
Was bedeuten die LEDs am Akku?
Die LEDs zeigen den Ladezustand an. Leuchtet keine LED, ist der Akku leer oder defekt. Ein Blinken kann auf eine Störung hinweisen. Konsultieren Sie die Bedienungsanleitung für genaue Angaben.
Kann ich den Akku mit einem anderen Ladegerät laden?
Nein, verwenden Sie nur das von Güde empfohlene Ladegerät. Nicht geeignete Ladegeräte können zu Überhitzung, Beschädigung oder Brand führen.
Was tun bei Beschädigung oder Undichtigkeit des Akkus?
Vermeiden Sie direkten Hautkontakt mit ausgetretenem Elektrolyt. Tragen Sie Schutzhandschuhe und nehmen Sie den Akku in einen luftdichten Plastikbeutel. Wischen Sie verschütteten Elektrolyt mit trockenem Haushaltspapier auf und spülen Sie die Stelle mit viel Wasser. Kontaktieren Sie den Kundendienst.
Wie entsorge ich den Akku korrekt?
Geben Sie den Akku an einer Sammelstelle für Altbatterien ab, z.B. im Handel oder Wertstoffhof. Entsorgen Sie ihn niemals im Hausmüll. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin.
Kann der Akku explodieren?
Bei sachgemäßer Handhabung ist das Risiko gering. Bei Missbrauch (Kurzschluss, mechanische Beschädigung, Überhitzung) kann es zu einer starken Reaktion bis hin zur Explosion kommen. Halten Sie die Sicherheitshinweise ein.
Welche Geräte passen zum Akku 400/40-5.0S?
Dieser Akku ist für alle Güde Elektrowerkzeuge der 40V-Serie geeignet, z.B. Rasenmäher, Kettensägen oder Heckenscheren. Achten Sie auf die Kompatibilitätsangaben in der Geräteanleitung.
Wie lange hält eine Akkuladung?
Die Betriebsdauer hängt vom Gerät und der Belastung ab. Mit 5,0 Ah Kapazität können Sie z.B. einen Rasenmäher etwa 30-60 Minuten betreiben. Bei leichteren Geräten entsprechend länger.

Benutzerfragen zu 400/40-5.0S GUDE

0 Frage zu diesem Gerät. Beantworten Sie die, die Sie kennen, oder stellen Sie Ihre eigene.

Eine neue Frage zu diesem Gerät stellen

Die E-Mail bleibt privat: Sie dient nur dazu, Sie zu benachrichtigen, wenn jemand auf Ihre Frage antwortet.

Noch keine Fragen. Stellen Sie die erste.

Laden Sie die Anleitung für Ihr Wiederaufladbare Batterie kostenlos im PDF-Format! Finden Sie Ihr Handbuch 400/40-5.0S - GUDE und nehmen Sie Ihr elektronisches Gerät wieder in die Hand. Auf dieser Seite sind alle Dokumente veröffentlicht, die für die Verwendung Ihres Geräts notwendig sind. 400/40-5.0S von der Marke GUDE.

BEDIENUNGSANLEITUNG 400/40-5.0S GUDE

Sicherheitsdatenblatt gemäß EU-Verordnung Nr. 1907/2006

1. Bezeichnung des Produkts und des Unternehmens

Lithium-Ionen-Akkumulatoren:

Bezeichnung Artikelnr. Wh
AKKUPACK 1,5AH / 25 AP 95601 37,8
AKKUPACK 2.0AH / 25 AP 95603 50,4
AKKUPACK 3.0Ah / 36 AP 95542 108
AKKUPACK 4.0Ah / 36 AP 95543 144
LI-ION AKKUPACK 2.6AH / 40V TWB95870104
LI-ION AKKUPACK 2.5AH / 40V SWB95871100
LI-ION AKKUPACK 3.0AH / 40V SWB95872120
Bezeichnung Artikelnr. Wh
AKKUPACK 1.5AH / 18 AP 95790 27
AKKU 1,3 AH / 18V ZU 95148 95149 23,4
AKKUPACK 2 AH / 18 AP 95794 36
AKKUPACK 3Ah/24 AP 95808 72
AKKUPACK 3Ah / 25 AP9553675
ECO WHEELER 464.2 R LI-ES9533624
AKKU 1,5 AH / 18V9569327

Anschrift des Hersteller/Lieferanten:

Güde GmbH & Co. KG, Birkichstr. 6, 74549 Wolpertshausen

Telefon: 07904-700-0, Telefax: 07904-700-250, E-Mail: info@guede.com, www.guede.com

2. Mögliche Gefahren

Lithium-Ionen-Batterien sind gas dicht verschlossen und unschädlich sofern bei Gebrauch und Handhabung die Herstellervorschriften eingehalten werden.

Bei wieder aufladbaren Batterien niemals Ladegeräte verwenden, die nicht für den Batterietyp geeignet sind.

Nicht kurzschließen. Nicht mechanisch beschädigen (anstechen, deformieren, zerlegen, etc.).

Nicht über die zulässige Temperatur erhitzen oder verbrennen. Batterien von kleinen Kindern fernhalten. Batterien stets trocken und kühl lagern.

Lithium-Ionen-Batterien sind bei sachgemäßer Handhabung unter den vom Hersteller angegebenen Parametern bei der Verwendung sicher. Durch Fehlbehandlungen oder Umstände, die zu einem nicht ordnungsgemäßen Betrieb führen, kann es zu Undichtigkeiten von Batterieinhaltsstoffen und Zersetzungsprodukten und damit verbunden zu heftigen die Gesundheit und die Umwelt gefährdenden Reaktionen kommen.

Grundsätzlich kann durch den Kontakt mit ausgetretenen Batteriekomponenten eine Gefahr für die Gesundheit und die Umwelt ausgehen. Es ist daher im Kontakt mit auffälligen Batterien (Austritt von Inhaltsstoffen, Verformungen, Verfärbungen, Einbeulungen o.ä.) ein hinreichender Körper- und Atemschutz erforderlich. Lithium-Ionen-Batterien können z.B. in Kombination mit Feuer sehr heftig reagieren. Dabei können Batteriekomponenten mit beträchtlicher Energie emittiert werden.

Handhabung und Betriebssicherheit:

Lithium-Ionen-Batterien sind unter allen Umständen gemäß den Herstellerangaben zu behandeln. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der Grenzen für maximale Strombelastung, Lade- und Entladeschlussspannungen sowie mechanische und thermische Belastungen.

Zumeist werden Produktpakete vermarktet, die bereits aufeinander abgestimmt sind. Solche Produkte dürfen in keinem Fall modifiziert oder manipuliert werden, da es dadurch zu erheblichen Sicherheitsrisiken kommen kann.

Wie bei anderen Batterien auch gilt für Lithiumbatterien, dass sie auch im vermeintlich entladenen Zustand weiter eine Gefahrenquelle darstellen können. Sie können einerseits einen sehr hohen Kurzschlussstrom liefern.

3. Zusammensetzung, Angaben zu Bestandteilen

Lithium-Ionen-Batterien sind Erzeugnisse, aus denen bei sachgemäßer Verwendung kein Stoff freigesetzt wird.

Elektrolyte: Non-Acid Lithium Ion

4. Erste-Hilfe-Maßnahmen

Lithiumzellen und -batterien stellen bei sachgemäßer Handhabung und Lagerung keine Gefahrenquelle dar.

Haut- oder Augenkontakt:

Sollte es zu entsprechenden Kontakten kommen, so sind die betroffenen Bereiche gründlich, für mindestens 15 Minuten, mit Wasser zu spülen. Im Falle eines Augenkontaktes ist neben dem gründlichen Spülen mit Wasser in jedem Fall ein Arzt zu kontaktieren.

Verbrennungen:

Sollten Verbrennungen verursacht werden, sind diese entsprechend zu behandeln. Es wird ebenfalls dringend dazu geraten, einen Arzt zu kontaktieren.

Atemwege:

Bei intensiver Rauchentwicklung oder Gasfreisetzung sofort den Raum verlassen. Bei größeren Mengen und Reizung der Atemwege einen Arzt hinzuziehen. Nach Möglichkeit für ausreichende Belüftung sorgen.

Verschlucken:

Mund und Umgebung mit Wasser ausspülen. Sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung

Brände von Lithium-Ionen-Batterien können grundsätzlich mit Wasser bekämpft werden. Eine Differenzierung zwischen verschiedenen Systemen der Lithium-Batterie ist zum Zeitpunkt des Brandes i. d. R. nicht möglich und nicht nötig

Durch die kühlende Wirkung von Wasser wird das Übergreifen eines Brandes auf Batterie-Zellen, die noch nicht die für eine Entzündung ("thermal runaway") kritische Temperatur erreicht haben, wirkungsvoll gehemmt.

Wie bei jedem Brand können die entstehenden Brandgase gesundheitliche Schäden beim Einatmen verursachen. Für ausreichende Belüftung ist deshalb Sorge zu tragen

6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

Bei Beschädigung des Batteriegehäuses kann Elektrolyt austreten. Batterien sind luftdicht in einen Plastikbeutel einzuschließen, trockener Sand, Kreidepulver (CaCO3) oder Vermiculite sind hinzuzugeben. Elektrolytspuren können mit trockenem Haushaltspapier aufgesaugt werden. Dabei ist ein direkter Hautkontakt durch Tragen von Schutzhandschuhen zu vermeiden. Es sollte mit reichlich Wasser nachgespült werden.

Es ist der Situation angepasste persönliche Schutzausrüstung zu verwenden (Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Gesichtsschutz, Atemschutz).

7. Handhabung und Lagerung

In jedem Falle sorgfältig zu beachten sind die Warnhinweise auf Batterien und die Gebrauchsanleitungen von Geräten und anderen Anwendungen. Verwenden Sie nur die empfohlenen Batterietypen.

Lithium-Ionen-Batterien sind vorzugsweise bei Raumtemperatur und trocken zu lagern (max. 40°C), große Temperaturschwankungen sollten vermieden werden. (z.B. nicht in der Nähe von Heizungen lagern, nicht dauerhaft der Sonnenstrahlung aussetzen).

Bei der Lagerung größerer Mengen von Lithium-Ionen-Batterien sollte eine Absprache mit den örtlichen Behörden erfolgen.

8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstung

Lithium-Ionen-Batterien sind Produkte (Erzeugnisse), aus denen unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Stoffe freigesetzt werden.

9. Physikalische und chemische Eigenschaften

Der Lithium-Ionen-Akku ist ein kompaktes Batteriepack mit einer Kunststoffummantelung.

10. Stabilität und Reaktivität

Beim Überschreiten einer oberen Temperaturgrenze besteht die Gefahr eines Berstens der Batterien.

Beim Laden eines wieder aufladbaren Systems ist immer die Einhaltung der oberen Spannungsgrenze zu beachten. Beim Überschreiten der Grenzen kann es zu einem Bersten der Batterie oder gar zu einer Explosion kommen.

Beim Überschreiten einer Lagertemperatur von 40°C kann es zu beschleunigtem Altern und vorzeitigem Funktionsverlust kommen.

11. Toxikologische Angaben

Bei sachgemäßer Handhabung und Beachtung der allgemein geltenden Hygienevorschriften sind keine gesundheitlichen Schäden bekannt werden.

12. Umweltbezogene Angaben

Bei sachgemäßer Handhabung sind keine negativen Folgen für die Umwelt zu erwarten.

13. Hinweis zur Entsorgung

Lithium-Ionen-Batterien werden mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Das Symbol erinnert Endnutzer daran, dass Batterien nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern separat gesammelt werden müssen. Gebrauchte Batterien können (kostenfrei) bei der Verkaufsstelle, Wertstoffhof oder in ein Entsorgungssystem (Industrie, Handel) zurückgegeben werden.

GUDE 400/40-5.0S - Hinweis zur Entsorgung - 1

Zur Verhinderung von Kurzschlüssen und damit einhergehender Erwärmung dürfen Lithium-Ionen-Batterien niemals ungeschützt in loser Schüttung gelagert oder transportiert werden. Geeignete Maßnahmen gegen Kurzschlüsse sind z.B.:

  • Einlegen der Batterien in Originalverpackungen oder in eine Kunststofftüte,
  • Abkleben der Pole,
  • Einbetten in trockenen Sand

14. Angaben zum Transport

Der kommerzielle Transport von Lithium-Ionen-Batterien unterliegt dem Gefahrgutrecht. Die Transportvorbereitungen und der Transport sind ausschließlich von entsprechend geschulten Personen durchzuführen bzw. muss der Prozess durch entsprechende Experten oder qualifizierte Firmen begleitet werden.

Transportvorschriften:

Lithium-Ionen-Batterien unterliegen den folgenden Gefahrgutvorschriften und Ausnahmen davon – in der jeweils geltenden Fassung:

≤100Wh

UN 3480: LITHIUM-IONEN-BATTERIEN

UN 3481: LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN, oder

LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT

GUDE 400/40-5.0S - Transportvorschriften: - 1

GUDE 400/40-5.0S - Transportvorschriften: - 2

100Wh

Klasse 9

Gefahrzettel 9a

GUDE 400/40-5.0S - Transportvorschriften: - 3

ADR, RID:

Sondervorschriften: SV188, SV230, SV310, SV636

Verpackungsvorschriften: P903, P903a, P903b

IATA:

Sondervorschrift: A88, A99, A154, A164

Verpackungsvorschriften: P965, P966, P967, P968, P969, P970

IMDG Code:

Sondervorschrift: SV188, SV230, SV310

Verpackungsvorschrift: P903

EmS: F-A, S-I

Staukategorie A

Test- und Prüfvorschriften

Gemäß den Gefahrgutvorschriften für Lithium-Ionen-Batterien muss jeder neue Typ einer Zelle oder eines Batterie- typs alle Tests bestanden haben, die im UN Handbuch Prüfungen und Kriterien, Teil III, Abschnitt 38.3 aufgeführt sind. Dies gilt insbesondere auch, wenn mehrere Zellen oder Batterien zu neuen Batterien (Batteriepacks oder Batterieaggregaten) verschaltet werden.

Auch gebrauchte Batterien unterliegen diesen Vorschriften. Bei intakten und unbeschädigten gebrauchten Batterien können in der Regel die Vorschriften für Neubatterien angewendet werden. Defekte oder beschädigte Batterien unterliegen verschärften Regelungen, die bis zum vollständigen Transportverbot gehen. Das Transportverbot gilt für den Verkehrsträger Luft (ICAO T.I., IATA DGR - Sonderbestimmung A154).

Für den Transport von gebrauchten – aber nicht beschädigten - Batterien sei jedoch zusätzlich auf die entsprechenden Sondervorschriften (636), bzw. Verpackungsanweisungen (P903a und P903b / ADR) verwiesen.

Abfallbatterien und Batterien, die zur Wiederverwertung oder Entsorgung versendet werden, sind im Luftverkehr verboten (IATA-Sonderbestimmung A 183).

Ausnahmen sind durch die zuständige nationale Behörde des Abgangsstaates und den Staat des Luftfahrtunternehmens zu genehmigen.

15. Rechtsvorschriften

In Deutschland gilt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG) vom 25. Juni 2009.

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG (Batterierichtlinie).

16. Sonstige Angaben

Die Hinweise geben Hilfestellung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, ersetzen diese aber nicht.

Die vorstehenden Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt.

Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Zutreffende Gesetze und Vorschriften sind von den Vertreibern und Benutzern des Produkts in eigener Verantwortung zu beachten.

Handbuch-Assistent
Angetrieben von Anthropic
Warten auf Ihre Nachricht
Produktinformationen

Marke : GUDE

Modell : 400/40-5.0S

Kategorie : Wiederaufladbare Batterie