ARRI LoCaster 2 Plus - Nicht kategorisiert

LoCaster 2 Plus - Nicht kategorisiert ARRI - Kostenlose Bedienungsanleitung

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Produkttyp Professioneller Beleuchtungsscheinwerfer
Hersteller ARRI
Modell LoCaster 2 Plus
Einsatzbereich Innenräume und geschützte Außenbereiche (IP20)
Spannungsversorgung Netzspannung (230 V / 50 Hz)
Leistungsaufnahme Je nach Ausführung (siehe Typenschild)
Gewicht Abhängig von Konfiguration
Abmessungen Variieren je nach Modellvariante
Schutzart (IP) IP20 (Standard), höherer Schutz optional
Lichtquelle LED oder konventionell (siehe Typenschild)
Farbtemperatur Tageslicht (ca. 5600 K) oder einstellbar
Betriebstemperatur Umgebungstemperatur bis 40 °C
Mindestabstand zu brennbaren Materialien Siehe Bedienungsanleitung (abhängig von Fokus)
Neigungswinkel Begrenzt gemäß Typenschild (Überhitzungsschutz)
Montagemöglichkeiten Stativmontage oder hängend mit Sicherung
Sicherung gegen Herabfallen Zwei unabhängige Sicherungseinrichtungen erforderlich
Elektrische Sicherheitsprüfung Alle 12 Monate wiederholen
Wartung Sichtprüfung vor jedem Einsatz
Ersatzteile und Reparatur Über lokales ARRI Service Center
Zubehör Stative, Sicherungsseile, Filterhalter (optional)
Dokumentation Bedienungsanleitung auf Deutsch und weiteren Sprachen

Häufig gestellte Fragen - LoCaster 2 Plus ARRI

Welche Sicherheitsabstände sind bei Betrieb des Scheinwerfers einzuhalten?
Der Mindestabstand zu brennbaren Materialien und Personen ist dem Typenschild und der Bedienungsanleitung zu entnehmen. Er bezieht sich auf eine maximale Temperatur von 90°C am Objekt im Spot-Fokus. Bei eng gebündelten Lichtstrahlen ist besondere Vorsicht geboten.
Darf der LoCaster 2 Plus im Freien bei Regen verwendet werden?
Die Verwendung im Freien ist nur bei ausreichender Schutzart (IP-Code) erlaubt. Der Standard-Schutz IP20 ist nicht wassergeschützt. Für feuchte Umgebungen ist mindestens IP x1 (tropfwassergeschützt) erforderlich. Bei unzureichendem Schutz muss der Scheinwerfer mit einem Schutzdach versehen werden.
Wie oft muss die elektrische Sicherheit überprüft werden?
Die elektrische Sicherheitsprüfung ist mindestens alle 12 Monate zu wiederholen. Zusätzlich ist vor jedem Einsatz eine Sichtprüfung durchzuführen. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren.
Welche Maßnahmen schützen vor Verbrennungen am Scheinwerfer?
Das Gehäuse kann sehr heiß werden. Es wird empfohlen, Schutzkleidung zu tragen. Im Handbereich bis 2,5 m Höhe sind Schutzmaßnahmen gegen versehentliche Berührung zu treffen. Lüftungsöffnungen dürfen nicht abgedeckt werden.
Darf der Scheinwerfer in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden?
Nein, die Benutzung in explosiver Umgebung ist nicht erlaubt. Ebenso sind korrosive Umgebungen (z.B. Salzwasser) zu vermeiden oder besondere Maßnahmen erforderlich.
Wie wird der Scheinwerfer sicher montiert?
Bei hängender Montage muss der Scheinwerfer durch zwei unabhängige Sicherungseinrichtungen gegen Herabfallen gesichert werden. Stative müssen standsicher aufgestellt und ggf. zusätzlich gesichert werden (z.B. mit Sandsäcken oder Abspannungen). Die Tragfähigkeit von Stativ und Träger muss dem Gewicht entsprechen.
Was ist beim Betrieb in der Nähe von Wasser zu beachten?
Es dürfen keine anderen elektrischen Betriebsmittel am gleichen Verteiler betrieben werden. Leitungen sind mit ausreichendem Abstand zu verlegen. Bei speziellen zugelassenen Leitungen darf das Kabel durch Wasser geführt werden. Zusätzliche Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) erhöhen die Sicherheit.
Welche Risiken bestehen durch UV- und IR-Strahlung?
Die UV-Strahlung von Tageslichtscheinwerfern kann Sonnenbrand verursachen. Die angegebenen Mindestabstände gelten bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 8 Stunden täglich im engen Lichtkegel. Blendung kann zu Unfällen führen, z.B. im Straßenverkehr.
Dürfen Zusatzteile wie Filter am Scheinwerfer angebracht werden?
Zusatzteile müssen sicher befestigt sein (z.B. mit selbstsichernden Muttern) und gegen Herabfallen gesichert werden. Bei ortsfesten Anlagen kann auf eine zusätzliche Sicherung verzichtet werden, wenn die Befestigung nur mit Werkzeug lösbar und gegen Selbstlockern gesichert ist.
Wo erhalte ich technische Unterstützung oder Ersatzteile?
Bei technischen Fragen kontaktieren Sie den International Lighting Product Support unter LPS@ARRI.COM oder Ihr lokales ARRI Service Center. Eine Liste der Service Center finden Sie auf www.ARRI.com. Ersatzteile und Reparaturen werden über die Service Center abgewickelt.

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BEDIENUNGSANLEITUNG LoCaster 2 Plus ARRI

Die folgende Anleitung dient dazu, Ihnen den sicheren Umgang mit Scheinwerfern zu ermöglichen. Die Benutzung der Scheinwerfer, Scheinwerfersysteme und des Zubehörs darf nur durch Personen erfolgen, die für diese Art der Tätigkeiten befähigt sind. Die Benutzung ist ausschließlich für den Zweck der professionellen Beleuchtung entsprechend der jeweils gültigen Bedienanleitung vorgesehen. Zusätzlich gelten die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die einschlägigen Vorschriften und Richtlinien der Berufsgenossenschaften (z.B. BGI 810 -1, -3 u. -4 sowie BGV A1).

1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen zum Betrieb von Scheinwerfersystemen

Für den sicheren Betrieb von Scheinwerfern sind neben den Hinweisen in der Bedienanleitung zusätzliche Sicherheitsanforderungen zu beachten.

a) Sicherheitsanforderungen beim Transport, Inbetriebnahme und Betrieb von Scheinwerfern

  • Bei Arbeiten mit Scheinwerfern wird empfohlen, geeignete Schutzkleidung zu tragen um Verletzungen und Verbrennungen vorzubeugen.
  • Beachten Sie beim Tragen und Heben von Scheinwerfern und Zubehör das jeweilige Gewicht und berücksichtigen Sie die von den Berufsgenossenschaften in der BGI 810-1 empfohlenen Maßnahmen.
  • Vermeiden Sie beim Verlegen der Anschlusskabel mögliche Stolpergefahren für Personen oder Beschädigungen durch Fahrzeuge mittels geeigneter Kennzeichnung oder Abdeckung.

b) Sicherheitsanforderungen bezüglich elektrischer Gefährdung:

• Das Scheinwerfersystem und dessen elektrische Schutzeinrichtung ist vor jedem Einsatz zu prüfen.
- Die Fehlerfreiheit der Spannungsversorgung und deren Schutzeinrichtungen ist vor dem Anschluss des Scheinwerfersystems sicherzustellen (z.B. Erdungsleitung, Sicherungsautomat).
- Für den sicheren Betrieb des Scheinwerfers können weitere besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sein, wie zum Beispiel:
- der Einsatz von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (Differenzstromschutzeinrichtungen RCD)
- die Verwendung von Schutzkleinspannung, Schutztrennung oder Schutzisolierung
- das Einbeziehen in den Potenzialausgleich, wenn dies aus sicherheitstechnischen Gründen erforderlich wird.

c) Sicherheitsanforderungen bezüglich Brand, Verbrennung und Strahlung (UV, VIS, IR)

Beachten Sie die auf dem Typenschild bzw. in der Bedienanleitung angegebenen Mindestabstände, damit sich Licht- und Wärmestrahlung gefahrlos ausbreiten kann. Sie vermeiden so Personen- und Sachschäden.

Brand und Verbrennungsgefahr

  • Scheinwerfer müssen ausreichend weit von brennbarem Material entfernt sein. Der angegebene Mindestabstand vom Scheinwerfer bezieht sich auf eine max. Temperatur von 90°C am zu beleuchtenden Objekt in Spot-Fokus.
    • Lüftungsöffnungen am Scheinwerfer dürfen nicht abgedeckt sein.
  • Scheinwerfergehäuse können hohe Temperaturen annehmen. Treffen Sie Schutzmaßnahmen gegen Manipulation am Scheinwerfer und Verbrennungsgefahr für Personen, zum Beispiel im Handbereich bis zu einer Höhe von 2,5 m über Fußbodenniveau.
  • Beachten Sie die Mindestabstände beim Fokussieren eng gebündelter Lichtstrahlen auf brennbare Gegenstände.
  • Bei Überschreiten des in der Bedienanleitung und dem Typenschild des Scheinwerfers angegebenen Neigungswinkels besteht Überhitzungsgefahr des Scheinwerfers.
    • Geschlossene Flügeltore oder Jalousien können zu einer Überhitzung im Scheinwerfer führen.

Gefahr durch Strahlung (UV, VIS, IR)

  • Die UV-Strahlung von Tageslichtscheinwerfern kann bei Personen und Tieren zu gesundheitlichen Schäden führen (z.B. Sonnenbrand). Die in der Bedienanleitung und auf dem Typenschild der Scheinwerfer angegebenen Mindestabstände gelten bei Aufenthalt im eng gebündelten Lichtkegel des Scheinwerfers bei einer Verweildauer von höchstens acht Stunden pro Tag.
  • Beachten Sie, dass Blendung durch Scheinwerfer zu einer unmittelbaren Herabsetzung der Sehfunktion und somit zu Unfällen führen kann (z. B. bei Treppenabsätzen, Straßenverkehr, durch Blitzen).
  • Halten Sie beim Durchleuchten von Glasflächen, Fenstern und Dekoflächen ausreichende Abstände ein, da diese Materialien bei übermäßiger Erwärmung bersten können und Splitter ein Verletzungsrisiko darstellen.

2. Hinweise zur Benutzung der Scheinwerfer

Zum Betrieb müssen Scheinwerfer angemessen montiert, platziert, gesichert und überwacht sein.

a) Scheinwerfer im Innen- bzw. Außenbereich und bei besonderen Umgebungseinflüssen (Nässe, Staub, Fremdkörper)

Der Schutzgrad (IP-Code) des Scheinwerfers muss den Umgebungseinflüssen (Staub, Nässe, Regen) entsprechend ausgelegt sein. Mindestens erforderliche IP Kennziffer für Scheinwerfer sind:

• Schutzgrad IP x0 in Innenräumen wie Theater, Studios oder im sonnigen Außenbereich
- Schutzgrad IP x1 (tropfwassergeschützt) in feuchten und nassen Bereichen und Räumen sowie geschützten Anlagen im Freien
• Schutzgrad IP x3 (sprühwassergeschützt) in ungeschützten Anlagen im Freien.

Bei Scheinwerfern einschließlich aller Komponenten ohne ausreichenden Schutzgrad ist eine Ausstattung mit geeignetem zusätzlichen Schutz erforderlich wie z. B. witterungsgeschützte Aufstellung, Schutzdach oder Abdeckungen. Dabei ist auf ausreichende Ableitung der durch den Scheinwerfer erzeugten Wärme zu achten.

b) Schutzvorschriften beim Betrieb des Scheinwerfers am oder im Wasser:

  • Es dürfen keine anderen elektrischen Betriebsmittel am gleichen Verteiler betrieben werden.
  • Sämtliche elektrischen Betriebsmittel und deren Leitungen sind so zu platzieren, dass in keinem Fall eine gefährliche Berührungsspannung für Mensch und Tier auftreten kann.
    • Die elektrischen Betriebsmittel sind gegen Ins-Wasser-Fallen zu sichern.
  • Leitungen sind mit ausreichendem Abstand zum Wasser zu verlegen und so zu fixieren, dass sie nicht ins Wasser fallen können.
  • Bei entsprechender Zulassung einer Spezialleitungen darf diese durch das Wasser geführt werden.
  • Geeignete Maßnahme zur Vermeidung einer elektrischen Gefährdung wie unter 1. Punkt b) beschrieben können die Sicherheit zusätzlich erhöhen.

c) Scheinwerfer im Einsatz auf Stativen:

  • Beachten Sie, dass das Stativ für das zu tragende Gewicht des Scheinwerfers, des Zubehörs und der Anschlussleitung ausgelegt ist.
  • Vermeiden Sie Querbelastung auf den Stativzapfen des Scheinwerfers während dem Aufstellen und des Betriebs. Dieser kann durch zu hohe Querbelastung beschädigt werden oder brechen.
  • Stative zum Tragen von Scheinwerfern müssen standsicher aufgestellt sein. Stative sind zusätzlich zu sichern wenn zum Beispiel:
  • ihre Aufstandfläche keinen sicheren Stand zulässt,
  • ihre Höhen die Standsicherheit einschränken,
  • mit hohem Winddruck zu rechnen ist oder
  • damit zu rechnen ist, dass sie durch Personen umgestoßen werden können.

Geeignete Maßnahmen zum Sichern von Stativen sind zum Beispiel
- Befestigen der Stative mit Bühnenbohrern,
- Beschweren der Stativfüße, z. B. mit Sandsäcken,
- Abspannungen zu standsicheren Bauteilen,
- Absperrung des Stativbereichs,
- Sicherungsposten.
- Ausreichendes Gegengewicht bei Verwendung von Auslegern oder Galgen.

d) Scheinwerfer im hängenden Betrieb:

  • Beachten Sie, dass der Träger für das zu tragende Gewicht des Scheinwerfers, des Zubehörs und der Anschlussleitung ausgelegt ist.
  • Vermeiden Sie Querbelastung auf den Stativzapfen des Scheinwerfers während dem Aufstellen und des Betriebs. Dieser kann durch zu hohe Querbelastung brechen.
  • Scheinwerfer, sowie das zugehörige Zubehör, müssen durch zwei unabhängig voneinander wirkende Einrichtungen gegen Herabfallen gesichert sein.
  • Zusatzteile müssen sicher befestigt (z.B. selbstsichernde Muttern) oder durch geeignete technische Maßnahmen am Herabfallen gehindert werden. Bei ortsfesten Einrichtungen kann auf eine zusätzliche Sicherung von Zusatzteilen verzichtet werden, wenn die Befestigung ausreichend bemessen, nur mit Werkzeug zu lösen und gegen Selbstlockern gesichert ist.
  • Bei fest mit dem Gebäude verbundenen Scheinwerfern muss die Befestigung mindestens die 5-fache Masse des Scheinwerfers tragen können. Stehend befestigte Scheinwerfer müssen so gesichert sein, dass sie beim Versagen der Befestigung nicht derart abschwenken können, dass sie hierbei Gefährdungen verursachen.
  • Um ausreichende Sicherung der Scheinwerfer zu gewährleisten, muss das Material sowie die Dimensionierung der Sicherungselemente mindestens der den Anforderungen in BGI 810-3 (Lasten über Personen) entsprechen.

e) Scheinwerfer in besonderer Umgebung

• Die Benutzung in explosiver Umgebung ist nicht erlaubt.
• Die Verwendung in korrosiver Umgebung, z.B. Salzwasser, erfordert evt. besondere Maßnahmen.
- Bei Verwendung in Museen, Galerien, Kirchen oder historischen Gebäuden ergeben sich evtl. zusätzliche Anforderung zum Gebrauch.

3. Wartung und Pflege

Zum sicheren Betrieb von Scheinwerfern gehört auch die Pflege und Wartung der Geräte.

Dies beinhaltet eine Sichtprüfung vor jedem Einsatz sowie eine Wiederholprüfung der elektrischen Sicherheit mindestens alle 12 Monate. Die Ergebnisse der Wiederholprüfung sind zu dokumentieren und entsprechend aufzubewahren.

Zusätzliche Informationen zur Inbetriebnahme und zum Betrieb der Scheinwerfer sowie deren Besonderheiten sind in den jeweiligen Bedienanleitungen nachzulesen.

Bei technischen Fragen kontaktieren Sie bitte unseren International Lighting Product Support: LPS@ARRI.COM oder Ihr lokales ARRI Service Center (Adressenverzeichnis der Service Center auf WWW.ARRI.COM).

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Produktinformationen

Marke : ARRI

Modell : LoCaster 2 Plus

Kategorie : Nicht kategorisiert